Alles Wissenswerte über Zusatzbeiträge in der privaten Krankenversicherung

03.12.2024 172 mal gelesen 0 Kommentare
  • Zusatzbeiträge in der privaten Krankenversicherung sind individuelle Vereinbarungen, die bestimmte Leistungen abdecken, die über den Standard hinausgehen.
  • Diese Beiträge können je nach Tarif und Anbieter variieren und ermöglichen maßgeschneiderte Versicherungslösungen.
  • Es ist wichtig, die Kosten und den Nutzen solcher Zusatzleistungen sorgfältig abzuwägen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Einleitung: Was sind Zusatzbeiträge in der PKV?

Also, Zusatzbeiträge in der privaten Krankenversicherung, was hat es damit auf sich? Nun, im Grunde genommen handelt es sich dabei um zusätzliche Kosten, die Versicherte manchmal schultern müssen. Diese können anfallen, wenn die regulären Beiträge nicht ausreichen, um die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen zu decken. Klingt erstmal nicht so toll, oder? Aber keine Sorge, es gibt immer einen Grund, warum diese Zusatzbeiträge erhoben werden, und es ist wichtig, die Hintergründe zu verstehen. So kann man besser planen und vielleicht sogar ein wenig sparen. Schließlich will niemand am Ende des Monats überrascht werden, oder?

Gründe für die Erhebung von Zusatzbeiträgen

Warum also diese Zusatzbeiträge? Die Gründe sind vielfältig und manchmal auch ein bisschen kompliziert. Hier sind einige der Hauptfaktoren, die eine Rolle spielen:

  • Medizinischer Fortschritt: Neue Behandlungsmethoden und Medikamente sind oft teurer, aber auch effektiver. Das hat natürlich seinen Preis.
  • Demografischer Wandel: Die Bevölkerung wird älter, und ältere Menschen benötigen mehr medizinische Versorgung. Das führt zu höheren Kosten.
  • Inflation: Wie bei vielen anderen Dingen steigen auch die Kosten im Gesundheitswesen durch die allgemeine Inflation.
  • Individuelle Gesundheitsrisiken: Wenn mehr Versicherte teure Behandlungen benötigen, müssen die Kosten irgendwie gedeckt werden.

Es ist also nicht nur eine Frage von „mehr zahlen“, sondern eine komplexe Mischung aus verschiedenen Faktoren, die zusammenkommen. Und ja, das kann manchmal ganz schön verwirrend sein!

Wie beeinflussen steigende Behandlungskosten die PKV?

Steigende Behandlungskosten, das ist ein Thema, das die private Krankenversicherung ordentlich auf Trab hält. Aber wie genau wirkt sich das aus? Nun, wenn die Kosten für medizinische Behandlungen in die Höhe schießen, müssen die Versicherer diese Mehrkosten irgendwie ausgleichen. Und das geschieht oft durch höhere Beiträge oder eben Zusatzbeiträge.

Die Ursachen für diese Kostensteigerungen sind vielfältig. Zum einen gibt es den technischen Fortschritt. Neue, innovative Behandlungsmethoden sind oft teurer, aber auch wirksamer. Dann haben wir noch die Tatsache, dass immer mehr Menschen Zugang zu umfangreichen medizinischen Leistungen haben wollen, was die Nachfrage und damit die Preise in die Höhe treibt.

Außerdem, je mehr Menschen teure Behandlungen in Anspruch nehmen, desto mehr müssen die Versicherer zahlen. Und diese Kosten werden letztlich auf alle Versicherten umgelegt. Das ist wie ein Dominoeffekt, der am Ende bei den Beiträgen ankommt. Also, es ist ein ständiges Hin und Her zwischen Kosten und Leistungen, das die PKV beeinflusst.

Erhöhung der Leistungsausgaben und ihre Auswirkungen auf Zusatzbeiträge

Die Leistungsausgaben steigen, und das ist keine Überraschung. Aber was bedeutet das für die Zusatzbeiträge? Nun, wenn die Versicherer mehr für Leistungen ausgeben müssen, dann klingelt die Kasse nicht unbedingt vor Freude. Diese Mehrkosten müssen irgendwie gedeckt werden, und das führt oft zu höheren Beiträgen für die Versicherten.

Stell dir vor, die Leistungsausgaben sind wie ein großer Topf, aus dem alle medizinischen Kosten bezahlt werden. Wenn dieser Topf leerer wird, weil mehr Geld für Behandlungen ausgegeben wird, müssen die Versicherer nachfüllen. Und hier kommen die Zusatzbeiträge ins Spiel. Sie sind quasi die Auffüller, die dafür sorgen, dass der Topf nicht leerläuft.

Ein weiterer Punkt ist, dass steigende Leistungsausgaben oft auch mit einer höheren Nachfrage nach bestimmten Leistungen zusammenhängen. Wenn viele Versicherte teure Behandlungen in Anspruch nehmen, dann erhöht das den Druck auf die Versicherer, die Kosten zu decken. Und das kann letztlich dazu führen, dass die Zusatzbeiträge angehoben werden, um das Gleichgewicht zu halten.

Regelmäßige Tarifüberprüfungen: Warum sind sie notwendig?

Regelmäßige Tarifüberprüfungen, das klingt erstmal nach viel Bürokratie, aber sie sind tatsächlich ziemlich wichtig. Warum? Nun, sie helfen den Versicherern, den Überblick über die finanzielle Stabilität ihrer Tarife zu behalten. Wenn die Kosten im Gesundheitswesen steigen, müssen die Tarife angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Versicherung auch weiterhin alle Leistungen abdecken kann.

Ohne diese Überprüfungen könnte es passieren, dass die Beiträge nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Das wäre wie ein Fass ohne Boden, in das man immer mehr Geld werfen muss, ohne dass es jemals voll wird. Also, um das zu vermeiden, schauen die Versicherer regelmäßig, ob die Tarife noch passen oder ob sie angepasst werden müssen.

Ein weiterer Punkt ist, dass durch diese Überprüfungen auch die Fairness gewahrt bleibt. Niemand möchte mehr zahlen als nötig, und durch die Anpassung der Tarife wird sichergestellt, dass die Beiträge gerecht verteilt sind. So bleibt die Versicherung für alle Beteiligten stabil und verlässlich.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Was Versicherte wissen müssen

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist eine feine Sache, die man nicht übersehen sollte. Aber was genau müssen Versicherte darüber wissen? Nun, der Arbeitgeberzuschuss deckt in der Regel die Hälfte der Versicherungsprämie ab, allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Für das Jahr 2025 liegt dieser bei maximal 471,32 Euro pro Monat.

Das bedeutet, dass wenn deine PKV-Beiträge unter diesem Höchstbetrag liegen, dein Arbeitgeber die Hälfte davon übernimmt. Liegen sie darüber, bleibt der Zuschuss auf den Höchstbetrag begrenzt. Wichtig ist auch, dass dieser Zuschuss nur für die Grundversicherung gilt. Zusätzliche Leistungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Ein weiterer Punkt, den man im Hinterkopf behalten sollte, ist, dass überschüssige Zahlungen durch den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungspflichtig sein können. Also, es lohnt sich, genau hinzuschauen und die Details zu kennen, um das Beste aus dem Arbeitgeberzuschuss herauszuholen.

Zuschuss zur Freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt

Der Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Thema, das oft ein wenig untergeht, aber dennoch wichtig ist. Wenn du freiwillig in der GKV versichert bist, kannst du ebenfalls einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber erhalten. Für das Jahr 2025 beträgt dieser maximal 469,94 Euro pro Monat.

Wie funktioniert das Ganze? Nun, ähnlich wie bei der PKV übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge, allerdings nur bis zu diesem festgelegten Höchstbetrag. Der Zuschuss berechnet sich auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes der GKV und des individuellen Einkommens des Versicherten. Das bedeutet, dass der tatsächliche Zuschuss variieren kann, je nachdem, wie hoch dein Einkommen ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Zuschuss nicht automatisch gezahlt wird. Du musst ihn bei deinem Arbeitgeber beantragen und entsprechende Nachweise über deine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV vorlegen. Also, ein bisschen Papierkram gehört dazu, aber es lohnt sich, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Anspruchsvoraussetzungen für Beitragszuschüsse

Um in den Genuss von Beitragszuschüssen zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das klingt vielleicht kompliziert, ist aber eigentlich ganz logisch. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:

  • Versicherungsstatus: Du musst entweder in der privaten Krankenversicherung oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Pflichtversicherte in der GKV haben keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.
  • Beschäftigungsverhältnis: Ein Anspruch besteht nur, wenn du in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehst. Selbstständige oder Freiberufler sind hier außen vor.
  • Nachweis der Versicherung: Du musst deinem Arbeitgeber nachweisen, dass du tatsächlich in der PKV oder freiwillig in der GKV versichert bist. Das geschieht in der Regel durch Vorlage der Versicherungsbescheinigung.
  • Höchstbeitrag: Der Zuschuss ist auf den jeweiligen Höchstbeitrag begrenzt, der jährlich angepasst wird. Das bedeutet, dass du nur bis zu diesem Betrag Unterstützung erhältst, auch wenn deine tatsächlichen Beiträge höher sind.

Es ist also nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch des Könnens. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann von den Zuschüssen profitieren und seine Krankenversicherungskosten deutlich senken. Also, Augen auf und die richtigen Unterlagen parat haben!

Schlussfolgerung: Strategien zur Bewältigung steigender PKV-Beiträge

Die steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung können einem schon mal die Schweißperlen auf die Stirn treiben. Aber keine Panik, es gibt Strategien, um damit umzugehen. Hier sind ein paar Tipps, die dir helfen können, die finanzielle Belastung zu mindern:

  • Tarifwechsel: Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif innerhalb deiner Versicherung kann oft schon einiges an Kosten sparen. Achte darauf, dass die Leistungen weiterhin deinen Bedürfnissen entsprechen.
  • Selbstbehalt erhöhen: Durch die Erhöhung des Selbstbehalts kannst du die monatlichen Beiträge senken. Das bedeutet zwar, dass du im Krankheitsfall mehr aus eigener Tasche zahlen musst, aber es kann sich lohnen, wenn du generell gesund bist.
  • Leistungen anpassen: Überlege, ob du wirklich alle Leistungen, die dein aktueller Tarif bietet, benötigst. Manchmal sind bestimmte Zusatzleistungen verzichtbar.
  • Gesundheitsbewusst leben: Ein gesunder Lebensstil kann langfristig dazu beitragen, die Kosten zu senken, da du weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen musst.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Ein unabhängiger Versicherungsberater kann dir helfen, die besten Optionen für deine individuelle Situation zu finden.

Es ist wichtig, proaktiv zu sein und die eigenen Möglichkeiten zu prüfen. Mit den richtigen Maßnahmen kannst du die Auswirkungen steigender PKV-Beiträge abfedern und deine finanzielle Situation stabil halten. Also, Kopf hoch und ran an die Optimierung!


Häufig gestellte Fragen zu Zusatzbeiträgen in der PKV

Warum erheben private Krankenversicherungen Zusatzbeiträge?

Zusatzbeiträge werden erhoben, um steigende Kosten im Gesundheitssystem zu decken. Diese entstehen durch medizinischen Fortschritt, demografischen Wandel, Inflation und individuelle Gesundheitsrisiken.

Wie wirken sich steigende Behandlungskosten auf die PKV-Beiträge aus?

Steigende Behandlungskosten führen oft zu höheren Beiträgen, da die Versicherer die Mehrkosten ausgleichen müssen. Dies geschieht durch Anhebung der regulären Beiträge oder durch Zusatzbeiträge.

Welche Rolle spielen Tarifüberprüfungen in der PKV?

Tarifüberprüfungen sind notwendig, um die finanzielle Stabilität der PKV zu gewährleisten. Sie helfen, sicherzustellen, dass die Tarife den aktuellen Kosten entsprechen und alle Leistungen abgedeckt werden können.

Wer hat Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Arbeitnehmer, die in der PKV sind und nicht versicherungspflichtig in der GKV sind, haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser deckt in der Regel die Hälfte der Versicherungsprämie bis zu einem Höchstbetrag.

Welche Strategien gibt es zur Bewältigung steigender PKV-Beiträge?

Empfohlene Strategien umfassen den Wechsel zu einem günstigeren Tarif, die Erhöhung des Selbstbehalts, die Anpassung der Leistungen, einen gesunden Lebensstil und die Beratung durch einen Versicherungsberater.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Unterhaltung der Leser*innen und stellen keine Anlageberatung und keine Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Die Inhalte dieser Website geben ausschließlich unsere subjektive, persönliche Meinung wieder.

Die Leser*innen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu den Inhalten dieser Website eine eigene Meinung zu bilden und sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bevor sie konkrete Anlageentscheidungen treffen.

Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

Zusammenfassung des Artikels

Zusatzbeiträge in der privaten Krankenversicherung entstehen, wenn reguläre Beiträge nicht ausreichen, um steigende Gesundheitskosten durch medizinischen Fortschritt, demografischen Wandel und Inflation zu decken; regelmäßige Tarifüberprüfungen sind notwendig, um finanzielle Stabilität sicherzustellen.

...
Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Online-Termin. Oft ergeben sich schon wertvolle Ideen im ersten Telefonat.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Verstehen der Hintergründe: Informiere dich über die Gründe für die Erhebung von Zusatzbeiträgen, wie medizinischer Fortschritt, demografischer Wandel und Inflation, um besser planen zu können.
  2. Kostenentwicklung im Blick behalten: Beobachte die steigenden Behandlungskosten und deren Einfluss auf die PKV, um mögliche Anpassungen deiner Versicherung frühzeitig zu erkennen.
  3. Regelmäßige Tarifüberprüfungen nutzen: Stelle sicher, dass deine Versicherung regelmäßige Tarifüberprüfungen durchführt, um finanzielle Stabilität und faire Beitragsverteilung zu gewährleisten.
  4. Arbeitgeberzuschüsse maximieren: Informiere dich über die Höchstbeträge für Arbeitgeberzuschüsse zur PKV und stelle sicher, dass du alle erforderlichen Nachweise erbringst, um die Zuschüsse optimal zu nutzen.
  5. Strategien zur Kostenbewältigung: Ziehe Maßnahmen wie Tarifwechsel, Erhöhung des Selbstbehalts oder Anpassung der Leistungen in Betracht, um die finanzielle Belastung durch steigende PKV-Beiträge zu reduzieren.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
Counter