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Erfolg bei Berufsunfähigkeitsversicherung: 100.000 Euro nach Rechtsschutz und Vergleich

25.08.2025 7 mal gelesen 0 Kommentare

Erfolg bei Berufsunfähigkeitsversicherung: Rechtsschutz erstreiten, dann 100.000 Euro Vergleich

Ein aktueller Fall, berichtet von Anwalt.de, zeigt die Herausforderungen, denen Versicherte bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen. Im Mittelpunkt stand ein Mandant, dem die Auxilia Rechtsschutzversicherung zunächst die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten verweigerte. Die Ablehnung erfolgte laut Bericht aus rechtlich nicht haltbaren und fragwürdigen Gründen, was die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erheblich erschwerte und die finanzielle Absicherung des Betroffenen gefährdete.

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Nach einer Klage vor dem Landgericht wurde die Auxilia Rechtsschutzversicherung dazu verurteilt, sämtliche Prozesskosten im Verfahren gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu übernehmen. Dieses Urteil ermöglichte es dem Mandanten, den Anspruch gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer weiterzuverfolgen. Im Anschluss wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung verklagt. Bereits nach fünf Monaten legte der Versicherer ein Vergleichsangebot in Höhe von 100.000 Euro vor, das angenommen wurde.

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Verfahrensschritt Ergebnis
Klage gegen Rechtsschutzversicherung Deckungszusage und Übernahme aller Prozesskosten
Klage gegen BU-Versicherung Vergleich über 100.000 Euro nach fünf Monaten

Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen Klärung der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung und einer umfassenden juristischen Begleitung bei Leistungsklagen im Berufsunfähigkeitsrecht. Ohne verbindliche Deckungszusage ist die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen für Versicherte kaum möglich.

  • Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung ist essenziell für die Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Kompetente anwaltliche Vertretung kann zu schnellen und erfolgreichen Vergleichen führen.
„Ohne eine verbindliche Deckungszusage ist die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen für Versicherte kaum möglich.“ (Quelle: Anwalt.de)

Infobox: Im beschriebenen Fall wurde nach erfolgreicher Klage gegen die Rechtsschutzversicherung ein Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung über 100.000 Euro erzielt. (Quelle: Anwalt.de)

WWK Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt 100.000 Euro an Versicherte

Laut einem weiteren Bericht auf Anwalt.de zahlte die WWK Lebensversicherung einer Versicherungsnehmerin, die unter schweren Clusterkopfschmerzen und Migräne litt, eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Die Versicherungsnehmerin hatte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt. Die Versicherung erkannte den Antrag für die Zukunft an, jedoch nur eingeschränkt für die Vergangenheit.

Nachdem die Versicherungsnehmerin die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einschaltete, übernahm Fachanwalt Christian Luber die Korrespondenz mit der Versicherung. In den darauffolgenden Vergleichsgesprächen bot die WWK Lebensversicherung einen Vergleich in Höhe von 100.000 Euro an, den die Mandantin annahm. Für die Versicherungsnehmerin war eine schnelle Einigung besonders wichtig, um sich auf ihre Genesung konzentrieren zu können.

Leistungsempfängerin Erkrankung Vergleichssumme Bearbeitungsdauer
Versicherungsnehmerin der WWK Clusterkopfschmerzen, Migräne 100.000 Euro Nach Einschaltung der Kanzlei
  • Die WWK Lebensversicherung zahlte nach Vergleichsgesprächen 100.000 Euro an die Versicherte.
  • Die schnelle Einigung wurde als besonders wichtig für die Genesung der Mandantin hervorgehoben.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann.“ (Fachanwalt Christian Luber, Quelle: Anwalt.de)

Infobox: Die WWK Lebensversicherung zahlte nach Einschaltung einer spezialisierten Kanzlei eine Abfindung von 100.000 Euro an eine Versicherungsnehmerin mit Clusterkopfschmerzen und Migräne. (Quelle: Anwalt.de)

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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