Ex-Dachdecker verliert Berufsunfähigkeitsrente wegen neuer vergleichbarer Tätigkeit

Ex-Dachdecker verliert Berufsunfähigkeitsrente wegen neuer vergleichbarer Tätigkeit

Autor: Provimedia GmbH

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Ein ehemaliger Dachdecker erhielt keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, da er als Rettungsassistent arbeitete, was als vergleichbare Tätigkeit angesehen wurde. Das Oberlandesgericht entschied, dass ein Einkommensverlust von weniger als zehn Prozent zumutbar sei.

Ex-Dachdecker: keine Rente für Berufsunfähigkeit

Ein ehemaliger Dachdecker, der aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Job aufgeben musste, erhielt zunächst eine Rente von 348 Euro aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Zahlungen wurden jedoch eingestellt, als die Versicherung feststellte, dass er mittlerweile als Rettungsassistent arbeitete, was als vergleichbar mit seiner früheren Tätigkeit angesehen wurde.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die neue Berufstätigkeit des Mannes in Bezug auf Bezahlung und Arbeitszeit mit der früheren Dachdeckerstelle vergleichbar sei. Der Dachdecker hätte heute ein Einkommen von 33.306 Euro erzielen können, während der Rettungsassistent sogar mehr verdient, jedoch mit einer höheren Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Vergleich zu den tariflich garantierten 39 Stunden.

„Ein Einkommensverlust von weniger als zehn Prozent sei jedoch vom Versicherten als zumutbar hinzunehmen“, so die Richter.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen gewährt, wenn der Versicherte eine neue, vergleichbare Anstellung findet, selbst wenn das Einkommen leicht variiert.

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