Zusatzversicherung: Der umfassende Ratgeber 2025

02.05.2026 26 mal gelesen 0 Kommentare
  • Zusatzversicherungen bieten einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Grundversorgung hinaus.
  • Sie sind in verschiedenen Bereichen wie Zahn-, Krankenhaus- oder Pflegeversicherung erhältlich.
  • Der richtige Tarif sollte individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmt sein.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt im Schnitt nur etwa 70 Prozent aller medizinisch relevanten Leistungen ab – für Zahnersatz, Sehhilfen oder stationäre Wahlleistungen greift der Patient häufig tief in die eigene Tasche. Genau hier setzt die Zusatzversicherung an: Sie schließt definierte Versorgungslücken und verhindert, dass medizinische Notwendigkeiten zur Frage des persönlichen Budgets werden. Der Markt bietet dabei über 300 verschiedene Tarife allein im Zahnbereich, was die Produktauswahl ohne fundiertes Fachwissen zur echten Herausforderung macht. Entscheidend sind dabei nicht die beworbenen Deckungssummen, sondern die Leistungsausschlüsse, Wartezeiten und Erstattungssystematiken im Kleingedruckten. Wer die richtigen Vergleichsparameter kennt, kann seinen tatsächlichen Versicherungsschutz mit einem überschaubaren Monatsbeitrag erheblich verbessern.

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Gesetzliche Krankenversicherung vs. Zusatzschutz: Wo die Deckungslücken wirklich liegen

Wer glaubt, mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rundum abgesichert zu sein, erlebt spätestens beim nächsten Zahnarztbesuch oder Krankenhausaufenthalt eine unangenehme Überraschung. Die GKV deckt das medizinisch Notwendige – aber das bedeutet in der Praxis: Basisversorgung nach Festbetragsregelungen, keine Chefarztbehandlung, kein Einzelzimmer, und beim Zahnarzt oft nur den günstigsten Standardersatz. Der Gesetzgeber hat diesen Rahmen bewusst eng gesetzt, um das System finanzierbar zu halten. Die Konsequenz tragen die Versicherten selbst.

Wie groß die tatsächlichen Unterschiede zwischen GKV-Leistungen und dem, was eine Zusatzversicherung abdeckt, ausfallen, zeigt sich besonders deutlich beim Blick auf konkrete Kostenbeispiele: Ein Zahnersatz mit Keramikkrone kostet je nach Region 800 bis 1.500 Euro – die GKV übernimmt davon mit dem Festzuschuss oft weniger als die Hälfte. Eine Brille mit Gleitsichtgläsern schlägt mit 400 bis 800 Euro zu Buche, die GKV zahlt für Erwachsene in den meisten Fällen gar nichts. Wer diese Lücken unterschätzt, sollte sich ernsthaft fragen, ob sein Versicherungsschutz wirklich ausreicht oder ob er im Ernstfall auf erhebliche Eigenkosten sitzt.

Die unterschätzten Lücken im ambulanten Bereich

Der stationäre Bereich wird oft als Hauptargument für Zusatzversicherungen genannt – dabei liegen die häufigsten und schmerzhaftesten Deckungslücken im ambulanten Alltag. Vorsorgeuntersuchungen, die über das GKV-Standardprogramm hinausgehen, professionelle Zahnreinigung (PZR), Osteopathie oder hochwertige Sehhilfen: All das zahlen Versicherte vollständig aus eigener Tasche. Ein genauer Blick auf ambulante Leistungen, die die GKV typischerweise ausschließt, zeigt, dass es sich dabei nicht um Luxus handelt, sondern um medizinisch sinnvolle Maßnahmen, die im Kassenkatalog schlicht keinen Platz haben.

Besonders gravierend ist die Lage bei Naturheilkunde und alternativen Therapiemethoden. Akupunktur wird von der GKV nur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen erstattet – alles andere bleibt Privatsache. Homöopathie, Heilpraktikerleistungen, traditionelle chinesische Medizin: Diese Bereiche fallen komplett durchs Raster. Wer regelmäßig auf naturheilkundliche Behandlungen setzt, die in der GKV nicht erstattungsfähig sind, gibt im Jahr schnell 500 bis 1.500 Euro selbst aus.

GKV-Zusatzversicherung vs. private Krankenvollversicherung: nicht dasselbe

Ein häufiger Irrtum: Viele Versicherte verwechseln die GKV-Krankenzusatzversicherung mit der privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei sind Konstruktion, Beitragskalkulation und Leistungsumfang grundverschieden. Die Zusatzversicherung ergänzt den GKV-Schutz punktuell – für Zähne, Sehhilfen, Krankenhaus oder Auslandsreisen. Die PKV ersetzt die GKV vollständig. Wer den grundlegenden Unterschied zwischen diesen Versicherungsformen versteht, trifft fundierte Entscheidungen statt blindlings einen Tarif zu wählen. Gerade für GKV-Pflichtversicherte mit mittlerem Einkommen ist die Zusatzversicherung das einzige Instrument, um spürbare Qualitätsverbesserungen im Gesundheitsbereich zu erreichen – ohne den Wechsel in die PKV zu riskieren.

  • Zahnersatz: GKV-Festzuschuss deckt oft nur 40–60 % der tatsächlichen Kosten
  • Sehhilfen: Für Erwachsene kein GKV-Anspruch außer bei schweren Sehbehinderungen
  • Stationär: Kein Chefarzt, kein Einbettzimmer ohne Zuzahlung
  • Vorsorge: Erweiterte Krebsfrüherkennungen, Herz-Check-ups – privat zu bezahlen
  • Heilpraktiker: Vollständige Kostenübernahme durch den Versicherten

Kostenstruktur und Beitragsberechnung bei Zusatzversicherungen im Überblick

Die Beitragsberechnung bei Zusatzversicherungen folgt einem grundlegend anderen Prinzip als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Während die GKV einkommensabhängige Beiträge erhebt, kalkulieren private Zusatzversicherer risikoorientiert – das heißt, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschter Leistungsumfang bestimmen die Prämienhöhe maßgeblich. Wer mit 25 Jahren eine Zahnzusatzversicherung abschließt, zahlt mitunter ein Drittel dessen, was ein 50-Jähriger für identische Leistungen entrichten muss.

Welche Faktoren treiben die Beitragshöhe?

Der wichtigste Kostenfaktor ist das Eintrittsalter. Versicherer bilden Alterungsrückstellungen, um steigende Leistungsausgaben im höheren Alter zu glätten – trotzdem sind Beitragsanpassungen im Laufe der Vertragslaufzeit die Regel, nicht die Ausnahme. Hinzu kommt der Leistungsumfang: Ein Zahnersatztarif mit 90 Prozent Erstattung kostet strukturell deutlich mehr als ein Basisschutz mit 60 Prozent. Was Versicherte monatlich für ihren Versicherungsschutz einplanen sollten, hängt also stark davon ab, welche Tarifgeneration und welchen Leistungskatalog sie wählen.

Relevant ist außerdem der Gesundheitszustand bei Antragstellung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen von 20 bis 100 Prozent führen oder bestimmte Leistungen vollständig ausschließen. Wer beispielsweise bereits unter parodontalen Erkrankungen leidet, wird bei vielen Zahnzusatztarifen entweder mit erheblichen Zuschlägen konfrontiert oder bekommt Zahnersatzleistungen für bestehende Erkrankungen ausgeschlossen. Die Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten daher niemals auf die leichte Schulter genommen werden – fehlerhafte Angaben können im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrages führen.

Kostenunterschiede zwischen Versicherungsarten

Zwischen den verschiedenen Zusatzversicherungstypen bestehen erhebliche Preisgefälle. Eine stationäre Zusatzversicherung mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer liegt für einen 35-Jährigen typischerweise zwischen 30 und 80 Euro monatlich. Zahnzusatztarife mit hochwertiger Erstattung bewegen sich in vergleichbaren Preisregionen. Demgegenüber sind die monatlichen Kosten für eine ambulante Zusatzversicherung oft moderater – Tarife mit Brillenleistungen, Heilpraktikererstattung und Vorsorgebudget gibt es bereits ab 15 bis 30 Euro, abhängig von der gewählten Erstattungsgrenze.

Entscheidend ist das Verhältnis von Beitrag zu realistisch erzielbarer Leistung. Wer jährlich einen Zahnarzttermin absolviert und alle fünf Jahre eine Brille braucht, wird mit einem günstigen Kombischutz unter Umständen besser fahren als mit einem teuren Einzeltarif. Umgekehrt lohnt sich ein hochwertiger Zahnersatztarif bereits, wenn eine einzige Implantatversorgung ansteht – die Gesamtkosten können dabei schnell 3.000 bis 5.000 Euro übersteigen.

Beitragsanpassungen sind in der Langzeitbetrachtung ein oft unterschätztes Risiko. Viele Versicherer passen ihre Tarife alle zwei bis drei Jahre an – teilweise um 5 bis 15 Prozent pro Anpassungsrunde. Wer die Aufnahmevoraussetzungen für eine Krankenzusatzversicherung frühzeitig prüft und jung einsteigt, sichert sich nicht nur niedrigere Ausgangsprämien, sondern baut auch die günstigste Basis für spätere Anpassungen auf. Eine realistische Budgetplanung sollte deshalb immer eine jährliche Kostensteigerung von drei bis fünf Prozent einkalkulieren.

Zahnzusatzversicherung: Leistungsumfang, Kieferorthopädie und Auslandsschutz

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei Zahnersatz in der Regel nur den sogenannten Festzuschuss – typischerweise 60 Prozent der Regelversorgung, bei nachgewiesenem Bonusheft bis zu 75 Prozent. Was nach einem soliden Schutz klingt, offenbart in der Praxis erhebliche Lücken: Ein hochwertiges Implantat kostet schnell 2.000 bis 3.500 Euro pro Zahn, wovon die Kasse häufig nur 400 bis 600 Euro übernimmt. Eine Zahnzusatzversicherung schließt genau diese Differenz – aber die Qualität der Tarife variiert enorm. Welche Behandlungen und Materialien tatsächlich erstattet werden, hängt stark vom gewählten Tarifmodell ab und sollte vor Vertragsabschluss detailliert geprüft werden.

Hochwertige Tarife erstatten bis zu 90 oder sogar 100 Prozent der verbleibenden Kosten nach GKV-Leistung – allerdings häufig nur bis zu definierten Jahresobergrenzen. Typische Staffelungen sehen im ersten Jahr Obergrenzen von 500 bis 1.000 Euro vor, die erst nach drei bis vier Versicherungsjahren auf volle Leistungsbeträge von 3.000 bis 5.000 Euro ansteigen. Wer also bereits weiß, dass in zwölf Monaten eine aufwendige prothetische Versorgung ansteht, wird mit einer sofort abgeschlossenen Versicherung kaum die vollen Leistungen erhalten – die sogenannte Wartezeit beträgt bei den meisten Anbietern drei bis acht Monate für Zahnersatz.

Kieferorthopädie: Zwischen Kassenpflicht und privatem Mehrwert

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernimmt die GKV kieferorthopädische Behandlungen, sofern eine kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) der Schweregrade 3 bis 5 vorliegt. Leichtere Fehlstellungen – KIG 1 und 2 – bleiben dagegen vollständig auf Elternkosten. Selbst bei kassenpflichtigen Fällen bleiben Mehrkosten für ästhetische oder komfortablere Apparaturen wie Invisalign ungeklärt. Welche Fehlstellungen bei Kindern als medizinisch notwendig eingestuft werden, ist für Eltern eine der drängendsten Fragen – denn eine umfassende Spangen-Behandlung kostet je nach Komplexität zwischen 2.500 und 6.000 Euro.

Nicht jede Zahnzusatzversicherung leistet bei kieferorthopädischen Maßnahmen automatisch mit. Viele Tarife schließen KFO-Leistungen explizit aus oder begrenzen sie auf Kinder bis zu einem bestimmten Alter. Wer Familientarife abschließt oder gezielt Kinder absichern möchte, sollte auf Tarife achten, die KFO als eigenständigen Baustein enthalten und Erstattungsgrenzen von mindestens 1.500 Euro je Kind vorsehen.

Auslandsschutz: Unterschätzte Lücke bei Auslandsbehandlungen

Ein häufig übersehener Aspekt betrifft Zahnbehandlungen im Ausland – sei es bei einem Urlaub mit akutem Zahnschmerz oder der bewussten Entscheidung für günstigeren Zahnersatz in Ungarn oder Polen. Ob und in welchem Umfang eine Zahnzusatzversicherung bei Behandlungen im Ausland greift, ist tarifabhängig und wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oft nur in Nebensätzen geregelt. Innerhalb der EU erstatten gute Tarife bis zur Höhe der inländischen Leistung; außerhalb der EU sind Erstattungen seltener und stärker gedeckelt.

  • EU-Ausland: Erstattung bis zur deutschen Kassenhöchstleistung ist marktüblich
  • Nicht-EU-Ausland: Nur Notfallbehandlungen werden von wenigen Tarifen abgedeckt
  • Geplanter Zahntourismus: Erfordert spezielle Tarife oder vorab eine Kostenvoranschlags-Prüfung beim Versicherer

Wer bei einem Auslandsprojekt oder häufigen Reisen die Zahnversorgung absichern will, sollte die Auslandsklausel im Kleingedruckten aktiv suchen – und Tarife, die dort schweigen, konsequent ausschließen.

Wartezeiten, Vorerkrankungen und Risikoausschlüsse beim Vertragsabschluss

Wer eine Zusatzversicherung abschließt und sofort Leistungen erwartet, erlebt häufig eine böse Überraschung. Nahezu alle Anbieter bauen Wartezeiten in ihre Verträge ein – und das aus gutem Grund: Sie schützen sich vor Versicherten, die bereits einen konkreten Behandlungsbedarf haben und den Vertrag gezielt zur Kostendeckung nutzen wollen. Die gute Nachricht ist, dass sich diese Fristen kennen und gezielt umgehen lassen, wenn man weiß, worauf man achten muss.

Typische Wartezeiten im Überblick

Die Standardwartezeit bei den meisten Krankenzusatzversicherungen beträgt drei Monate ab Vertragsbeginn. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sind hingegen acht Monate üblich, bei Entbindungsleistungen sogar acht bis zehn Monate. Wer sich fragt, welche Fristen konkret für Zahnbehandlungen und Zahnersatz gelten, stellt fest, dass die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können – manche Anbieter verzichten vollständig auf Wartezeiten, verlangen dafür aber deutlich höhere Prämien oder strengere Gesundheitsfragen. Bei ambulanten Zusatztarifen sieht die Lage anders aus: Ob und wie lange Wartezeiten im ambulanten Bereich tatsächlich anfallen, hängt stark vom jeweiligen Tarif und Leistungsbereich ab – Sehhilfen unterliegen oft anderen Regelungen als Heilpraktikerleistungen.

Ein häufig übersehener Punkt: Wartezeiten gelten in der Regel nicht, wenn der Versicherungsfall durch einen Unfall verursacht wurde. Wer also kurz nach Vertragsabschluss bei einem Sturz Zähne verliert, kann trotz laufender Wartezeit Leistungen beanspruchen. Diese Ausnahme ist in nahezu allen AVB verankert, wird aber von Versicherungsnehmern selten aktiv eingefordert.

Vorerkrankungen und Risikoausschlüsse richtig einschätzen

Beim Vertragsabschluss müssen Antragsteller einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die Tiefe dieser Fragen variiert stark: Während manche Anbieter nur nach den letzten drei Jahren fragen, reichen die Abfragen bei anderen bis zu zehn Jahre zurück. Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rückenprobleme oder Zahnfleischerkrankungen führen häufig zu einem Risikoausschluss für den betroffenen Bereich oder zu einem Risikozuschlag von 20 bis 100 Prozent auf die Grundprämie. Wer beispielsweise bereits einen behandlungsbedürftigen Parodontitis-Befund hat, sollte genau prüfen, unter welchen Bedingungen bestehende Zahnprobleme überhaupt versicherbar sind – denn viele Anbieter schließen laufende Behandlungen pauschal aus.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist dabei kein bürokratisches Detail, sondern ein rechtlich kritischer Punkt. Werden Vorerkrankungen verschwiegen – auch unabsichtlich – kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten oder die Zahlung verweigern. Im schlimmsten Fall passiert das nach jahrelanger Beitragszahlung, kurz bevor eine teure Behandlung ansteht. Daher gilt: Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig, und bei unklarer Formulierung der Gesundheitsfragen schriftlich beim Versicherer nachfragen.

  • Risikoausschluss: Bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche werden dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgenommen
  • Risikozuschlag: Der Beitrag erhöht sich, aber der Schutz bleibt vollständig erhalten
  • Ablehnung: Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen wird der Antrag komplett abgelehnt
  • Annahme ohne Vorbehalt: Möglich bei vereinfachten Tarifen mit reduzierten Gesundheitsfragen

Gerade bei komplexen Krankheitsbildern lohnt sich der Blick auf Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – auch wenn die Leistungen dort etwas eingeschränkter sind. Wie die tatsächliche Kostenerstattung im Leistungsfall funktioniert, sollte man unbedingt vor Vertragsabschluss verstehen, denn Risikoausschlüsse beeinflussen direkt, welche Rechnungen am Ende wirklich erstattet werden.

Altersgrenzen und generationsspezifische Absicherungsstrategien

Das Lebensalter beim Abschluss einer Zusatzversicherung entscheidet maßgeblich über Konditionen, Prämien und Annahmewahrscheinlichkeit. Wer mit 30 Jahren eine Zahnzusatzversicherung abschließt, zahlt oft weniger als die Hälfte dessen, was ein 60-Jähriger für identische Leistungen aufwendet – bei gleichzeitig deutlich höherer Akzeptanzquote ohne Risikozuschläge. Die meisten Versicherer staffeln ihre Tarife in 5- oder 10-Jahres-Altersgruppen, was den Eintrittszeitpunkt zum strategischen Faktor macht.

Einstiegsfenster und Altersobergrenzen kennen

Viele Kranken- und Zahnzusatzversicherungen haben harte Aufnahmegrenzen, die häufig zwischen dem 65. und 75. Lebensjahr liegen. Wer diese Schwelle überschritten hat, findet oft nur noch stark eingeschränkte Tarife oder wird vollständig abgelehnt. Detaillierte Regelungen dazu, ab welchem Alter eine Zahnzusatzversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann, variieren erheblich zwischen den Anbietern – während Anbieter A bis 75 Jahre aufnimmt, schließt Anbieter B bereits ab 65 keine Neuverträge mehr ab. Ähnliche Unterschiede bestehen bei der allgemeinen Krankenzusatzversicherung: welche Altersgrenzen dort konkret gelten, hängt stark vom Tariftyp und dem Leistungsumfang ab. Hochwertige Krankenhauszusatzversicherungen mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer werden beispielsweise von mehreren Marktführern ab dem 65. Geburtstag nicht mehr neu abgeschlossen.

Die strategische Konsequenz daraus: Wer absehbar eine Zusatzversicherung benötigen wird, sollte nicht warten, bis der Bedarf akut ist. Eine Zahnzusatzversicherung bereits mit 40 abzuschließen, sichert deutlich bessere Konditionen als der Abschluss mit 58 – selbst wenn man in den ersten Jahren wenig Leistungen in Anspruch nimmt.

Kleinkinder und Familienabsicherung: Früh handeln zahlt sich aus

Am anderen Ende der Altersskala bieten viele Versicherer besonders günstige Konditionen für Kinder, teils ohne Gesundheitsprüfung in den ersten Lebensmonaten. Eltern können für Säuglinge ab dem ersten Lebenstag oder sogar noch vor der Geburt Zusatzversicherungen abschließen – zu Monatsbeiträgen von unter 10 Euro für solide Basisleistungen. Gerade die Frage, ob Arzneimittel und Medikamente für Kleinkinder in der Zusatzversicherung enthalten sind, ist für Familien hochrelevant, da die GKV hier bei unter 12-Jährigen zwar Grundleistungen übernimmt, aber Zuzahlungen und Präparate außerhalb der Erstattungsliste schnell ins Geld gehen.

Vor einem Abschluss für Kleinkinder sollten Eltern die Vertragsbedingungen genau prüfen, insbesondere was die Laufzeiten betrifft. Welche Kündigungsfristen und Besonderheiten für Kindertarife gelten, unterscheidet sich deutlich von Erwachsenentarifen – manche Anbieter sehen automatische Tarifwechsel beim Überschreiten bestimmter Altersgrenzen vor, was mit Beitragssprüngen verbunden sein kann.

Generationsspezifische Empfehlungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Kinder und Jugendliche (0–17 Jahre): Abschluss möglichst früh, ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung, Fokus auf Zahn und Vorsorge
  • Berufseinsteiger (18–35 Jahre): Günstigster Eintrittszeitpunkt für Erwachsenentarife, alle Leistungsbereiche noch zu Niedrigprämien absicherbar
  • Familien- und Karrierephase (35–50 Jahre): Lückenanalyse im Bestand, Ergänzung um Zahn, Krankenhaus und Sehhilfen
  • Pre-Retirement (50–64 Jahre): Letztes Zeitfenster für viele Premiumtarife, Risikoprüfungen werden strenger
  • Senioren ab 65: Markt stark eingeschränkt, Pflegezusatz und spezielle Seniorentarife prüfen

Ambulante Zusatzversicherung: Erstattungsmodelle und Tarifvergleich

Die ambulante Zusatzversicherung schließt genau jene Lücken, die die gesetzliche Krankenversicherung im Alltag reißt: Brillen, Heilpraktiker, hochwertige Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel ohne Kassenerstattung. Wer die Tariflandschaft kennt, weiß jedoch, dass nicht alle Policen gleich aufgebaut sind – die Unterschiede in Leistungsumfang und Erstattungslogik sind erheblich. Was viele nicht wissen: Private und gesetzliche ambulante Absicherung funktionieren grundlegend anders, was erhebliche Konsequenzen für die tatsächliche Kostenübernahme hat.

Die drei dominierenden Erstattungsmodelle im Überblick

Im Markt haben sich drei grundsätzliche Ansätze etabliert, nach denen Versicherer Leistungen erstatten. Das Verständnis dieser Modelle ist entscheidend, um Tarife überhaupt vergleichen zu können:

  • Prozentuale Erstattung: Der Versicherer übernimmt einen definierten Anteil der tatsächlichen Kosten, typischerweise 70–100 %. Bei einem Heilpraktikerhonorar von 200 Euro und 80 % Erstattung bleiben 40 Euro beim Versicherten.
  • Pauschalsystem: Feste Jahresbudgets je Leistungsbereich – etwa 300 Euro für Sehhilfen oder 500 Euro für Vorsorge. Vorteil: Planungssicherheit. Nachteil: Hohe Einzelkosten werden nur anteilig gedeckt.
  • Kombinationsmodell: Mischform aus Prozentsatz und Deckelung, die in Premium-Tarifen überwiegt. Beispiel: 90 % der Heilpraktikerkosten, maximal 1.000 Euro pro Jahr.

Der genaue Ablauf der Kostenerstattung hängt zudem davon ab, ob ein Tarif nach dem Kostenerstattungs- oder dem Sachleistungsprinzip arbeitet. Bei der Kostenerstattung legt der Versicherte die Rechnung vor und erhält das Geld zurück – das ist das Standardmodell. Managedcare-ähnliche Konstrukte mit Netzwerkärzten sind im ambulanten Segment noch selten, gewinnen aber an Bedeutung.

Worauf beim Tarifvergleich wirklich ankommt

Wer Tarife allein nach dem Monatsbeitrag bewertet, macht einen klassischen Fehler. Entscheidend sind die Wartezeiten, Leistungsobergrenzen und die sogenannten Staffelregelungen im ersten Versicherungsjahr. Viele Tarife begrenzen Erstattungen in den ersten zwölf Monaten auf 50 % der Jahresleistung – wer im Januar eine teure Brille braucht, erlebt eine böse Überraschung.

Konkrete Vergleichsparameter für den Tarifcheck:

  • Sehhilfen: Erstattungsrahmen zwischen 100 und 600 Euro jährlich – Spitzentarife übernehmen auch Kontaktlinsen und Laserbehandlungen
  • Heilpraktikerleistungen: Jahreshöchstgrenzen meist 500–2.000 Euro; entscheidend ist, ob nur zugelassene Heilpraktiker anerkannt werden
  • Vorsorgeuntersuchungen: Hochwertige Check-ups wie der Ganzkörper-MRT (oft 500–1.500 Euro) sind nur in Top-Tarifen mit drin
  • Rezeptfreie Arzneimittel: Besonders für chronisch Kranke relevant; Budgets von 100–300 Euro pro Jahr sind marktüblich

Günstige Einstiegstarife ab 10–15 Euro monatlich leisten oft kaum mehr als die GKV selbst. Sinnvoller Schutz beginnt erfahrungsgemäß ab 30–50 Euro, wobei Alter und Vorerkrankungen den Beitrag deutlich beeinflussen. Wer bestimmte Leistungsbereiche nicht benötigt – etwa kinderlose Erwachsene ohne Sehhilfen-Bedarf – sollte gezielt modulare Tarife prüfen, statt ein Rundum-Paket zu bezahlen. Für manche Versicherten sind spezialisierte Einzellösungen sinnvoller als eine klassische ambulante Zusatzpolice – etwa dedizierte Brillenversicherungen oder Vorsorge-Budgets über den Arbeitgeber.

Betriebliche Krankenversicherung als Arbeitgeberbenefit: Chancen und Portabilität

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat sich in den letzten Jahren von einem Nischenangebot zu einem ernstzunehmenden Recruiting-Instrument entwickelt. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für betriebliche Altersvorsorge bieten mittlerweile rund 20 Prozent der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern eine bKV an – Tendenz steigend. Arbeitgeber nutzen sie gezielt, um Fachkräfte zu gewinnen und Krankenfehlzeiten zu reduzieren, denn Studien belegen: Unternehmen mit bKV verzeichnen bis zu 15 Prozent weniger krankheitsbedingte Ausfallzeiten. Wenn Sie verstehen möchten, wie eine solche Gruppenversicherung für Arbeitnehmer konkret funktioniert, lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsstruktur.

Das Besondere an der bKV liegt im Gruppenvertrag-Prinzip: Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer ab, der für alle eingeschlossenen Mitarbeiter gilt – ohne Gesundheitsprüfung und oft ohne Wartezeiten. Leistungen umfassen typischerweise Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen und stationäre Zusatzleistungen. Budgets zwischen 300 und 1.200 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sind marktüblich. Steuerlich gilt: Beiträge bis zu 50 Euro monatlich pro Arbeitnehmer sind als Sachbezug lohnsteuerfrei – ein echter Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.

Was Sie als Arbeitnehmer aktiv steuern können

Viele Arbeitnehmer nehmen die bKV passiv hin, ohne ihr Potenzial auszuschöpfen. Prüfen Sie zunächst, welche Leistungsbausteine Ihr Arbeitgeber gewählt hat und ob eine Aufstockungsoption besteht – also die Möglichkeit, privat zusätzliche Bausteine hinzuzukaufen. Manche Versicherer erlauben auch die Einbeziehung von Familienangehörigen zu Sonderkonditionen. Außerdem sollten Sie klären, ob Ihr Unternehmen ein Budgetmodell (flexibel abrufbares Jahresbudget) oder ein klassisches Kostenerstattungsmodell nutzt – das bestimmt, wie unkompliziert die Abrechnung im Alltag ist.

Die Portabilitätsfrage: Was passiert beim Jobwechsel?

Der kritischste Punkt der bKV ist die Portabilität. Der Gruppenvertrag läuft über den Arbeitgeber – verlassen Sie das Unternehmen, endet grundsätzlich auch Ihr Versicherungsschutz. Ob und zu welchen Konditionen eine Übernahme in einen Einzelvertrag möglich ist, hängt von den Überführungsoptionen des jeweiligen Versicherers ab. Hochwertige Tarife wie jene der DKV, AXA oder Allianz sichern in der Regel eine Anwartschaft zu: Ihnen bleibt das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Privattarif zu wechseln – zu dem Gesundheitszustand, den Sie beim Eintritt in die bKV hatten.

Genau diese Anwartschaft ist strategisch wertvoll, wenn Sie noch jung und gesund sind. Wer mit 30 Jahren über die bKV eines Arbeitgebers eine Anwartschaft aufbaut und mit 45 Jahren selbstständig wird oder in ein Unternehmen ohne bKV wechselt, kann dann zu alten Gesundheitskonditionen in einen PKV-Zusatztarif einsteigen. Fragen Sie deshalb bei Jobantritt konkret nach:

  • Welcher Versicherer steht hinter dem Gruppenvertrag?
  • Gibt es eine vertraglich garantierte Überführungsoption in einen Einzeltarif?
  • Besteht eine Wartezeit bis zur vollen Leistungsinanspruchnahme?
  • Welche Leistungsbausteine sind portabel, welche entfallen beim Ausscheiden?

Die bKV ist kein Ersatz für eine durchdachte private Zusatzversicherung, aber ein wertvoller Baustein – besonders wenn Sie die enthaltenen Anwartschaftsrechte aktiv für Ihre langfristige Absicherungsstrategie nutzen.

Heilpraktiker- und Naturheilkunde-Zusatzversicherungen: Abdeckung alternativer Behandlungskonzepte

Gesetzlich Versicherte stoßen beim Thema Naturheilkunde schnell an die Grenzen ihrer Kasse: Akupunktur wird nur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen erstattet, Homöopathie gar nicht mehr, und ein Heilpraktikerbesuch bleibt grundsätzlich Privatsache. Dabei greifen laut einer Forsa-Umfrage über 60 Prozent der Deutschen mindestens gelegentlich auf alternative Heilmethoden zurück. Eine spezialisierte Heilpraktiker-Zusatzversicherung schließt diese Versorgungslücke – allerdings mit erheblichen Unterschieden zwischen den Tarifen.

Was Heilpraktiker-Tarife tatsächlich leisten

Der grundlegende Unterschied zwischen einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung und dem gesetzlichen Schutz liegt nicht nur in der Methodenvielfalt, sondern vor allem in der Abrechnungsgrundlage. Heilpraktiker rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab, Ärzte bei Naturheilkunde-Leistungen nach GOÄ. Gute Tarife – etwa von DKV, Barmenia oder Hallesche – erstatten beide Abrechnungsformen bis zu einem Jahresbudget von 1.000 bis 2.500 Euro. Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Manche Tarife begrenzen Heilpraktiker-Leistungen separat auf 500 Euro, rechnen aber ärztliche Naturheilkunde vollständig an. Wer regelmäßig zur Osteopathie geht – eine Sitzung kostet häufig 80 bis 120 Euro – merkt schnell, wie relevant diese Deckelungen sind.

Typischerweise abgedeckte Methoden umfassen:

  • Klassische Naturheilverfahren: Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie
  • Manuelle Therapien: Osteopathie, Chiropraktik, Craniosacral-Therapie
  • Traditionelle Medizinsysteme: Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Ayurveda
  • Diagnostische Leistungen: Bioresonanz, Dunkelfeldmikroskopie (je nach Tarif)
  • Homöopathie und Akupunktur beim Heilpraktiker oder bei Ärzten mit Zusatzausbildung

Was private Krankenversicherungen bei alternativen Heilmethoden erstatten, hängt stark vom gewählten Tarif und der wissenschaftlichen Evidenzlage ab. PKV-Versicherte haben hier strukturelle Vorteile, da die GOÄ naturheilkundliche Leistungen bei approbierten Ärzten breiter abdeckt. GKV-Versicherte sollten daher beim Tarifvergleich explizit auf die GebüH-Erstattung achten.

Tarif-Fallstricke und Optimierungsstrategien

Wartezeiten von drei bis acht Monaten sind in diesem Segment Standard – wer eine akute Behandlung plant, kommt damit zu spät. Ebenso kritisch: Viele Tarife schließen Vorerkrankungen aus oder begrenzen die Erstattung in den ersten beiden Versicherungsjahren auf 50 Prozent des Jahresbudgets. Die Barmenia MEHR KOMFORT etwa staffelt die Erstattung im ersten Jahr auf 100 Euro, im zweiten auf 200 Euro und erst ab dem dritten Jahr auf die volle Summe. Wer regelmäßige Behandlungen plant, sollte diesen Hochlauf einkalkulieren.

Für Versicherte, die primär Osteopathie oder TCM nutzen möchten, aber keinen umfassenden Naturheilkunde-Schutz benötigen, lohnt sich ein Blick auf Alternativen zur klassischen Heilpraktiker-Zusatzversicherung: Einzelne Krankenkassen wie die Techniker oder Barmer bezuschussen Osteopathie-Sitzungen mit 50 bis 100 Euro pro Jahr – ohne separate Prämie. Kombiniert man solche Kassenleistungen gezielt mit einem schlanken Ergänzungstarif, lässt sich der Nettobeitrag deutlich reduzieren. Wer den Rundumblick sucht, sollte außerdem prüfen, ob alternative Absicherungswege jenseits der Zusatzkrankenversicherung – etwa Gesundheitskonten oder steuerlich absetzbare Selbstbehaltlösungen – im individuellen Fall sinnvoller sind.

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Zusammenfassung des Artikels

Zusatzversicherung: Was lohnt sich wirklich? Kosten, Leistungen & Tipps – so finden Sie den passenden Schutz ohne unnötige Ausgaben.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich über die Deckungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Machen Sie sich bewusst, welche Leistungen von der GKV nicht abgedeckt werden, insbesondere im Bereich Zahnersatz und Sehhilfen. Dies hilft Ihnen, die Notwendigkeit einer Zusatzversicherung besser einzuschätzen.
  2. Vergleichen Sie verschiedene Zusatzversicherungen: Achten Sie bei der Auswahl auf die spezifischen Leistungen, Wartezeiten und Erstattungssystematiken im Kleingedruckten. Ein umfassender Vergleich der über 300 Tarife kann Ihnen helfen, die für Sie passende Zusatzversicherung zu finden.
  3. Frühzeitig abschließen: Überlegen Sie, eine Zusatzversicherung so früh wie möglich abzuschließen, insbesondere wenn Sie jung und gesund sind. Dies kann zu niedrigeren Prämien und besseren Konditionen führen.
  4. Achten Sie auf Wartezeiten: Prüfen Sie die Wartezeiten der verschiedenen Tarife. Viele Anbieter haben Wartezeiten für bestimmte Leistungen, die Sie beachten sollten, um im Bedarfsfall nicht auf Leistungen warten zu müssen.
  5. Berücksichtigen Sie Ihre individuellen Bedürfnisse: Analysieren Sie, welche Leistungen für Sie am wichtigsten sind (z.B. Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen) und wählen Sie einen Tarif, der diese optimal abdeckt.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

Barmenia - Zahn90+BD

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl)
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer.

Hallesche ZE90+ZB100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Keine Erstattung
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Kündigungsfrist Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit.

Barmenia - Zahn1H+BD

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten
Zahnersatz 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen
Gesundheitsprüfung Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer.

Bayrische - Privat100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung.
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZL

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl.
Zahnstaffel Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZK

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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