Hallesche PRIMO.SB2 Z plus - Vollkrankenversicherung

Hallesche PRIMO.SB2 Z plus - Vollkrankenversicherung

Autor: Redaktionsteam

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Kategorie: Vollkrankenversicherung

Zusammenfassung: Der Tarif PRIMO.SB2 Z plus der Hallesche bietet mit 600 € Selbstbehalt, 2-Bettzimmer und Privatarzt eine starke Leistung zu moderatem Preis. Ideal für Berufstätige, die Wert auf Komfort legen und flexibel bleiben möchten.

Tarif: PRIMO.SB2 Z plus – Hallesche Krankenversicherung

Kurzzusammenfassung:
Der Tarif PRIMO.SB2 Z plus ist eine leistungsstärkere Variante des PRIMO-Einsteigertarifs mit einem Selbstbehalt von 600 EUR jährlich. Er bietet zusätzlich zur soliden Grundversorgung ein 2-Bettzimmer mit Privatarztbehandlung, Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit und attraktive Erstattungen – z. B. 100 % für Zahnbehandlung, 75 % für Zahnersatz und Heilpraktiker sowie Sehhilfen und stationäre Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ. Ideal für Personen, die kosteneffizient versichert sein möchten, dabei aber nicht auf stationären Komfort verzichten wollen.


Allgemeine Tarifdaten

  • Selbstbeteiligung: 600 EUR jährlich (ambulant, stationär, Zahn)

  • Primärarztprinzip: Ja

  • Stationär: 2-Bettzimmer, Privatarzt

  • GOÄ-Erstattung: Bis 3,5-fach

  • Tarifgeneration: Unisex, Start 2013


Ambulante Leistungen

Ärztliche Behandlung

  • 100 %, wenn Erstkontakt mit Primärarzt (Hausarzt, Augen-, Kinder-, Frauenarzt, Notarzt)

  • 75 % bei Abweichung oder internistischer Betreuung ohne Zustimmung

  • Naturheilverfahren: 100 % bei Primärarzt, sonst 75 %

Arznei- und Verbandmittel

  • Bis 2.000 EUR: 75 %, darüber 100 %

Heilmittel

  • 75 % bis zu den Höchstsätzen laut Leistungsverzeichnis

  • Inkl. Rückbildung, Rehasport (mit Zusage)

Hilfsmittel

  • 90 % ab 350 EUR bei Bezug über Versicherer, sonst 75 %

  • Ab 10.000 EUR: 100 %

  • Hörhilfe: max. 1.500 EUR/Jahr

  • Orthopädische Schuhe: max. 250 EUR/Jahr

  • Digitale Anwendungen: 100 % (gesetzlich), sonst 80 % bis 1.600 EUR/Jahr (mit Zusage)

Sehhilfen

  • Brillen/Kontaktlinsen: max. 125 EUR (alle 2 Jahre oder bei Sehstärkenänderung ≥ 0,5 dpt)

  • LASIK/Sehkorrektur: max. 500 EUR pro Auge (alle 5 Jahre)

Heilpraktiker

  • 75 %, max. 750 EUR jährlich, inkl. Heil-, Arznei- und Verbandmittel nach GebüH

Psychotherapie ambulant

  • 75 %, max. 50 Sitzungen jährlich

  • Keine Zusage erforderlich

Transportkosten

  • Notfall, Dialyse, Chemo-/Strahlentherapie

Schutzimpfungen

  • 100 % bei Primärarzt, sonst 75 %

  • Keine Erstattung für Reiseschutz- und beruflich vorgeschriebene Impfungen

Häusliche Krankenpflege

  • Bis zu 4 Wochen bei Krankenhausvermeidung oder Sicherung der ärztlichen Behandlung

  • Keine Erstattung für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung

Hospiz ambulant

  • Erstattung gemäß GKV-Standard


Stationäre Leistungen

Unterbringung

  • 2-Bettzimmer

Behandlung

  • Privatarzt

Privatkliniken

  • Bis 1,5-fache GKV-Vergleichskosten

Ersatz-Krankenhaustagegeld

  • 20 EUR bei Verzicht auf 2-Bettzimmer

  • 25 EUR bei Verzicht auf Privatarzt

Psychotherapie stationär

  • 100 %, ohne Zusage

Transportkosten

  • Zum/vom Krankenhaus bei Notfall, Gehunfähigkeit, Chemo

Ambulante OPs / Vor-/Nachstationäre Behandlung

  • 100 % bei Primärarzt, sonst 75 %

Begleitperson Kind

  • Bis 16 Jahre

Hospiz stationär

  • Leistung analog GKV


Zahnleistungen

Erstattung

  • Zahnbehandlung: 100 %

  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, KFO: 75 %

  • Material- und Laborkosten: gemäß Leistungsanteil

Zahnstaffel (Max. Erstattung)

  • Jahr 1: 1.000 EUR

  • Jahr 1–2: 2.000 EUR

  • Jahr 1–3: 3.000 EUR

  • Jahr 1–4: 4.000 EUR

  • Jahr 1–5: 5.000 EUR

  • Ab Jahr 6: 5.000 EUR/Jahr

  • Keine Begrenzung bei Unfall

Heil- und Kostenplan

  • Ab 2.500 EUR oder bei Implantaten/KFO notwendig, sonst nur 50 % Erstattung

Gebührenordnung Zahn

  • Bis zu 3,5-fach GOZ / 2,5-fach GOÄ (technisch) / 1,3-fach GOÄ (Labor)


Weitere Tarifmerkmale

  • Beitragsrückerstattung (BRE):
    Bis zu 2,25 Monatsbeiträge ab dem 6. Jahr Leistungsfreiheit
    Keine BRE bei Vorsorgeleistungen

  • Wartezeiten:

    • Allgemein: 3 Monate

    • Besonderer Bereich (Zahn, Psychotherapie, Entbindung): 8 Monate

    • Entfall z. B. bei GKV-Vorversicherung, ärztlichem Attest

  • Vertragslaufzeit:
    Mindestdauer: 2 Jahre, Kündigung zum Versicherungsjahresende mit 3 Monaten Frist

  • Weltgeltung:
    Bis zu 6 Monate weltweit, erweiterbar bei medizinischer Notwendigkeit
    Rücktransport: 100 % (über URZ-Tarif)

  • Kinderalleinversicherung:
    Ab 6 Jahren möglich

  • Versichertenkarte:
    Ja

  • Kurleistungen:

    • AHB: 3 Wochen mit Zusage

    • Stationär/ambulant: ärztliche und ergänzende Leistungen, plus 20 EUR/Tag (mit Bedingungen)

  • Optionsrecht:
    Tarifumstellung innerhalb PRIMO möglich (z. B. Selbstbeteiligung senken)

  • Kein vereinfachter Wechsel außerhalb PRIMO-Tarife


Kombinierbare Zusatztarife:

  • FLEX (Optionstarif)

  • URZ (Auslandsreisetarif)

  • PVN (Pflegepflichtversicherung)

  • KT (Krankentagegeld)

  • KHT (Krankenhaustagegeld)

  • OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)

  • MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)


Über die Hallesche Krankenversicherung

Die Hallesche Krankenversicherung bietet mit dem Tarif PRIMO.SB2 Z plus eine ausgezeichnete Kombination aus kalkulierbarer Eigenleistung, Komfort im Krankenhaus und nachhaltiger Beitragsrückerstattung. Die Tarife der Hallesche sind modular aufgebaut und bieten Kunden viele Möglichkeiten zur Umstellung oder Ergänzung – je nach Lebenssituation und finanziellen Bedürfnissen.


Zusammenfassung

PRIMO.SB2 Z plus ist ein hervorragender Kompromiss zwischen Preis und Leistung: Die überschaubare Selbstbeteiligung, das Primärarztprinzip sowie 2-Bettzimmer und Privatarztversorgung bieten ein spürbares Mehr an Komfort. Gleichzeitig bleibt der Tarif erschwinglich und flexibel. Ideal für gesundheitsbewusste Berufstätige, die sich stationär hochwertig absichern wollen – ohne in einen Hochpreistarif wechseln zu müssen.


Disclaimer

Diese Übersicht stellt keine rechtsverbindliche Leistungszusage dar. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein sowie ergänzende schriftliche Vereinbarungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Eine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen kann trotz größter Sorgfalt nicht übernommen werden