Falsche Bezugsrechte in Versicherungen: Streitfälle im Todesfall vermeiden
Autor: Provimedia GmbH
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Kategorie: News
Zusammenfassung: Unklare Bezugsrechte in Risiko- und Rentenversicherungen können zu Streitigkeiten führen, da Leistungen nicht zur Erbmasse gehören; regelmäßige Aktualisierungen sind daher unerlässlich.
Versicherungsleistungen im Todesfall: Wie falsche Bezugsrechte zu Streit führen
Familienverhältnisse ändern sich heute schneller und vielfältiger denn je. Umso wichtiger ist es, dass das Bezugsrecht in Risiko- und Rentenversicherungen eindeutig geregelt ist. Andernfalls kann im Ernstfall ausgerechnet die falsche Person leer ausgehen. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2024 in Deutschland rund 349.200 Ehen geschlossen, während 129.000 Ehen geschieden wurden, durchschnittlich nach knapp 15 Jahren.
Rüdiger Feilen, Teamleiter Biometrie-Produkte bei der Zurich Gruppe Deutschland, betont, dass viele Versicherte nicht darauf achten, wer im Ernstfall die Leistung tatsächlich erhält. „Unsere Kunden schließen eine Risikolebensversicherung ab, um ihre Familie abzusichern – doch wer genau als Begünstigter eingetragen ist, wird oft vergessen oder nicht aktualisiert“, erklärt Feilen. Diese unklaren Formulierungen können zu Streit und Verzögerungen führen.
„Umso wichtiger ist es, dass auch die Bezugsrechtsregelung an diese Umstände angepasst wird.“
Besonders brisant ist, dass die Leistung aus einer Risikolebensversicherung nicht zur Erbmasse gehört. Sie wird ausschließlich an die Person ausgezahlt, die im Vertrag steht, und nicht an die gesetzlichen Erben. Wer also nicht ausdrücklich benannt wurde, könnte trotz Erbberechtigung leer ausgehen. Dies gilt auch für private Rentenversicherungen, die im Todesfall bestimmte Leistungen an Hinterbliebene zahlen, sofern entsprechende Optionen vereinbart wurden.
Versicherungsexperten empfehlen, das Bezugsrecht in allen Vorsorgeverträgen klar, eindeutig und regelmäßig zu aktualisieren. Dies schützt nicht nur die versicherte Person vor Fehlinterpretationen, sondern verhindert im Ernstfall auch Enttäuschungen, langwierige Streitigkeiten oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Bezugsrechte in Versicherungsverträgen unerlässlich ist, um finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen zu gewährleisten.
Wichtigste Erkenntnisse:
- 349.200 Ehen wurden 2024 geschlossen, 129.000 geschieden.
- Unklare Bezugsrechte können zu Streit und finanziellen Nachteilen führen.
- Leistungen aus Risikolebensversicherungen gehören nicht zur Erbmasse.
- Regelmäßige Aktualisierung der Bezugsrechte ist entscheidend.
Quelle: Versicherungsbote
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