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Hannoversche Risikolebensversicherung: Verbesserte Nachversicherung und Beitragsflexibilität

08.10.2025 35 mal gelesen 0 Kommentare

Produktcheck der Risikolebensversicherung der Hannoverschen

Die Risikolebensversicherung der Hannoverschen Lebensversicherung hat in jüngster Zeit einige positive Änderungen erfahren, die von Frederik Borchardt in einem aktuellen Produktcheck hervorgehoben werden. Die Gesellschaft, die zur VHV-Gruppe gehört, hat ihre Nachversicherungsmöglichkeiten, Bonusleistungen und die Beitragsflexibilität verbessert, was sie zu einer attraktiven Option im Versicherungsmarkt macht.

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Ein wesentlicher Punkt der Neuerungen ist die verlängerte Nachversicherungsgarantie ohne Ereignis. Diese wurde von drei auf fünf Jahre ausgeweitet, was für die Tarife „Plus“ und „Exklusiv“ gilt. Der Tarif „Basis“ bleibt jedoch bei der dreijährigen Frist. Diese Anpassung ermöglicht es den Versicherten, ihre Versicherungssumme flexibler an veränderte Lebensumstände anzupassen, was als positiv zu bewerten ist.

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"Die Anpassung ist positiv zu bewerten, obwohl aus meiner Sicht die ereignisgebundene Nachversicherung bei Gehaltserhöhung, Immobilienkauf, Geburt oder Heirat wichtiger ist."

Zusätzlich wurde die Möglichkeit zur Erhöhung der Versicherungssumme bei Lebensereignissen wie Familienzuwachs oder Immobilienerwerb auf einen Zeitraum von zwölf Monaten ausgeweitet, in dem eine Erhöhung um 20 Prozent beitragsfrei möglich ist. Dies stellt einen Anreiz für Kunden dar, ihre Versicherungssumme an ihren aktuellen Bedarf anzupassen.

Die Beitragsdynamik wurde ebenfalls flexibilisiert. Statt der starren Sätze von 0 oder 3 Prozent können nun auch 2, 4 oder 5 Prozent gewählt werden, was der aktuellen Inflationslage besser Rechnung trägt. Diese Flexibilität ist besonders wichtig, da Inflationsraten von 5 Prozent und mehr nicht mehr undenkbar sind.

Beitragsdynamik Mögliche Sätze
Vorher 0 oder 3 Prozent
Neu 0, 2, 3, 4 oder 5 Prozent

Ein weiterer positiver Aspekt ist die Erhöhung der Nachversicherungsgrenze von 500.000 Euro auf 650.000 Euro. Dies kommt vor allem Besserverdienern und Immobilieninvestoren zugute, die häufig einen höheren Absicherungsbedarf haben. Dennoch bleibt die Notwendigkeit einer neuen Risikoprüfung bestehen, was für einige Kunden eine Hürde darstellen könnte.

Die Regelungen zur Beitragsstundung wurden ebenfalls verbessert. Kunden können nun ihre Beiträge bis zu 24 Monate stunden, was zuvor nur für zwölf Monate möglich war. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, da sie den Versicherungsschutz während finanzieller Engpässe aufrechterhält.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderungen in den Tarifen der Hannoverschen Risikolebensversicherung überwiegend positiv zu bewerten sind. Auch wenn keine revolutionären Neuerungen eingeführt wurden, sind diese Anpassungen notwendig, um mit dem Markt Schritt zu halten und den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden.

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Verlängerte Nachversicherungsgarantie auf fünf Jahre für die Tarife „Plus“ und „Exklusiv“.
  • Erhöhung der Versicherungssumme bei Lebensereignissen auf 20 Prozent für zwölf Monate beitragsfrei.
  • Flexibilisierung der Beitragsdynamik auf 0, 2, 3, 4 oder 5 Prozent.
  • Erhöhung der Nachversicherungsgrenze auf 650.000 Euro.
  • Beitragsstundung nun bis zu 24 Monate möglich.

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Die Hannoversche Risikolebensversicherung hat ihre Tarife verbessert, darunter eine verlängerte Nachversicherungsgarantie und flexiblere Beitragsdynamiken, um den Kundenbedürfnissen besser gerecht zu werden. Zudem wurde die Erhöhung der Versicherungssumme bei Lebensereignissen erleichtert und die Stundung von Beiträgen auf bis zu 24 Monate ausgeweitet.

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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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