Risikolebensversicherung der Europa: Update mit Verbesserungen und Kritikpunkten
Die Europa hat ihre Risikolebensversicherung erneut überarbeitet und dabei insbesondere für Immobilienfinanzierer und junge Leute einige Verbesserungen eingeführt. Die Family-, Junge-Leute- und Easy-Kurzanträge mit zwei vereinfachten Gesundheitsfragen können nun in jedem Tarif abgeschlossen werden. Die Frist bei den Family-Anträgen wurde von sechs auf zwölf Monate erhöht, bei Immobilienfinanzierungen sogar auf 24 Monate. Zudem wurden für alle Kurzanträge die Nachweise abgeschafft, sodass beispielsweise bei Family-Anträgen keine Geburtsurkunde mehr vorgelegt werden muss. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Für „Junge Leute“ wurde die maximal mögliche Versicherungssumme bis zum Eintrittsalter von 35 Jahren von 150.000 auf 200.000 Euro erhöht. Allerdings bieten Mitbewerber wie die Baloise mit 300.000 Euro und einem höheren Eintrittsalter von 39 Jahren teils großzügigere Konditionen. Beim Easy-Antrag, der zur Absicherung einer Immobilien- oder Praxisfinanzierung dient, kann nun auch eine konstante Versicherungssumme bis zu 500.000 Euro im Basis- und Premium-Schutz gewählt werden. Partner, die sich für eine Überkreuzabsicherung entscheiden, können somit gemeinsam einen Darlehensbetrag von einer Million Euro absichern.
Tarif | Maximale Versicherungssumme | Eintrittsalter |
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Junge Leute (Europa) | 200.000 € | bis 35 Jahre |
Junge Leute (Baloise, Mitbewerber) | 300.000 € | bis 39 Jahre |
Easy-Antrag (Europa) | 500.000 € (pro Person) | – |
Die Gesundheitsfragen bei den Kurzanträgen wurden deutlich verbessert. Die Frage nach unbehandelten Beschwerden wurde gestrichen, ebenso wie einzelne Erkrankungen wie Pankreaserkrankungen und Kollagenosen. Es werden nur noch Erkrankungen abgefragt, die in den letzten zwei Jahren untersucht, beraten oder behandelt wurden. Der Body-Mass-Index (BMI) darf beim Kurzantrag maximal 30 betragen. Insgesamt gelten die neuen Risikofragen als rechtssicher und sauber formuliert.
- Fristverlängerung bei Family-Anträgen auf 12 Monate, bei Immobilienfinanzierungen auf 24 Monate
- Abschaffung von Nachweispflichten bei Kurzanträgen
- Erhöhung der maximalen Versicherungssumme für „Junge Leute“ auf 200.000 €
- Verbesserte und vereinfachte Gesundheitsfragen
„Die Gesundheitsfragen bei den Kurzanträgen zählen aus meiner Sicht jetzt zu den besten am Markt.“ (Frederik Borchardt, das investment)
Ein Kritikpunkt bleibt die eingeschränkte Anpassungsmöglichkeit bei Ablauf der Zinsbindung. Das Anpassungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung gilt nur für Eigentümer selbst genutzter Immobilien. Für fremdgenutzte, geschäftlich genutzte oder durch Angehörige genutzte Immobilien ist eine Anpassung bei Ablauf der Zinsbindung nicht möglich. Mitbewerber wie die Hannoversche sind hier flexibler und erlauben unabhängig von der Nutzungsart jährliche Änderungen von Zins- und Tilgungssatz im Tilgungsplan.
Die Beitragsdynamik der konstanten Tarife kann nun flexibler gestaltet werden. Statt einer pauschalen Erhöhung um 6 Prozent alle drei Jahre sind jetzt Dynamiken von 2, 3 oder 4 Prozent pro Jahr möglich. Die Dynamik kann beliebig oft ausgesetzt werden. Der vorläufige Versicherungsschutz wurde von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht.
Beim Verwaltungsaufwand für Überkreuz-Versicherungen bleibt die Europa weiterhin kompliziert. Zunächst muss die versicherte Person unter eigenem Namen als Versicherungsnehmer abschließen, danach ist ein aufwendiges Formular für den Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft auszufüllen. Dies führt zu Mehraufwand und rechtlichen Problemen, etwa im Hinblick auf das Erbschaftsteuergesetz.
- Beitragsdynamik jetzt mit 2, 3 oder 4 Prozent pro Jahr möglich
- Vorläufiger Versicherungsschutz auf 200.000 € erhöht
- Verwaltungsaufwand bei Überkreuz-Versicherungen weiterhin hoch
Insgesamt stellt das Update der Risikolebensversicherung der Europa eine Verbesserung dar, insbesondere für Immobilienfinanzierer. Die Erweiterung der Kurzanträge auf alle Tarife, Fristverlängerungen und der Abbau von Verwaltungsaufwand sind positiv zu bewerten. Kritisch bleibt die eingeschränkte Anpassungsmöglichkeit bei Ablauf der Zinsbindung für fremdgenutzte Immobilien.
Wichtige Erkenntnisse |
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Quelle: das investment, „Risikoleben der Europa: Update bringt einige Verbesserungen“
Quellen: