Wiederkaufswert
Wiederkaufswert
Was ist der Wiederkaufswert?
Der Wiederkaufswert bezeichnet in Bezug auf Versicherungen den Betrag, den ein Versicherungsnehmer von seiner Versicherungsgesellschaft zurückerhält, wenn er vor Ablauf der Vertragslaufzeit seine Lebensversicherung kündigt. Diese Summe ist abhängig von der bisherigen Vertragslaufzeit und den eingezahlten Beiträgen.
Berechnung des Wiederkaufswerts
Die Berechnung des Wiederkaufswerts erfolgt auf Basis der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge und den bereits erzielten Erträgen. Zusätzlich fließen administrative Kosten des Versicherungsunternehmens in die Berechnung ein. Den genauen Berechnungsweg legt das jeweilige Versicherungsunternehmen fest und es kann daher zwischen den Anbietern zu Unterschieden kommen.
Beispiel für den Wiederkaufswert
Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer hat 10 Jahre lang monatlich 100 Euro in eine Lebensversicherung eingezahlt. Der Wiederkaufswert würde in diesem Fall aus der Summe der eingezahlten Beiträge (12.000 Euro) abzüglich aller Kosten berechnet. Falls sich während der Vertragslaufzeit Erträge ergeben haben, erhöhen diese den Wiederkaufswert.
Wiederkaufswert und Alternativen
Generell ist der Wiederkaufswert einer Versicherung häufig niedriger als die Summe aller eingezahlten Beiträge. Es gibt jedoch alternative Möglichkeiten wie die Beleihung der Versicherung oder eine Veräußerung an spezialisierte Ankaufsunternehmen. Diese Alternativen könnten unter Umständen zu einem höheren Ertrag führen. Jeder Versicherungsnehmer sollte sich daher vor einer voreiligen Kündigung umfassend informieren und beraten lassen.