Ottonova BC100-Tarifreihe (BC100-25 & BC100-10) – Premiumschutz mit moderner Flexibilität
Die Tarifreihe Ottonova BC100 richtet sich an anspruchsvolle Kunden, die Wert auf ein hohes Leistungsniveau, digitale Servicequalität und eine transparente Selbstbeteiligung legen. Angeboten werden derzeit:
| Tarif | Selbstbeteiligung | Maximalbetrag | Geltungsbereich SB | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| BC100-10 | 10 % | 500 € | ambulant + stationär | höhere Prämie, niedrigere SB |
| BC100-25 | 25 % | 1.250 € | ambulant + stationär | günstiger, höhere SB |
Zahnleistungen, Hilfsmittel und ambulante Psychotherapie sind von der Selbstbeteiligung ausgenommen.
Ambulante Leistungen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Erstattet gemäß Verordnung durch Vertragsarzt und bei medizinischer Notwendigkeit, sofern als Medizinprodukt der Klasse I oder IIa zertifiziert
Digitale Gesundheitsakte: Persönliches Gesundheitsdossier über die Ottonova-App, inkl. Dokumentenverwaltung, Arztbriefe, Befundhistorie
Concierge-Service: Persönlicher Ansprechpartner für Terminvereinbarung, Facharztsuche und Leistungsanfragen; digital erreichbar via App oder Telefon
Rechnungs-App: Digitale Rechnungseinreichung, Echtzeitübersicht der Leistungsbearbeitung, Erstattungs-Tracker
Ärztliche Behandlung: 100 % Erstattung, inkl. naturheilkundlicher Methoden (nach GebüH/Hufeland)
Vorsorgeuntersuchungen & Impfungen: 100 %, unabhängig von der Selbstbeteiligung (auch Glaukom, Auslandsimpfungen)
Heilmittel: bis 120 % der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung. Osteopathie und Heilpraktiker zusammen max. 1.000 €/Jahr
Hilfsmittel: 100 % bis 500 €, sonst 75 %. Offener Katalog. Besonderheiten:
Hörhilfe max. 1.500 €/Ohr, Implantate 4.000 €/Ohr
4 Paar orthopädische Schuhe in 2 Jahren (100 € SB/Paar)
2 Paar Einlagen in 2 Jahren
Sehhilfen: max. 300 € innerhalb von 2 Jahren
LASIK:
500 €/Auge im 1.–24. Monat
1.000 €/Auge ab Monat 25
Wiederholungsanspruch nach 24 Monaten
Psychotherapie ambulant: 90 % für 25 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 75 %. Genehmigungspflichtig. 5 probatorische Sitzungen ohne Zusage
Ambulante Transportkosten: 100 % für Fahrten zur Notfallbehandlung, OP, Dialyse, Strahlen-/Chemotherapie, schwerbehinderte Personen u. a.
Häusliche Krankenpflege: Bis zu 4 Wochen je Versicherungsfall, wenn stationäre Behandlung ersetzt wird
Hospiz/Palliativversorgung (ambulant): gemäß GKV-Niveau
Stationäre Leistungen
Unterbringung: 2-Bettzimmer
Privatarzt: Ja (bis 5-fach GOÄ)
Privatkliniken: max. 1,5-facher Satz eines öffentlichen Krankenhauses
Psychotherapie stationär: 100 %, keine Genehmigung nötig (außer gemischte Anstalten)
Kur & REHA: max. 5.000 € in 10 Jahren
Vor-/Nachstationär: Erstattet
Begleitperson Kind: bis 15 Jahre
Hospiz stationär: gemäß GKV-Vergütung
Ambulante OPs: inkludiert
Transportkosten: wie ambulant
Ersatz-KHT: 20 € (2-Bett-Verzicht), 60 € (Privatarztverzicht)
Zahnleistungen
Zahnbehandlung: 100 % inkl. PZR (2×/Jahr, je 125 €), Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Parodontalbehandlungen und Funktionsanalysen (medizinisch notwendig)
Zahnersatz, Inlays, Implantate:
80 %, bei Kooperationsärzten 90 %
inkl. Funktionsdiagnostik, Knochenaufbau, Provisorien, Verblendungen im sichtbaren Bereich (bis Zahn 7)
Material- und Laborkosten gemäß medizinischer Notwendigkeit vollständig enthalten
Knirschschienen (Schienentherapie) sind erstattungsfähig bei ärztlicher Verordnung
Heil- und Kostenplan empfohlen ab 1.000 € Rechnungsbetrag
KFO:
100 % bis 21. LJ (bei erfolgreichem Abschluss mit Kooperationsarzt)
danach 80 %, bei Kooperationsarzt 90 %
Zahnstaffel:
1.–12. Monat: 500 €
1.–24. Monat: 1.000 €
1.–36. Monat: 2.000 €
1.–48. Monat: 4.000 €
ab Jahr 5: unbegrenzt
bei Unfall: keine Begrenzung
Zahnbehandlung: 100 % inkl. PZR (2×/Jahr, je 125 €), Wurzelbehandlungen, Füllungen
Zahnersatz, Inlays, Implantate:
80 %, bei Kooperationsärzten 90 %
inkl. Funktionsdiagnostik, Knochenaufbau
Heil- und Kostenplan empfohlen ab 1.000 € Rechnungsbetrag
KFO:
100 % bis 21. LJ (bei erfolgreichem Abschluss mit Kooperationsarzt)
danach 80 %, bei Kooperationsarzt 90 %
Zahnstaffel:
1.–12. Monat: 500 €
1.–24. Monat: 1.000 €
1.–36. Monat: 2.000 €
1.–48. Monat: 4.000 €
ab Jahr 5: unbegrenzt
bei Unfall: keine Begrenzung
Beitragsbeispiel (BC100-25, m, 30 Jahre, Stand 06/2025)
| Komponente | Beitrag (EUR) |
| BC100-25 | 377,87 |
| PVN (Pflegepflicht) | 59,65 |
| KTA43 (100 € KT ab Tag 43) | 31,10 |
| KHT (10 €/Tag) | 2,28 |
| BEK67 | 24,25 |
| Gesetzl. Zuschlag 10 % | 37,79 |
| Gesamtbeitrag | 532,94 |
| AG-Zuschuss | –266,48 |
| Eigenanteil | 266,46 EUR |
Kombinierbare Zusatztarife
Der Tarif FC Pro+ kann mit folgenden Zusatzbausteinen kombiniert werden:
PVN – Pflegepflichtversicherung
KTA – Krankentagegeld ab Tag 43 (wahlweise früher)
KHT – Krankenhaustagegeld (z. B. 10 €/Tag)
BEK67 – Beitragsentlastung im Alter
Diese Module ermöglichen eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes an individuelle Lebensphasen und Bedürfnisse.
Weitere Hinweise
Pauschalleistung: 10.000 € bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit
Häufige Fragen zur Ottonova BC100-Vollkrankenversicherung
Welche Selbstbeteiligungen gibt es bei den Ottonova BC100-Tarifen?
Bei den Ottonova BC100-Tarifen gibt es eine wählbare prozentuale Selbstbeteiligung: Im Tarif BC100-10 beträgt sie 10 % (max. 500 € jährlich), im BC100-25 sind es 25 % (max. 1.250 € jährlich) auf ambulante und stationäre Leistungen. Zahnleistungen, Hilfsmittel und ambulante Psychotherapie sind davon ausgenommen.
Welche digitalen Services bietet die Ottonova BC100-Vollkrankenversicherung?
Die Tarife beinhalten eine digitale Gesundheitsakte, eine Rechnungs-App für digitale Einreichung, einen Concierge-Service zur Unterstützung bei Terminen und Facharztsuche sowie die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu nutzen.
Wie sind Zahnbehandlungen und Zahnersatz im Ottonova BC100 abgesichert?
Für Zahnbehandlungen werden 100 % der Kosten erstattet, inklusive zweimal jährlich professioneller Zahnreinigung (je bis 125 €). Zahnersatz und Implantate werden zu 80 % (bei Kooperationsärzten 90 %) übernommen, ohne Anrechnung auf die Selbstbeteiligung. Es gelten Zahnstaffeln in den ersten vier Jahren, danach gibt es keine Begrenzung mehr.
Welche besonderen Leistungen gibt es im stationären Bereich?
Versicherte haben Anspruch auf Unterbringung im 2-Bettzimmer und Privatärztliche Behandlung (bis zum 5-fachen GOÄ-Satz). Auch Kur- und Reha-Maßnahmen werden anteilig übernommen (bis 5.000 € in zehn Jahren), und es gibt finanzielle Leistungen bei Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
Für wen ist die Ottonova BC100-Vollkrankenversicherung besonders geeignet?
Die Ottonova BC100‑Tarifreihe eignet sich besonders für Angestellte mit hohen Leistungsansprüchen und für Personen, die Wert auf digitale Services und eine transparente, moderne Krankenversicherung legen. Sie ist weniger geeignet für Selbstständige, die Wert auf Beitragsrückerstattung legen, oder für Versicherte, die flexible Tarifwechsel wünschen.










