Anzeigepflichtverletzung: Gericht entscheidet zugunsten des Versicherten in BU-Fall

Anzeigepflichtverletzung: Gericht entscheidet zugunsten des Versicherten in BU-Fall

Autor: Provimedia GmbH

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Ein Gericht entschied, dass ein Versicherer keine Anzeigepflichtverletzung nachweisen konnte, da Arztberichte nicht ausreichten; zudem sollten Versicherte bei Krankentagegeldzahlungen ihre Rechte kennen und sich gegen pauschale Entscheidungen wehren.

Wann eine Anzeigepflichtverletzung nicht nachweisbar ist

In einem aktuellen Fall hat ein Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung versucht, einem Versicherten nachzuweisen, dass er die Gesundheitsfragen im Antrag unvollständig beantwortet hat. Der Hausarzt des Versicherten hatte zwar ein Rezept für Physiotherapie ausgestellt, jedoch könnte die Diagnose einer schmerzenden Halswirbelsäule und beschädigter Bandscheiben auch auf einen Fehler des Arztes zurückzuführen sein. Dies wurde in einem Urteil des Landgerichts Erfurt am 28. Oktober 2025 entschieden.

„Der Beklagten ist der Nachweis einer Aufklärungspflichtverletzung nicht gelungen.“

Der Versicherte, ein Gesundheits- und Krankenpfleger, hatte im August 2022 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die eine monatliche Rente von 1.500 Euro plus einen einprozentigen Steigerungssatz in der Leistungsphase vorsieht. Im März 2023 meldete er Leistungsansprüche an, da er angab, seit Oktober 2022 am Post-Covid-19-Syndrom zu leiden, was ihn arbeitsunfähig machte.

Der Versicherer fand in der Krankenakte des Versicherten einen Eintrag aus dem November 2019, der Schmerzen in der Halswirbelsäule und beschädigte Bandscheiben dokumentierte. Daraufhin erklärte der Versicherer, dass er gemäß § 19 VVG von dem Vertrag zurücktreten wolle, da der Versicherte die Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet habe.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Eintragungen in der Patientenakte nicht ausreichten, um eine Verletzung der Anzeigepflicht nachzuweisen. Der Streitwert wurde auf 31.500 Euro festgesetzt, und die erstattungsfähigen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten auf 1.985,52 Euro plus Zinsen gesenkt.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall, dass eine Rezeptaushändigung durch den Arzt nicht automatisch eine Behandlung darstellt, die dem Versicherer angegeben werden muss. Versicherungsnehmer sollten ihre Patientenakte regelmäßig überprüfen, um im Falle eines Versicherungsanspruchs gut vorbereitet zu sein.

Krankentagegeld eingestellt wegen angeblicher Berufsunfähigkeit

Ein weiteres Thema betrifft die Einstellung von Krankentagegeldzahlungen aufgrund angeblicher Berufsunfähigkeit. Viele Versicherte, die längere Zeit krankgeschrieben sind und Krankentagegeld beziehen, erleben den Schock, dass die Zahlungen eingestellt werden, weil bereits Berufsunfähigkeit vorliege. Juristisch ist die Situation jedoch oft komplexer, als es die Mitteilung des Versicherers vermuten lässt.

Die private Krankentagegeldversicherung leistet nicht für jede längere Krankheit, sondern nur für krankheitsbedingten Verdienstausfall. Der BGH hat klargestellt, dass die Prognose zur Berufsunfähigkeit einzelfallbezogen und nicht an eine starre Frist gebunden ist. Dies unterscheidet sich von vielen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, die oft mit einer Sechs-Monats-Prognose arbeiten.

Besonders bei psychischen Erkrankungen, wie rezidivierenden Depressionen, ist die Beurteilung der Berufsunfähigkeit oft schwierig, da die Verläufe stark variieren können. Daher sollten Versicherte sich gegen vorschnelle Leistungseinstellungen wehren und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Versicherte ihre Rechte kennen und sich nicht von pauschalen Entscheidungen der Versicherer entmutigen lassen. Eine genaue Dokumentation des eigenen Berufsbildes und laufender Behandlungen kann entscheidend sein, um Ansprüche durchzusetzen.

Quellen: