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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann zahlt sie wirklich?

01.12.2025 7 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
  • Ein ärztliches Gutachten ist oft erforderlich, um den Grad der Berufsunfähigkeit zu bestätigen.
  • Die Zahlung erfolgt in der Regel ab dem vereinbarten Leistungsfall, meist nach einer Karenzzeit von mehreren Monaten.

Voraussetzungen für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind entscheidend, damit die Versicherung greift und die vereinbarten Leistungen ausgezahlt werden. Zunächst muss die Berufsunfähigkeit nach der Definition der Versicherung vorliegen. Das bedeutet, dass eine Person aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall für voraussichtlich sechs Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann.

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Eine zentrale Frage ist: Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Um diese Frage zu beantworten, müssen einige Punkte beachtet werden:

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  • Ärztliches Gutachten: Bei einem Antrag auf Leistungen fordert die Versicherung in der Regel ein ärztliches Gutachten an. Dieses Gutachten muss die Schwere der Erkrankung und die damit verbundene Berufsunfähigkeit bestätigen.
  • Nachweis der Berufsunfähigkeit: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dies kann durch ärztliche Unterlagen und gegebenenfalls weitere Dokumente geschehen.
  • Vertragsbedingungen: Die genauen Bedingungen und Regelungen zur Auszahlung sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Es lohnt sich, diese genau zu prüfen, um zu verstehen, unter welchen Umständen die Versicherung greift.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn alle erforderlichen Nachweise erbracht werden und die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Sind diese Voraussetzungen gegeben, beginnt die Auszahlung der vereinbarten Rente rückwirkend ab dem Beginn der Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt wann: Definition der Berufsunfähigkeit

Die Frage, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, hängt entscheidend von der Definition der Berufsunfähigkeit ab. Berufsunfähigkeit wird als der Zustand beschrieben, in dem eine Person aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sei es durch Krankheit, Unfall oder andere körperliche Einschränkungen, nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuführen.

Um genauer zu verstehen, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, sind folgende Aspekte von Bedeutung:

  • Minimale Arbeitsunfähigkeit: Die Person muss für voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage sein, ihren Beruf auszuüben. Dies ist ein kritischer Zeitraum, der erfüllt sein muss, damit die Versicherung in Kraft tritt.
  • Ärztliche Bestätigung: Ein ärztliches Gutachten ist erforderlich, das die Berufsunfähigkeit belegt. Dieses Gutachten muss die Art der Erkrankung oder Verletzung sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit detailliert darlegen.
  • Vertragliche Regelungen: Die genauen Bedingungen, unter denen die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, sind im jeweiligen Versicherungsvertrag festgehalten. Es ist wichtig, diese Bestimmungen vor Abschluss der Versicherung zu verstehen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung dann zahlt, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind. Eine präzise Dokumentation der gesundheitlichen Einschränkungen sowie das Einhalten der vertraglichen Vorgaben sind entscheidend für die Auszahlung der vereinbarten Leistungen.

Beginn der Leistungen: Berufsunfähigkeitsversicherung greift wann

Der Beginn der Leistungen ist ein entscheidender Aspekt der Berufsunfähigkeitsversicherung, da er darüber entscheidet, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Grundsätzlich greift die Versicherung, sobald die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Das bedeutet konkret:

  • Sechsmonatiger Zeitraum: Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnen ab dem Tag, an dem die ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit vorliegt und die betroffene Person voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben.
  • Rückwirkende Zahlung: Wenn der Antrag auf Leistungen genehmigt wird, erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab dem Beginn des sechsmonatigen Zeitraums. Dies bedeutet, dass der Versicherte die vereinbarte Rente für diesen Zeitraum erhält.
  • Überprüfung durch die Versicherung: Nach der Antragstellung prüft die Versicherung alle eingereichten Unterlagen, einschließlich des ärztlichen Gutachtens. Erst nach dieser Prüfung und einem positiven Bescheid der Versicherung beginnen die Zahlungen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig vorzubereiten und rechtzeitig einzureichen, um einen nahtlosen Beginn der Leistungen zu gewährleisten.

Antragsprozess für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Antragsprozess für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wesentlicher Schritt, um die Frage zu klären, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Damit die Versicherung greift, müssen einige spezifische Schritte befolgt werden, die sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

  • Schritt 1: Antragstellung – Der erste Schritt besteht darin, einen formellen Antrag bei der Versicherung einzureichen. Dies kann in der Regel online oder in Papierform geschehen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen beizufügen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Schritt 2: Ärztliches Gutachten – Nach der Antragstellung wird die Versicherung ein ärztliches Gutachten anfordern. Dieses Gutachten ist entscheidend, da es die Schwere der Erkrankung und die damit verbundene Berufsunfähigkeit dokumentiert. Ohne dieses Gutachten wird der Antrag möglicherweise nicht bearbeitet.
  • Schritt 3: Prüfung der Unterlagen – Die Versicherung prüft alle eingereichten Dokumente, einschließlich des ärztlichen Gutachtens. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, ob die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Dies ist der entscheidende Moment, in dem entschieden wird, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung greift.
  • Schritt 4: Entscheidung und Mitteilung – Nach der Prüfung erhält der Antragsteller eine Mitteilung über die Entscheidung. Bei positivem Bescheid werden die vereinbarten Leistungen ausgezahlt. In diesem Schritt wird auch der Zeitraum festgelegt, ab wann die Zahlungen beginnen, in der Regel rückwirkend ab dem Beginn der Berufsunfähigkeit.
  • Schritt 5: Auszahlung der Leistungen – Die Auszahlung der Rente erfolgt nach der Genehmigung des Antrags. Es ist wichtig, regelmäßig Kontakt mit der Versicherung zu halten, um über den Stand des Antrags informiert zu sein.

Der Antragsprozess kann komplex erscheinen, aber durch sorgfältige Vorbereitung und genaue Einhaltung der Anforderungen kann sichergestellt werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig greift und die vereinbarten Leistungen ausgezahlt werden.

Unabhängigkeit von der Ursache der Berufsunfähigkeit

Ein entscheidender Aspekt der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Unabhängigkeit von der Ursache der Berufsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass die Versicherung in der Regel unabhängig davon zahlt, ob die Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit, einen Unfall oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht wurde. Diese Regelung sorgt dafür, dass Versicherte in verschiedenen Lebenssituationen geschützt sind.

Hier sind einige wichtige Punkte, die diese Unabhängigkeit verdeutlichen:

  • Umfassender Schutz: Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen umfassenden Schutz, da sie bei jeglicher Art von gesundheitlichen Einschränkungen greift. Das ist besonders wichtig, da die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sehr unterschiedlich sein können.
  • Keine Diskriminierung: Die Versicherung diskriminiert nicht zwischen den Ursachen der Berufsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass die Leistungen gezahlt werden, ohne die Ursache zu hinterfragen, was den Antragsprozess vereinfacht.
  • Fokus auf die Einschränkung: Wichtig ist, dass die Versicherung sich auf die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung konzentriert, also darauf, ob die Person in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben oder nicht. Dies schafft Klarheit für den Versicherten.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung dann zahlt, wenn die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, unabhängig von der Ursache. Diese Regelung bietet den Versicherten Sicherheit und ermöglicht es ihnen, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich um die finanziellen Folgen sorgen zu müssen.

Dauer der Zahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Dauer der Zahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein zentraler Punkt, der für viele Versicherte von großer Bedeutung ist. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung zahlt, wann die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier sind einige wichtige Aspekte zur Dauer der Zahlungen:

  • Maximale Leistungsdauer: Die Rente wird für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt, jedoch maximal bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer. Diese kann je nach Vertrag unterschiedlich festgelegt sein, oft bis zum Erreichen des Rentenalters.
  • Regelmäßige Überprüfung: In vielen Fällen führt die Versicherung regelmäßige Überprüfungen durch, um zu bestätigen, dass die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Dies kann dazu führen, dass Zahlungen angepasst oder eingestellt werden, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten ändert.
  • Wiederaufnahme des Berufs: Sollte der Versicherte in der Lage sein, seinen alten Beruf oder einen neuen Beruf wieder aufzunehmen, kann dies ebenfalls Auswirkungen auf die Zahlungen haben. In solchen Fällen wird die Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen nicht mehr in vollem Umfang leisten.
  • Vertragliche Regelungen: Die genauen Bedingungen zur Dauer der Zahlungen sind im individuellen Versicherungsvertrag festgelegt. Daher ist es wichtig, diesen sorgfältig zu lesen und zu verstehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung dann zahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und die Dauer der Zahlungen von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der vertraglichen Regelungen und der gesundheitlichen Situation des Versicherten. Ein klarer Überblick über diese Aspekte kann helfen, die finanzielle Sicherheit im Falle einer Berufsunfähigkeit zu gewährleisten.

Versicherungsangebote für Privat- und Geschäftskunden

Die Versicherungsangebote für Privat- und Geschäftskunden unterscheiden sich erheblich in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Während Privatkunden in der Regel eine individuelle Absicherung für ihre persönliche Situation suchen, benötigen Geschäftskunden spezielle Lösungen, die auf ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnitten sind.

Für Privatkunden umfasst die Berufsunfähigkeitsversicherung oft folgende Aspekte:

  • Individuelle Tarife: Privatkunden können Tarife wählen, die an ihre persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten angepasst sind. Dazu gehören unterschiedliche Versicherungsbeträge und Laufzeiten.
  • Optionale Zusatzleistungen: Viele Versicherer bieten Zusatzoptionen an, wie etwa die Möglichkeit, die Rente im Falle einer schweren Krankheit zu erhöhen oder die Zahlung bei vorübergehender Berufsunfähigkeit zu sichern.

Für Geschäftskunden hingegen sind die Angebote meist umfassender und beinhalten:

  • Gruppenversicherungen: Unternehmen können für ihre Mitarbeiter Gruppenversicherungen abschließen, die oft zu günstigeren Konditionen führen und eine größere Anzahl an Angestellten abdecken.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Geschäftskunden können spezielle Policen wählen, die auf die Risiken ihres Geschäftsfeldes abgestimmt sind, z.B. für Selbstständige oder Freiberufler, die in bestimmten Branchen tätig sind.
  • Zusätzliche Absicherungen: Oft werden auch weitere Versicherungen wie Betriebshaftpflicht oder Rechtsschutz angeboten, um ein umfassendes Sicherheitskonzept für das Unternehmen zu schaffen.

In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und eine klare Vorstellung davon vermittelt, wann die Versicherung greift und wann sie zahlt. Eine sorgfältige Auswahl und der Vergleich der verschiedenen Angebote können dabei helfen, die optimale Lösung für die persönliche oder geschäftliche Situation zu finden.

Beratung & Service rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beratung & Service rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein entscheidender Faktor, um sicherzustellen, dass Versicherte genau wissen, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt und wann sie greift. Ein umfassender Kundenservice kann dabei helfen, alle Fragen zu klären und Unsicherheiten auszuräumen.

Hier sind einige der wesentlichen Dienstleistungen, die Versicherer anbieten:

  • Persönliche Beratung: Viele Versicherer bieten persönliche Beratungsgespräche an, in denen Experten die individuellen Bedürfnisse der Kunden analysieren und maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Dies ist besonders wichtig, um die richtigen Tarife und Optionen auszuwählen.
  • Rückrufvereinbarungen: Kunden können oft Rückrufvereinbarungen treffen, um zu einem für sie passenden Zeitpunkt mit einem Berater zu sprechen. Dies sorgt für Flexibilität und ermöglicht es, Fragen in Ruhe zu klären.
  • Digitale Self-Service-Portale: Viele Anbieter haben mittlerweile digitale Plattformen, auf denen Versicherte selbstständig ihre Verträge einsehen, Änderungen vornehmen oder Anträge stellen können. Diese Portale bieten eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Informationen zu erhalten und den Status von Anträgen zu überprüfen.
  • Schadenmeldungen online: Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist es wichtig, die Schadenmeldung einfach und schnell abwickeln zu können. Online-Formulare ermöglichen eine zügige Einreichung und erleichtern den gesamten Prozess.
  • Regelmäßige Informationsveranstaltungen: Versicherer bieten oft Informationsveranstaltungen an, in denen aktuelle Themen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung behandelt werden. Hier erhalten Kunden wertvolle Tipps und können sich über Neuerungen informieren.

Insgesamt ist der Service rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend, um sicherzustellen, dass Versicherte gut informiert sind und im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Unterstützung erhalten. So können sie sicherstellen, dass ihre Ansprüche rechtzeitig und korrekt bearbeitet werden, was letztlich dazu beiträgt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall auch wirklich greift.


FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall mindestens sechs Monate lang nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf zu 50 Prozent auszuüben. Nach dieser Zeit beginnt die Auszahlung der vereinbarten Rente.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden, das die Berufsunfähigkeit bestätigt. Zudem sind die vertraglichen Bedingungen der Versicherung zu beachten.

Wie lange werden die Zahlungen geleistet?

Die Rente wird in der Regel für die Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt, maximal jedoch bis zum vertraglich festgelegten Enddatum, häufig bis zur Erreichung des Rentenalters.

Wird die Zahlung bei Wiederaufnahme des Berufs eingestellt?

Ja, die Zahlungen können eingestellt werden, wenn der Versicherte in der Lage ist, entweder seinen alten Beruf oder einen neuen Beruf wieder aufzunehmen. Die genauen Regelungen sind im jeweiligen Vertrag festgelegt.

Für welche Ursachen greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift unabhängig von der Ursache der Berufsunfähigkeit. Ob die Einschränkungen durch Krankheit, Unfall oder andere Gründe verursacht wurden, spielt für die Auszahlung keine Rolle.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren Beruf mindestens sechs Monate nicht mehr zu 50 % ausüben kann und alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein ärztliches Gutachten sowie die Prüfung der Unterlagen sind entscheidend für den Leistungsbeginn.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen: Stellen Sie sicher, dass Sie die genauen Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung verstehen, insbesondere die Definition von Berufsunfähigkeit und die Anforderungen an die Nachweise.
  2. Ärztliches Gutachten frühzeitig anfordern: Sorgen Sie dafür, dass Sie ein aktuelles ärztliches Gutachten erhalten, das Ihre Berufsunfähigkeit dokumentiert, um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden.
  3. Dokumentation der Berufsunfähigkeit: Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, die Ihre Berufsunfähigkeit nachweisen können, um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten.
  4. Regelmäßige Überprüfungen der Versicherung: Informieren Sie sich über mögliche regelmäßige Überprüfungen Ihrer Berufsunfähigkeit durch die Versicherung und seien Sie darauf vorbereitet, entsprechende Nachweise zu erbringen.
  5. Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Versicherung, um Fragen zu klären und sich über Ihre Optionen und Rechte im Fall einer Berufsunfähigkeit zu informieren.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

Barmenia - Zahn90+BD

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl)
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer.

Hallesche ZE90+ZB100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Keine Erstattung
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Kündigungsfrist Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit.

Barmenia - Zahn1H+BD

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten
Zahnersatz 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen
Gesundheitsprüfung Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer.

Bayrische - Privat100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung.
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZL

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl.
Zahnstaffel Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZK

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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