Ottonova BC100-Tarifreihe - Vollkrankenversicherung
Autor: Redaktionsteam
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Kategorie: Vollkrankenversicherung
Zusammenfassung: Die Ottonova BC100-Tarifreihe bietet anspruchsvollen Kunden umfassenden Premiumschutz mit digitalem Service, flexibler Selbstbeteiligung und starken Zahnleistungen.
Ottonova BC100-Tarifreihe (BC100-25 & BC100-10) – Premiumschutz mit moderner Flexibilität
Die Tarifreihe Ottonova BC100 richtet sich an anspruchsvolle Kunden, die Wert auf ein hohes Leistungsniveau, digitale Servicequalität und eine transparente Selbstbeteiligung legen. Angeboten werden derzeit:
| Tarif | Selbstbeteiligung | Maximalbetrag | Geltungsbereich SB | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| BC100-10 | 10 % | 500 € | ambulant + stationär | höhere Prämie, niedrigere SB |
| BC100-25 | 25 % | 1.250 € | ambulant + stationär | günstiger, höhere SB |
Zahnleistungen, Hilfsmittel und ambulante Psychotherapie sind von der Selbstbeteiligung ausgenommen.
Ambulante Leistungen
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Erstattet gemäß Verordnung durch Vertragsarzt und bei medizinischer Notwendigkeit, sofern als Medizinprodukt der Klasse I oder IIa zertifiziert
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Digitale Gesundheitsakte: Persönliches Gesundheitsdossier über die Ottonova-App, inkl. Dokumentenverwaltung, Arztbriefe, Befundhistorie
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Concierge-Service: Persönlicher Ansprechpartner für Terminvereinbarung, Facharztsuche und Leistungsanfragen; digital erreichbar via App oder Telefon
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Rechnungs-App: Digitale Rechnungseinreichung, Echtzeitübersicht der Leistungsbearbeitung, Erstattungs-Tracker
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Ärztliche Behandlung: 100 % Erstattung, inkl. naturheilkundlicher Methoden (nach GebüH/Hufeland)
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Vorsorgeuntersuchungen & Impfungen: 100 %, unabhängig von der Selbstbeteiligung (auch Glaukom, Auslandsimpfungen)
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Heilmittel: bis 120 % der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung. Osteopathie und Heilpraktiker zusammen max. 1.000 €/Jahr
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Hilfsmittel: 100 % bis 500 €, sonst 75 %. Offener Katalog. Besonderheiten:
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Hörhilfe max. 1.500 €/Ohr, Implantate 4.000 €/Ohr
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4 Paar orthopädische Schuhe in 2 Jahren (100 € SB/Paar)
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2 Paar Einlagen in 2 Jahren
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Sehhilfen: max. 300 € innerhalb von 2 Jahren
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LASIK:
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500 €/Auge im 1.–24. Monat
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1.000 €/Auge ab Monat 25
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Wiederholungsanspruch nach 24 Monaten
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Psychotherapie ambulant: 90 % für 25 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 75 %. Genehmigungspflichtig. 5 probatorische Sitzungen ohne Zusage
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Ambulante Transportkosten: 100 % für Fahrten zur Notfallbehandlung, OP, Dialyse, Strahlen-/Chemotherapie, schwerbehinderte Personen u. a.
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Häusliche Krankenpflege: Bis zu 4 Wochen je Versicherungsfall, wenn stationäre Behandlung ersetzt wird
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Hospiz/Palliativversorgung (ambulant): gemäß GKV-Niveau
Stationäre Leistungen
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Unterbringung: 2-Bettzimmer
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Privatarzt: Ja (bis 5-fach GOÄ)
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Privatkliniken: max. 1,5-facher Satz eines öffentlichen Krankenhauses
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Psychotherapie stationär: 100 %, keine Genehmigung nötig (außer gemischte Anstalten)
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Kur & REHA: max. 5.000 € in 10 Jahren
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Vor-/Nachstationär: Erstattet
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Begleitperson Kind: bis 15 Jahre
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Hospiz stationär: gemäß GKV-Vergütung
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Ambulante OPs: inkludiert
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Transportkosten: wie ambulant
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Ersatz-KHT: 20 € (2-Bett-Verzicht), 60 € (Privatarztverzicht)
Zahnleistungen
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Zahnbehandlung: 100 % inkl. PZR (2×/Jahr, je 125 €), Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Parodontalbehandlungen und Funktionsanalysen (medizinisch notwendig)
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Zahnersatz, Inlays, Implantate:
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80 %, bei Kooperationsärzten 90 %
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inkl. Funktionsdiagnostik, Knochenaufbau, Provisorien, Verblendungen im sichtbaren Bereich (bis Zahn 7)
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Material- und Laborkosten gemäß medizinischer Notwendigkeit vollständig enthalten
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Knirschschienen (Schienentherapie) sind erstattungsfähig bei ärztlicher Verordnung
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Heil- und Kostenplan empfohlen ab 1.000 € Rechnungsbetrag
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KFO:
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100 % bis 21. LJ (bei erfolgreichem Abschluss mit Kooperationsarzt)
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danach 80 %, bei Kooperationsarzt 90 %
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Zahnstaffel:
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1.–12. Monat: 500 €
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1.–24. Monat: 1.000 €
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1.–36. Monat: 2.000 €
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1.–48. Monat: 4.000 €
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ab Jahr 5: unbegrenzt
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bei Unfall: keine Begrenzung
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Zahnbehandlung: 100 % inkl. PZR (2×/Jahr, je 125 €), Wurzelbehandlungen, Füllungen
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Zahnersatz, Inlays, Implantate:
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80 %, bei Kooperationsärzten 90 %
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inkl. Funktionsdiagnostik, Knochenaufbau
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Heil- und Kostenplan empfohlen ab 1.000 € Rechnungsbetrag
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KFO:
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100 % bis 21. LJ (bei erfolgreichem Abschluss mit Kooperationsarzt)
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danach 80 %, bei Kooperationsarzt 90 %
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Zahnstaffel:
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1.–12. Monat: 500 €
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1.–24. Monat: 1.000 €
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1.–36. Monat: 2.000 €
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1.–48. Monat: 4.000 €
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ab Jahr 5: unbegrenzt
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bei Unfall: keine Begrenzung
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Beitragsbeispiel (BC100-25, m, 30 Jahre, Stand 06/2025)
| Komponente | Beitrag (EUR) |
| BC100-25 | 377,87 |
| PVN (Pflegepflicht) | 59,65 |
| KTA43 (100 € KT ab Tag 43) | 31,10 |
| KHT (10 €/Tag) | 2,28 |
| BEK67 | 24,25 |
| Gesetzl. Zuschlag 10 % | 37,79 |
| Gesamtbeitrag | 532,94 |
| AG-Zuschuss | –266,48 |
| Eigenanteil | 266,46 EUR |
Kombinierbare Zusatztarife
Der Tarif FC Pro+ kann mit folgenden Zusatzbausteinen kombiniert werden:
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PVN – Pflegepflichtversicherung
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KTA – Krankentagegeld ab Tag 43 (wahlweise früher)
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KHT – Krankenhaustagegeld (z. B. 10 €/Tag)
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BEK67 – Beitragsentlastung im Alter
Diese Module ermöglichen eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes an individuelle Lebensphasen und Bedürfnisse.
Weitere Hinweise
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Pauschalleistung: 10.000 € bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit <18 J.
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Beitragsrückerstattung: keine
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Weltgeltung: 6 Monate, Verlängerung möglich
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Rücktransport: medizinisch notwendig, organisiert durch Versicherer
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Optionstarif/Wechselrecht: nicht vorgesehen
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Kinderalleinversicherung: nicht möglich
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Vertragsbindung: 2 Jahre Mindestlaufzeit
Fazit
✅ Ideal für:
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Angestellte mit klaren Leistungsansprüchen
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Personen, die hohe Erstattungssicherheit mit digitalem Zugang wünschen
❌ Weniger geeignet für:
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Selbstständige mit Wunsch nach Beitragsrückerstattung
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Versicherte, die regelmäßige Tarifwechseloptionen wünschen
Hinweis / Disclaimer
Alle Angaben basieren auf dem Stand der Tarifinformationen von Ottonova zum 06/2025. Die tatsächlichen Beiträge und Leistungen können je nach Alter, Eintrittsalter, Region und Gesundheitsstatus abweichen. Die Tarifwahl sollte stets unter fachkundiger Beratung erfolgen.
Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Inhalte. Verbindlich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.