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Der beste Zeitpunkt eine Zahn-Zusatzkrankenversicherung abzuschließen?

15.01.2024 339 mal gelesen 0 Kommentare
  • Der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist im jungen Alter, wenn noch keine Zahnprobleme bestehen.
  • Vor dem Abschluss sollte geprüft werden, ob bereits bestehende Zahnprobleme von der Versicherung ausgeschlossen sind.
  • Ein Abschluss vor größeren geplanten Behandlungen ist sinnvoll, um die Wartezeiten zu umgehen und Kosten abzudecken.

Häufig gestellte Fragen zum Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung

Warum ist ein früher Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung sinnvoll?

Ein früher Abschluss ist deshalb empfehlenswert, weil die Zähne zu diesem Zeitpunkt in der Regel gesünder sind, was zu günstigeren Prämien ohne Leistungsausschlüsse führt. Zudem sind viele zahnmedizinische Behandlungen, die mit höheren Kosten verbunden sein können, im jungen Alter noch nicht abzusehen.

Welchen Einfluss haben Gesundheitszustand und Alter beim Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung?

Gesundheitszustand und Alter spielen eine entscheidende Rolle. Je jünger und gesünder eine Person ist, desto geringer ist das Risiko für die Versicherung und umso besser sind die Konditionen. Mit steigendem Alter und bei bereits existierenden Zahnproblemen steigen oft die Beiträge oder Leistungen können ausgeschlossen werden.

Kann eine Zahn-Zusatzversicherung auch im höheren Alter abgeschlossen werden?

Ein Abschluss ist grundsätzlich auch im höheren Alter möglich, allerdings kann es sein, dass zusätzliche Gesundheitsprüfungen oder eine Anpassung der Beiträge erforderlich sind. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um eine angemessene Versicherung zu finden.

Welche Rolle spielen Wartezeiten beim Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung?

Nach Vertragsabschluss gelten oft Wartezeiten, in denen keine oder nur eingeschränkte Leistungen beansprucht werden können. Diese Zeitspannen sollen verhindern, dass Versicherungen für bereits absehbare Behandlungen aufkommen müssen. Die Länge der Wartezeit variiert bei den verschiedenen Versicherern und Tarifen.

Können bestehende Zahnprobleme den Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung beeinflussen?

Ja, bestehende Zahnprobleme müssen bei der Antragstellung angegeben werden und können zu höheren Beiträgen führen oder Leistungsausschlüsse nach sich ziehen. In jedem Fall ist es wichtig, bei der Gesundheitsprüfung ehrlich zu sein, um später nicht den Versicherungsschutz zu riskieren.

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Zusammenfassung des Artikels

Eine Zahn-Zusatzversicherung deckt Kosten für zahnmedizinische Behandlungen ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen werden und ist besonders sinnvoll, wenn man frühzeitig abschließt, bevor Probleme auftreten. Der optimale Zeitpunkt zum Abschluss einer solchen Versicherung liegt in jüngeren Jahren ohne bestehende Zahnprobleme, um günstige Tarife zu sichern und Leistungsausschlüssen sowie Wartezeiten vorzubeugen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Denken Sie an einen frühzeitigen Abschluss, idealerweise in jungen Jahren, wenn Ihre Zähne noch gesund sind und somit Risikoaufschläge oder Leistungsausschlüsse vermieden werden können.
  2. Warten Sie nicht mit dem Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung, bis zahnmedizinische Probleme offensichtlich werden, da dies zu Einschränkungen oder Wartezeiten führen kann.
  3. Informieren Sie sich über Altersgrenzen und wählen Sie einen Tarif, der spezielle Konditionen für junge Erwachsene bietet, um von einem erweiterten Leistungsspektrum zu profitieren.
  4. Prüfen Sie die Details zu Wartezeiten und Leistungsausschlüssen, um sicherzustellen, dass die Versicherung im Bedarfsfall die erwarteten Leistungen bietet und Ihre persönliche Planung nicht beeinträchtigt wird.
  5. Vergleichen Sie verschiedene Tarife und achten Sie dabei nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf Leistungsausschlüsse, Erstattungsgrenzen und Regelungen zu Wartezeiten, um den optimalen Schutz für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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