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Beitragserhöhungen in der GKV ab Juli: Lohnt sich jetzt der Wechsel zur PKV?

28.06.2025 15 mal gelesen 0 Kommentare

Beitragsschock in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Wechsel in die Private Krankenversicherung als Alternative?

Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben laut GKV-Spitzenverband angekündigt, ab Juli ihre Beiträge erneut zu erhöhen. Insgesamt wollen sechs Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge anheben, wobei noch nicht bekannt ist, um welche Kassen es sich konkret handelt. Für die Versicherten bedeutet dies ein Sonderkündigungsrecht. Besonders für diejenigen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, stellt sich die Frage, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sinnvoll ist.

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Wer im Jahr 2025 mehr als 5.512,50 Euro monatlich oder 66.150 Euro brutto im Jahr verdient, hat die Möglichkeit, zwischen GKV und PKV zu wählen. Laut Berechnungen des Beratungsunternehmens Iges für die Krankenkasse DAK steht zum Jahreswechsel bereits die nächste Beitragserhöhung bevor. Ab 2026 droht demnach eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt aktuell 17,5 Prozent künftig 17,7 Prozent ihres Bruttolohns an die Kassen zahlen müssten.

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Jahr Beitragssatz GKV
Aktuell 17,5 %
2026 (Prognose) 17,7 %
2027 (Prognose) 18,0 %
2035 (Projektion) 20,0 %

Die Prognosen zeigen, dass der Beitragssatz 2027 auf 18 Prozent steigen könnte. Sollte sich an der Finanzierung der GKV nichts ändern, könnte 2035 sogar ein Beitragssatz von 20 Prozent fällig werden. Diese Entwicklung sorgt für Unsicherheit bei vielen Kassenpatienten und verstärkt die Überlegungen, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

  • Ab Juli 2024 erhöhen sechs gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge.
  • Ab 2026 droht eine Beitragserhöhung auf 17,7 Prozent, 2027 auf 18 Prozent und 2035 auf 20 Prozent.
  • Ein Wechsel in die PKV ist ab einem Jahresbrutto von 66.150 Euro möglich.
„Demnach droht ab 2026 eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte. Statt aktuell 17,5 Prozent müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann 17,7 Prozent ihres Bruttolohns an die Kassen zahlen. 2027 könnte der Beitragssatz sogar auf 18 Prozent steigen. Laut der Projektion könnte 2035 dann ein Beitrag von 20 Prozent fällig werden, sollte sich nichts an der Finanzierung der GKV ändern.“ (Quelle: Capital.de)

Infobox: Die gesetzlichen Krankenkassen stehen vor weiteren Beitragserhöhungen. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann einen Wechsel in die private Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Die Beitragssätze der GKV könnten laut aktuellen Prognosen bis 2035 auf 20 Prozent steigen. (Quelle: Capital.de)

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Ab Juli 2024 erhöhen sechs gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge, und bis 2035 könnten die Beitragssätze laut Prognosen auf 20 Prozent steigen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Gutverdiener eine mögliche Alternative.

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Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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