Wirtschaftlicher Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden: Der Kernbegriff

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ein Begriff, den viele aus dem Automobil-Bereich kennen. Dabei handelt es sich um eine Situation, in der die Kosten für die Reparatur des beschädigten Gegenstands - häufig ist das ein Auto - höher sind als der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Wert beschreibt die aktuellen Kosten für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzes.

Wirtschaftlicher Totalschaden in Versicherungen

In der Welt der Versicherungen ist der Begriff wirtschaftlicher Totalschaden direkt verbunden mit der Frage, ob und wie viel die Versicherung im Schadenfall zahlen muss. Ist ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten, dann leistet die Versicherung genau bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes minus dem Restwert des beschädigten Gegenstands. Dieser Restwert ist der Betrag, den man noch erzielen könnte, würde man das beschädigte Gut verkaufen.

Entscheidung: Reparatur oder Ersatz

Ist die Rede von einem wirtschaftlichen Totalschaden, steht eine Entscheidung an: Lohnt sich eine Reparatur oder ist es wirtschaftlicher, den Gegenstand zu ersetzen? In diesem Kontext beurteilen die Versicherungen, ob die Reparaturkosten im Vergleich zum Wiederbeschaffungswert ökonomisch sinnvoll sind. Sind die Kosten höher oder gleich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Somit entscheidet sich, ob die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt oder den Wiederbeschaffungswert auszahlt.

Wirtschaftlicher Totalschaden: der Unterschied zum technischen Totalschaden

Nicht zu verwechseln ist der wirtschaftliche Totalschaden mit dem sogenannten technischen Totalschaden. In diesem Fall ist der Schaden so erheblich, dass eine Wiederherstellung technisch nicht mehr möglich oder gesetzlich nicht mehr zulässig ist. Der Begriff wirtschaftlicher Totalschaden fußt hingegen auf einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise.