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Gericht stoppt Kündigung: Private Krankenversicherung muss krebskranken Mann weiter versichern

21.06.2025 22 mal gelesen 0 Kommentare

Private Krankenversicherung wollte krebskranken Mann rauswerfen

Ein knapp 40-jähriger Mann aus Kärnten sah sich mit dem Vorwurf seiner privaten Krankenversicherung konfrontiert, Beschwerden absichtlich verschwiegen zu haben. Die Versicherung kündigte daraufhin den Vertrag, nachdem bei dem Mann Krebs diagnostiziert worden war. Die Anwältin des Betroffenen klagte gegen die Versicherung und konnte vor Gericht einen Erfolg erzielen.

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Im Prozess wurde festgestellt, dass der Tumor des Mannes extrem schnell wuchs und die zuvor aufgetretenen Schmerzen nicht mit der Krebserkrankung in Zusammenhang standen. Ein Gutachter bestätigte, dass keine Pflicht bestand, die Versicherung über die kurzen Schmerzen zu informieren. Das Gericht entschied, dass die Versicherung alle Behandlungskosten übernehmen und den Vertrag aufrechterhalten muss.

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Der Mann ist mittlerweile wieder gesund, was laut seiner Anwältin die beste Nachricht in diesem Fall darstellt. Der Fall zeigt, dass viele Menschen, die es sich leisten können, eine private Krankenversicherung abschließen, aber im Ernstfall mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert werden können, wenn die Versicherung Leistungsansprüche bestreitet.

Aspekt Details
Vorwurf der Versicherung Verschweigen von Beschwerden
Gerichtsurteil Versicherung muss Vertrag aufrechterhalten und Kosten übernehmen
Gutachterliche Feststellung Keine Pflicht zur Mitteilung der Schmerzen
Gesundheitszustand des Mannes Wieder gesund

Quelle: Kleine Zeitung, "Private Krankenversicherung wollte krebskranken Mann rauswerfen"

  • Versicherungen prüfen im Leistungsfall sehr genau, ob Angaben bei Vertragsabschluss vollständig waren.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen können notwendig sein, um Ansprüche durchzusetzen.
  • Gutachter spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewertung medizinischer Zusammenhänge.

Infobox: Ein Kärntner gewann vor Gericht gegen seine private Krankenversicherung, nachdem diese ihm vorgeworfen hatte, Beschwerden verschwiegen zu haben. Das Gericht entschied, dass die Versicherung alle Kosten übernehmen und den Vertrag fortführen muss. Der Mann ist inzwischen wieder gesund.

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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