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Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall: Was passiert mit den Leistungen?

14.07.2025 10 mal gelesen 0 Kommentare
  • Bei Tod der versicherten Person vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erfolgt keine Leistungsauszahlung.
  • Wurde bereits eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, endet diese mit dem Tod der versicherten Person.
  • Eine Auszahlung an Hinterbliebene ist in der Regel nicht vorgesehen.

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall: Was erhalten Hinterbliebene?

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall: Was erhalten Hinterbliebene?

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Im Todesfall des Versicherten stellt sich oft die Frage, ob und welche Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an Hinterbliebene ausgezahlt werden. Tatsächlich sieht der klassische BU-Vertrag keine Auszahlung an Angehörige vor. Die monatliche Rente, die im Falle einer Berufsunfähigkeit gezahlt wird, endet mit dem Tod des Versicherten – eine Übertragung oder Fortführung zugunsten der Familie ist nicht vorgesehen.

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Hinterbliebene erhalten in der Regel keine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt auch keinen Anspruch auf eine Restzahlung, falls der Versicherte kurz nach Eintritt der Berufsunfähigkeit verstirbt. Selbst bereits bewilligte Renten enden mit dem Tod, ein Anspruch auf Nachzahlung für offene Zeiträume besteht nicht. Auch Beiträge, die im Voraus gezahlt wurden, werden meist nicht erstattet.

Eine kleine Ausnahme bildet der sogenannte Rückkaufswert: Bei wenigen älteren oder speziell ausgestalteten Verträgen kann ein minimaler Betrag, meist aus Überschüssen, ausgezahlt werden. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel und sollte im Einzelfall geprüft werden. Im Normalfall bleibt die BU für Hinterbliebene im Todesfall also wirkungslos – sie bietet keinen finanziellen Schutz oder Ausgleich.

Beispiel: Ablauf und Vertragsbeendigung nach dem Tod des Versicherten

Beispiel: Ablauf und Vertragsbeendigung nach dem Tod des Versicherten

Stirbt der Versicherte, ist der Ablauf zur Beendigung der Berufsunfähigkeitsversicherung meist unkompliziert, aber dennoch gibt es einige Details zu beachten. Nach dem Todesfall sollten die Hinterbliebenen oder der Nachlassverwalter die Versicherungsgesellschaft zeitnah informieren. Hierzu genügt in der Regel eine formlose Mitteilung, der eine Kopie der Sterbeurkunde beigefügt wird.

  • Nach Eingang der Sterbeurkunde prüft der Versicherer die Unterlagen und bestätigt die Vertragsbeendigung schriftlich.
  • Offene Beiträge, die für Zeiträume nach dem Tod abgebucht wurden, werden in der Regel anteilig zurückerstattet.
  • Ein Anspruch auf Auszahlung von Leistungen oder Rückkaufswerten besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde – das ist jedoch selten der Fall.
  • Der Vertrag endet endgültig mit dem Tod des Versicherten, eine Übertragung auf Dritte oder Fortführung ist ausgeschlossen.

Praktisch bedeutet das: Nach Vorlage der erforderlichen Dokumente wird der Vertrag geschlossen, weitere Verpflichtungen bestehen nicht. Für die Hinterbliebenen entsteht daraus kein finanzieller Vorteil, aber auch keine zusätzliche Belastung – der Vorgang ist meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.

Ausnahmen: Wann und wie kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall zahlen?

Ausnahmen: Wann und wie kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall zahlen?

Obwohl der klassische BU-Vertrag keine Leistung im Todesfall vorsieht, existieren wenige, aber interessante Ausnahmen. Diese betreffen spezielle Vertragsgestaltungen oder Zusatzoptionen, die im Einzelfall einen finanziellen Vorteil für Hinterbliebene bedeuten können.

  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): Wird die BU als Zusatzbaustein zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, kann im Todesfall eine vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten ausgezahlt werden. Die Höhe und Bedingungen dieser Zahlung sind im Hauptvertrag geregelt und unterscheiden sich je nach Produkt und Anbieter.
  • Beitragsrückgewähr: Manche Tarife bieten eine Beitragsrückgewähr bei Tod innerhalb der ersten Versicherungsjahre. Das bedeutet: Stirbt der Versicherte in dieser Zeit, erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge oder einen festgelegten Anteil davon zurück. Diese Option muss allerdings explizit vereinbart werden und ist eher selten.
  • Vertraglich garantierte Überschussbeteiligung: In sehr wenigen Fällen kann ein kleiner Betrag aus angesammelten Überschüssen ausgezahlt werden, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist. Das ist meist nur bei älteren oder kapitalbildenden BU-Policen der Fall.
  • Individuelle Sonderregelungen: Manche Versicherer bieten innovative Produkte mit flexiblen Todesfalloptionen an, die speziell auf den Wunsch nach Hinterbliebenenschutz zugeschnitten sind. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen oder ein Gespräch mit einem Experten.

Wichtig: Solche Ausnahmen sind nicht Standard und müssen explizit im Vertrag vereinbart werden. Wer Wert auf eine Leistung im Todesfall legt, sollte gezielt nach diesen Optionen suchen und die Konditionen sorgfältig vergleichen.

Zusatzbausteine und Kombiprodukte: Welche Möglichkeiten gibt es für eine Todesfallleistung?

Zusatzbausteine und Kombiprodukte: Welche Möglichkeiten gibt es für eine Todesfallleistung?

Wer über den klassischen BU-Schutz hinausdenkt, stößt schnell auf Kombiprodukte und Zusatzbausteine, die eine Todesfallleistung integrieren. Solche Lösungen sind besonders dann interessant, wenn neben der Absicherung der eigenen Arbeitskraft auch die finanzielle Sicherheit der Familie im Ernstfall gewünscht ist.

  • Kombination mit Risikolebensversicherung: Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung zu koppeln. Im Todesfall wird dann eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt, unabhängig davon, ob zuvor eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Lebens- oder Rentenversicherung: Hierbei wird die BU als Zusatzbaustein in eine Lebens- oder Rentenversicherung integriert. Die Todesfallleistung entspricht in der Regel der vereinbarten Versicherungssumme des Hauptvertrags. Je nach Gestaltung kann die Auszahlung als Einmalbetrag oder als Rente erfolgen.
  • Optionale Todesfallleistungen: Einzelne Anbieter haben spezielle Zusatzoptionen im Programm, die eine kleine Todesfallleistung, etwa zur Deckung von Bestattungskosten, vorsehen. Diese Option kann manchmal auch nachträglich ergänzt werden, ist aber oft an bestimmte Bedingungen geknüpft.
  • Flexible Produktlösungen: Moderne Versicherungsprodukte erlauben es, Bausteine wie eine Todesfallleistung individuell zu kombinieren. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz exakt auf die persönliche Lebenssituation zuschneiden – etwa mit steigender oder fallender Todesfallsumme je nach Lebensphase.

Ein Tipp aus der Praxis: Die Kosten und Leistungen solcher Kombiprodukte variieren erheblich. Es lohnt sich, die Angebote kritisch zu vergleichen und genau zu prüfen, ob der zusätzliche Schutz wirklich zum eigenen Bedarf passt.

Empfehlungen für den gezielten Hinterbliebenenschutz bei Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Empfehlungen für den gezielten Hinterbliebenenschutz bei Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Wer seine Familie im Todesfall finanziell absichern möchte, sollte gezielt auf getrennte Lösungen setzen. Die Erfahrung zeigt: Eine eigenständige Risikolebensversicherung ist meist günstiger und flexibler als komplexe Kombiprodukte. So bleibt der Schutz transparent und anpassbar, falls sich Lebensumstände ändern – etwa durch Heirat, Kinder oder Immobilienkauf.

  • Individueller Bedarf vor Pauschallösungen: Prüfe, wie hoch der tatsächliche finanzielle Bedarf deiner Hinterbliebenen im Ernstfall wäre. Pauschale Versicherungssummen passen selten exakt zur eigenen Lebenssituation.
  • Unabhängige Beratung nutzen: Ein Gespräch mit einem spezialisierten Versicherungsmakler kann helfen, die optimale Kombination aus BU und Hinterbliebenenschutz zu finden – und teure oder unnötige Bausteine zu vermeiden.
  • Vertragsbedingungen im Detail vergleichen: Achte nicht nur auf die Höhe der Todesfallleistung, sondern auch auf Wartezeiten, Gesundheitsfragen und mögliche Ausschlüsse. Die Details im Kleingedruckten machen oft den Unterschied.
  • Flexibilität bei Vertragsgestaltung: Setze auf Policen, die Anpassungen während der Laufzeit erlauben. So kann der Schutz bei Familienzuwachs oder veränderten Einkommensverhältnissen unkompliziert erhöht werden.
  • Steuerliche Aspekte beachten: Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist in vielen Fällen steuerfrei, während bei Kombiprodukten oder Kapitallebensversicherungen unter Umständen Steuern anfallen können. Hier lohnt sich ein genauer Blick.

Fazit: Wer gezielt für den Todesfall vorsorgen will, fährt mit einer klaren Trennung von Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz am besten. Das bringt Übersicht, spart Geld und sorgt im Ernstfall für echte finanzielle Sicherheit.

Wichtige Hinweise zur Vertragskündigung und Auszahlung im Sterbefall

Wichtige Hinweise zur Vertragskündigung und Auszahlung im Sterbefall

Beim Tod des Versicherten ist die formale Abwicklung des Vertrags oft schneller erledigt, als viele denken. Dennoch gibt es ein paar Feinheiten, die leicht übersehen werden – und die im Ernstfall für Verwirrung sorgen können.

  • Fristen beachten: Manche Versicherer verlangen, dass der Todesfall innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet wird. Wer hier zu spät dran ist, riskiert Verzögerungen oder sogar Komplikationen bei der Vertragsabwicklung.
  • Erforderliche Unterlagen: Neben der Sterbeurkunde kann es sein, dass zusätzliche Dokumente wie ein Erbschein oder ein Nachweis über die Bezugsberechtigung verlangt werden. Das ist besonders bei komplexeren Nachlassverhältnissen relevant.
  • Abbuchungen nach dem Tod: Wird der Todesfall nicht zeitnah gemeldet, können weiterhin Beiträge eingezogen werden. Diese lassen sich zwar in der Regel zurückfordern, aber der Aufwand dafür ist nicht zu unterschätzen.
  • Keine automatische Auszahlung: Selbst wenn im Vertrag eine kleine Todesfallleistung vorgesehen ist, erfolgt die Auszahlung nicht automatisch. Die Hinterbliebenen müssen aktiv einen Antrag stellen und die geforderten Nachweise einreichen.
  • Vertragliche Sonderregelungen prüfen: Manche Verträge enthalten Klauseln, die bei Tod innerhalb einer bestimmten Frist besondere Regelungen vorsehen – etwa eine anteilige Beitragsrückerstattung. Hier lohnt sich ein genauer Blick ins Bedingungswerk.

Ein letzter Tipp: Es empfiehlt sich, alle relevanten Versicherungsunterlagen an einem zentralen Ort aufzubewahren und die Angehörigen über bestehende Policen zu informieren. Das spart im Ernstfall Nerven und beschleunigt die Abwicklung deutlich.


FAQ: Was geschieht mit der Berufsunfähigkeits­versicherung im Todesfall?

Erhalten Hinterbliebene im Todesfall des Versicherten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, klassische Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen keine Leistungen für Hinterbliebene vor. Mit dem Tod des Versicherten endet der Versicherungsschutz sowie die Rentenzahlung, eine Auszahlung an Angehörige erfolgt in der Regel nicht.

Gibt es Ausnahmen, bei denen im Todesfall dennoch Leistungen erbracht werden?

Ja, in seltenen Fällen kann bei speziell ausgestalteten Verträgen oder älteren Policen ein Rückkaufswert oder eine kleine Überschussbeteiligung im Todesfall ausgezahlt werden. Auch bestimmte Zusatzbausteine können eine Leistung im Sterbefall vorsehen, dies muss aber ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.

Kann der Vertrag nach dem Tod des Versicherten übertragen oder weitergeführt werden?

Nein, eine Übertragung des Vertrags oder eine Fortführung durch Dritte ist nicht möglich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung endet formell mit dem Tod der versicherten Person.

Wie läuft die Vertragsbeendigung nach dem Todesfall ab?

Die Hinterbliebenen informieren die Versicherung und reichen die Sterbeurkunde ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Vertrag beendet. Beiträge, die für Zeiten nach dem Todesfall eingezogen wurden, werden in der Regel anteilig erstattet.

Wie können Hinterbliebene gezielt abgesichert werden, wenn die BU keinen Todesfallschutz bietet?

Für einen gezielten Schutz der Hinterbliebenen empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Risikolebensversicherung. Diese zahlt im Todesfall die vertraglich vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten aus und bietet damit eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Zusammenfassung des Artikels

Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Todesfall keine Leistungen an Hinterbliebene; Ausnahmen bestehen nur bei speziellen Zusatzbausteinen oder Kombiprodukten.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informiere dich frühzeitig darüber, dass eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Todesfall keine Leistungen an Hinterbliebene auszahlt. Die Rentenzahlung endet mit dem Tod des Versicherten, und es erfolgt in der Regel keine Auszahlung an Angehörige.
  2. Prüfe, ob in deinem Vertrag besondere Ausnahmen wie ein Rückkaufswert, Überschussbeteiligungen oder eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vorgesehen sind. Solche Leistungen sind selten, können aber in älteren oder speziell ausgestalteten Verträgen vorkommen.
  3. Wenn dir ein finanzieller Schutz deiner Familie im Todesfall wichtig ist, solltest du über eine Kombination mit einer Risikolebensversicherung oder den Abschluss einer eigenständigen Risikolebensversicherung nachdenken. Diese Policen zahlen im Todesfall eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen aus.
  4. Beachte, dass Zusatzbausteine oder Kombiprodukte mit Todesfallleistungen zwar möglich sind, aber häufig teurer und weniger flexibel als getrennte Lösungen. Vergleiche die Konditionen genau und lasse dich bei Unsicherheiten von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten.
  5. Im Todesfall sollte die Versicherung zeitnah über das Ableben informiert werden. Hinterbliebene benötigen in der Regel die Sterbeurkunde und gegebenenfalls weitere Nachweise, um den Vertrag formal zu beenden und eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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