Jobcenter und private Krankenversicherung: Was Sie beachten müssen

15.04.2025 16 mal gelesen 0 Kommentare
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II können sich in der Regel nicht privat krankenversichern.
  • Bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter nur den Basistarif.
  • Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist oft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Einleitung: Warum private Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger ein wichtiges Thema ist

Die private Krankenversicherung (PKV) wird für Bürgergeld-Empfänger oft zu einem zentralen Thema, da sie besondere Herausforderungen und Chancen mit sich bringt. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Regel unkompliziert durch das Jobcenter abgedeckt wird, erfordert die PKV eine genauere Prüfung der individuellen Situation. Wer vor dem Bezug von Bürgergeld privat versichert war, steht vor der Frage, wie die Beiträge weiterhin finanziert werden können und welche Leistungen durch das Jobcenter übernommen werden. Diese Aspekte sind entscheidend, da die PKV im Vergleich zur GKV nicht nur höhere Kosten, sondern auch spezifische Regelungen mit sich bringt.

Besonders wichtig ist die Frage nach dem sogenannten Basistarif, der für Bürgergeld-Empfänger in der PKV eine zentrale Rolle spielt. Dieser Tarif bietet eine Grundversorgung, die mit den Leistungen der GKV vergleichbar ist, jedoch oft mit Einschränkungen bei Zusatzleistungen einhergeht. Gleichzeitig stellt sich die Herausforderung, ob und wie individuelle Zusatzversicherungen oder bestehende Verträge angepasst werden können, um finanzielle Belastungen zu minimieren.

Die Bedeutung dieses Themas liegt nicht zuletzt darin, dass die private Krankenversicherung für viele Bürgergeld-Empfänger eine langfristige Entscheidung darstellt. Ein Wechsel zurück in die GKV ist oft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, was die Planung und Abstimmung mit dem Jobcenter umso wichtiger macht. Daher ist es essenziell, die Regelungen und Optionen genau zu kennen, um finanzielle Risiken zu vermeiden und gleichzeitig einen umfassenden Versicherungsschutz sicherzustellen.

Grundsätzliche Regelungen zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die sicherstellen soll, dass jede Person Zugang zu medizinischer Versorgung hat. Diese Verpflichtung betrifft alle Einwohner, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus oder Einkommen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch (SGB V), das sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung verbindliche Regelungen vorgibt.

Ein zentrales Merkmal der Krankenversicherungspflicht ist, dass jede Person entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein muss. Ein Wechsel zwischen diesen beiden Systemen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und oft an Bedingungen wie Einkommen, Alter oder Berufsstatus geknüpft. Für Bürgergeld-Empfänger, die vor dem Leistungsbezug privat versichert waren, bleibt die Mitgliedschaft in der PKV bestehen, sofern keine besonderen Ausnahmeregelungen greifen.

Ein wichtiger Aspekt der Krankenversicherungspflicht ist, dass Personen, die sich nicht rechtzeitig um eine Versicherung kümmern, rückwirkend Beiträge zahlen müssen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die aus der Versicherungspflicht herausfallen, etwa durch den Verlust eines Arbeitsplatzes oder den Wechsel in eine selbstständige Tätigkeit. Um solche finanziellen Belastungen zu vermeiden, ist es entscheidend, den Versicherungsschutz lückenlos aufrechtzuerhalten.

Darüber hinaus schreibt die Krankenversicherungspflicht vor, dass die gewählte Versicherung mindestens eine Grundversorgung sicherstellen muss. Dies bedeutet, dass alle Versicherten – unabhängig davon, ob sie in der GKV oder PKV sind – Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen haben. Die genauen Leistungen können jedoch je nach Versicherungsart und Tarif variieren, was insbesondere bei der PKV eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen erfordert.

Zusätzlich ist die Krankenversicherungspflicht eng mit anderen sozialen Sicherungssystemen verknüpft. So übernimmt beispielsweise das Jobcenter bei Bürgergeld-Empfängern die Beiträge zur GKV oder leistet Zuschüsse zur PKV. Diese Regelung stellt sicher, dass auch Personen mit geringem Einkommen nicht ohne Versicherungsschutz bleiben. Allerdings sind die Details der Kostenübernahme und die Höhe der Zuschüsse abhängig von individuellen Faktoren wie dem gewählten Tarif oder der bisherigen Versicherungshistorie.

Privat versichert und arbeitslos: Was passiert bei Bürgergeld-Empfang?

Wer vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert war, steht vor einer besonderen Situation. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) in der Regel bestehen. Dies kann jedoch mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen verbunden sein, da die Beiträge zur PKV oft höher ausfallen und nicht vollständig vom Jobcenter übernommen werden.

Wie funktioniert die Kostenübernahme durch das Jobcenter?

Das Jobcenter leistet einen Zuschuss zu den Beiträgen der PKV, der sich an den Kosten des sogenannten Basistarifs orientiert. Dieser Tarif ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet eine Grundversorgung, die in etwa den Leistungen der GKV entspricht. Liegt der reguläre Beitrag der PKV über dem Basistarif, müssen Bürgergeld-Empfänger die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Zusätzliche Tarife oder Komfortleistungen werden ebenfalls nicht bezuschusst.

Was ist der Basistarif und warum ist er wichtig?

Der Basistarif ist speziell für Personen vorgesehen, die finanziell eingeschränkt sind, etwa durch Arbeitslosigkeit. Er bietet eine reduzierte Beitragsstruktur, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV orientiert. Für Bürgergeld-Empfänger ist der Basistarif besonders relevant, da das Jobcenter die Kosten bis zu dieser Höhe übernimmt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Basistarif Einschränkungen bei den Leistungen mit sich bringen kann, beispielsweise bei der Wahl von Ärzten oder bei Zusatzleistungen.

Welche Schritte sollten privat Versicherte unternehmen?

  • Informieren Sie Ihre private Krankenversicherung unverzüglich über den Bezug von Bürgergeld. Viele Versicherer bieten Unterstützung bei der Umstellung auf den Basistarif.
  • Reichen Sie beim Jobcenter alle notwendigen Unterlagen ein, um den Zuschuss zu beantragen. Dazu gehören Nachweise über Ihre PKV-Mitgliedschaft und die Höhe der Beiträge.
  • Prüfen Sie, ob der Wechsel in den Basistarif für Sie sinnvoll ist. Falls nicht, sollten Sie die finanzielle Tragbarkeit Ihrer bisherigen Tarife sorgfältig abwägen.

Was passiert, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden können?

Falls die Beiträge zur PKV nicht gedeckt werden können, droht eine Einschränkung des Versicherungsschutzes. In solchen Fällen wird der Versicherte in den sogenannten Notlagentarif eingestuft, der nur eine minimale medizinische Versorgung abdeckt. Um dies zu vermeiden, ist es entscheidend, frühzeitig mit der Versicherung und dem Jobcenter zu kommunizieren und mögliche Lösungen zu erarbeiten.

Die Kombination aus Bürgergeld und privater Krankenversicherung erfordert also eine sorgfältige Planung und Abstimmung. Wer sich rechtzeitig informiert und die notwendigen Schritte einleitet, kann finanzielle Belastungen minimieren und gleichzeitig einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherstellen.

Zuschüsse vom Jobcenter für private Krankenversicherung: Voraussetzungen und Höhe

Das Jobcenter unterstützt Bürgergeld-Empfänger, die privat krankenversichert sind, durch Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen. Allerdings gibt es klare Voraussetzungen und Begrenzungen, die Betroffene beachten müssen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Die private Krankenversicherung muss bereits vor dem Bezug von Bürgergeld bestanden haben. Ein Wechsel in die PKV während des Bürgergeldbezugs wird nicht gefördert.
  • Der Versicherte muss dem Jobcenter nachweisen, dass er weiterhin Mitglied der PKV ist. Dazu gehören regelmäßige Beitragsbescheinigungen und gegebenenfalls Nachweise über den gewählten Tarif.
  • Die Zuschüsse werden nur für den Basistarif der PKV gewährt. Andere Tarife oder Zusatzversicherungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Höhe der Zuschüsse

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Basistarifs der privaten Krankenversicherung. Dieser Tarif ist gesetzlich reguliert und darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Jobcenter übernimmt die Kosten bis zu dieser Grenze, was bedeutet, dass:

  • Der Zuschuss in der Regel maximal bei etwa 200 bis 250 Euro monatlich liegt (abhängig von der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der GKV).
  • Eventuelle Mehrkosten, die durch einen höheren Tarif entstehen, vom Versicherten selbst getragen werden müssen.

Wichtige Hinweise zur Beantragung

  • Der Zuschuss muss aktiv beim Jobcenter beantragt werden. Ohne Antrag erfolgt keine automatische Kostenübernahme.
  • Es ist notwendig, dem Jobcenter regelmäßig aktuelle Beitragsbescheinigungen der PKV vorzulegen, um die fortlaufende Zahlung des Zuschusses sicherzustellen.
  • Falls der Versicherte in Zahlungsverzug gerät, kann dies Auswirkungen auf die Zuschussgewährung haben. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Jobcenter ist daher entscheidend.

Besonderheiten bei Pflegeversicherungsbeiträgen

Zusätzlich zu den Zuschüssen für die Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter auch die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, sofern diese im Basistarif enthalten sind. Die Höhe dieser Zuschüsse wird ebenfalls an den entsprechenden GKV-Höchstbeiträgen orientiert.

Zusammenfassend bietet das Jobcenter eine wichtige finanzielle Unterstützung für privat versicherte Bürgergeld-Empfänger. Dennoch sollten Betroffene die Bedingungen und Begrenzungen genau kennen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Der Basistarif in der PKV: Was Bürgergeld-Empfänger wissen müssen

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine spezielle Tarifoption, die insbesondere für Personen mit geringem Einkommen, wie Bürgergeld-Empfänger, von Bedeutung ist. Er wurde gesetzlich eingeführt, um eine Grundversorgung sicherzustellen, die mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Doch der Basistarif bringt nicht nur Vorteile, sondern auch einige Einschränkungen mit sich, die Betroffene kennen sollten.

Leistungsumfang des Basistarifs

  • Der Basistarif deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen ab, wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Diese Leistungen orientieren sich an den Vorgaben der GKV.
  • Es gibt keine Risikozuschläge, unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Dies bedeutet, dass der Beitrag für alle Versicherten gleich ist.
  • Die Wahlfreiheit bei Ärzten und Kliniken kann eingeschränkt sein. In der Regel müssen sich Versicherte an Ärzte halten, die auch gesetzlich Versicherte behandeln.

Kostenstruktur und Beitragshöhe

  • Die Beiträge im Basistarif sind gesetzlich gedeckelt und dürfen den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Dies macht ihn für Bürgergeld-Empfänger oft erschwinglicher als andere PKV-Tarife.
  • Für Personen mit sehr geringem Einkommen, wie Bürgergeld-Empfänger, kann der Beitrag auf die Hälfte reduziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte nachweist, dass er finanziell bedürftig ist.

Einschränkungen und Besonderheiten

  • Zusatzleistungen, wie alternative Heilmethoden oder umfangreiche Zahnbehandlungen, sind im Basistarif nicht enthalten. Wer solche Leistungen benötigt, muss diese privat finanzieren oder durch Zusatzversicherungen abdecken.
  • Der Wechsel in den Basistarif ist nicht immer freiwillig. Wenn Versicherte ihre regulären Beiträge nicht mehr zahlen können, werden sie von der PKV häufig automatisch in den Basistarif eingestuft.
  • Der Basistarif kann in einigen Fällen teurer sein als ein älterer, individuell abgeschlossener Tarif. Ein Wechsel sollte daher gut abgewogen werden.

Wichtige Tipps für Bürgergeld-Empfänger

  • Prüfen Sie vor einem Wechsel in den Basistarif, ob Ihr aktueller Tarif möglicherweise bessere Leistungen zu ähnlichen Kosten bietet.
  • Kommunizieren Sie frühzeitig mit Ihrer Versicherung, um die Optionen und die Beitragsberechnung im Basistarif zu klären.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Nachweise für das Jobcenter bereitstellen, um Zuschüsse zu den Beiträgen zu erhalten.

Der Basistarif bietet Bürgergeld-Empfängern eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz in der PKV aufrechtzuerhalten, ohne die finanziellen Belastungen eines regulären Tarifs tragen zu müssen. Dennoch ist es wichtig, die individuellen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Optionen bei finanziellen Engpässen: Wechselmöglichkeiten und Risiken

Finanzielle Engpässe können für privat krankenversicherte Bürgergeld-Empfänger schnell zur Herausforderung werden, da die Beiträge zur PKV oft eine erhebliche Belastung darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Optionen, um die Situation zu bewältigen. Gleichzeitig sollten die damit verbundenen Risiken sorgfältig abgewogen werden, um langfristige Nachteile zu vermeiden.

Optionen bei finanziellen Engpässen

  • Wechsel in den Basistarif: Eine der häufigsten Maßnahmen ist der Wechsel in den Basistarif der PKV. Dieser bietet eine reduzierte Beitragsstruktur und orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings sollten Versicherte prüfen, ob ihr bisheriger Tarif möglicherweise bessere Konditionen bietet.
  • Reduzierung des Versicherungsschutzes: Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, den Tarif anzupassen, indem Zusatzleistungen gestrichen werden. Dies kann die monatlichen Beiträge senken, führt jedoch zu Einschränkungen im Leistungsumfang.
  • Ratenzahlung oder Stundung: Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann mit der Versicherung eine Ratenzahlung oder Stundung der Beiträge vereinbart werden. Dies verschafft kurzfristig finanzielle Entlastung, erhöht jedoch die Gesamtkosten durch mögliche Zinsen.
  • Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, kann ein Wechsel in die GKV möglich sein. Dies ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und für langjährig privat Versicherte oft keine Option.

Risiken und wichtige Überlegungen

  • Eingeschränkte Rückkehrmöglichkeiten: Ein Wechsel in den Basistarif oder die Reduzierung des Versicherungsschutzes kann langfristig dazu führen, dass der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar ist. Dies sollte insbesondere bei älteren Verträgen mit günstigen Konditionen bedacht werden.
  • Notlagentarif: Wenn Beiträge dauerhaft nicht gezahlt werden können, erfolgt eine Einstufung in den Notlagentarif. Dieser deckt nur akute Behandlungen ab und kann die medizinische Versorgung erheblich einschränken.
  • Verlust von Zusatzleistungen: Durch Tarifänderungen oder Reduzierungen können wichtige Leistungen, wie Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlungen, entfallen. Dies kann im Ernstfall zu hohen Eigenkosten führen.
  • Schuldenrisiko: Bei Zahlungsrückständen entstehen schnell Beitragsschulden, die mit Verzugszinsen belegt werden. Dies kann die finanzielle Situation weiter verschärfen.

Fazit: Finanzielle Engpässe erfordern eine sorgfältige Abwägung der verfügbaren Optionen. Es ist ratsam, frühzeitig mit der privaten Krankenversicherung und dem Jobcenter zu sprechen, um mögliche Lösungen zu finden. Gleichzeitig sollten langfristige Konsequenzen bedacht werden, um den Versicherungsschutz nicht dauerhaft zu gefährden.

Zusatzkosten und Eigenanteile: Was übernimmt das Jobcenter, was nicht?

Für Bürgergeld-Empfänger, die privat krankenversichert sind, stellt sich oft die Frage, welche Zusatzkosten und Eigenanteile vom Jobcenter übernommen werden und welche nicht. Da die private Krankenversicherung (PKV) in der Regel nicht alle Kosten vollständig abdeckt, können finanzielle Belastungen entstehen, die individuell getragen werden müssen. Das Jobcenter übernimmt dabei nur bestimmte Ausgaben, die klar geregelt sind.

Was übernimmt das Jobcenter?

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Wie bereits bekannt, leistet das Jobcenter Zuschüsse zu den Beiträgen der PKV, jedoch nur bis zur Höhe des Basistarifs. Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen: Wenn die PKV bestimmte Leistungen nicht vollständig übernimmt, wie etwa Zuzahlungen für Medikamente oder Hilfsmittel, können diese in Härtefällen durch das Jobcenter erstattet werden. Voraussetzung ist ein gesonderter Antrag und der Nachweis der Notwendigkeit.
  • Fahrtkosten zu Behandlungen: Das Jobcenter kann Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Terminen, wie Arztbesuchen oder Therapien, übernehmen. Hierfür ist jedoch eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Was übernimmt das Jobcenter nicht?

  • Zusatzversicherungen: Kosten für private Zusatzversicherungen, wie Zahnzusatz- oder Heilpraktikerversicherungen, müssen vollständig selbst getragen werden. Diese gelten als freiwillige Leistungen und fallen nicht unter die Grundversorgung.
  • Eigenanteile für Komfortleistungen: Leistungen, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen, wie Einzelzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung, werden nicht bezuschusst.
  • Höhere Beiträge durch spezielle Tarife: Wenn der gewählte PKV-Tarif teurer ist als der Basistarif, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden.
  • Brillen und Sehhilfen: Brillen gelten in der Regel als privat zu finanzierende Anschaffungen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem anerkannten Härtefall, kann eine Kostenübernahme beantragt werden.

Wichtige Hinweise: Bürgergeld-Empfänger sollten vor der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen prüfen, ob diese durch die PKV abgedeckt sind oder ob ein Antrag beim Jobcenter notwendig ist. Es empfiehlt sich, alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren, um diese bei Bedarf einreichen zu können. Zudem ist es ratsam, sich frühzeitig über mögliche Härtefallregelungen zu informieren, um finanzielle Belastungen zu reduzieren.

Sonderfälle und Härtefallregelungen: Finanzielle Unterstützung bei hohen Kosten

In bestimmten Fällen können Bürgergeld-Empfänger auf Härtefallregelungen zurückgreifen, um finanzielle Unterstützung bei außergewöhnlich hohen Gesundheitskosten zu erhalten. Diese Regelungen greifen vor allem dann, wenn die üblichen Zuschüsse und Leistungen nicht ausreichen, um notwendige medizinische Ausgaben zu decken. Dabei gelten jedoch klare Voraussetzungen und Abläufe, die beachtet werden müssen.

Wann liegt ein Härtefall vor?

  • Ein Härtefall wird anerkannt, wenn die medizinischen Kosten die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten erheblich übersteigen und eine akute gesundheitliche Gefährdung vorliegt.
  • Typische Beispiele sind teure Behandlungen wie Zahnersatz, Prothesen oder bestimmte lebensnotwendige Medikamente, die nicht vollständig von der PKV übernommen werden.
  • Auch außergewöhnliche Belastungen durch chronische Erkrankungen oder Behinderungen können als Härtefall gelten.

Welche Unterstützung ist möglich?

  • Übernahme von Eigenanteilen: Das Jobcenter kann in Härtefällen die Eigenanteile für medizinische Leistungen teilweise oder vollständig übernehmen, sofern diese als notwendig anerkannt werden.
  • Zusätzliche Zuschüsse: Für außergewöhnlich hohe Kosten, die über die üblichen Zuschüsse hinausgehen, können gesonderte Anträge gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die im Basistarif der PKV nicht abgedeckt sind.
  • Erstattung von Spezialbehandlungen: In seltenen Fällen können auch teure Spezialbehandlungen oder Hilfsmittel finanziert werden, wenn diese medizinisch unverzichtbar sind.

Wie beantragt man Unterstützung?

  • Ein Antrag auf Härtefallunterstützung muss schriftlich beim Jobcenter eingereicht werden. Hierbei sind detaillierte Nachweise erforderlich, wie ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge oder Rechnungen.
  • Es ist wichtig, die Notwendigkeit der Kosten klar zu begründen und darzulegen, warum diese nicht selbst getragen werden können.
  • Die Bearbeitung solcher Anträge kann zeitaufwendig sein, daher empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit dem Jobcenter aufzunehmen.

Wichtige Hinweise: Härtefallregelungen sind keine Standardleistungen und werden individuell geprüft. Bürgergeld-Empfänger sollten sich darauf einstellen, dass die Genehmigung von der Dringlichkeit und der medizinischen Notwendigkeit abhängt. Eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und eine sorgfältige Dokumentation aller Kosten sind essenziell, um die Erfolgschancen eines Antrags zu erhöhen.

Wie kann man von der Versicherungspflicht in der GKV befreit werden?

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht, die sicherstellt, dass jede Person entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen. Dies betrifft vor allem Personen, die in die PKV wechseln oder dort verbleiben möchten, beispielsweise Bürgergeld-Empfänger mit einer bestehenden privaten Krankenversicherung.

Voraussetzungen für die Befreiung

  • Vorherige PKV-Mitgliedschaft: Eine Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht ist in der Regel nur möglich, wenn bereits vor Eintritt der Versicherungspflicht eine Mitgliedschaft in der PKV bestand.
  • Rechtzeitiger Antrag: Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
  • Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz: Es muss belegt werden, dass der bestehende PKV-Tarif mindestens den Leistungen der GKV entspricht. Dies ist insbesondere beim Basistarif der PKV der Fall.

So funktioniert der Befreiungsprozess

  • Der Antrag auf Befreiung wird bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse gestellt. Diese prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung aus, die den Verbleib in der PKV ermöglicht.
  • Die Befreiung gilt dauerhaft und kann nicht widerrufen werden. Daher sollte diese Entscheidung gut überlegt sein.

Wichtige Überlegungen vor der Befreiung

  • Langfristige Bindung an die PKV: Eine Rückkehr in die GKV ist nach der Befreiung in der Regel nicht mehr möglich, es sei denn, es treten bestimmte Ausnahmesituationen ein (z. B. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).
  • Finanzielle Tragbarkeit: Da die Beiträge in der PKV einkommensunabhängig sind, sollten Versicherte sicherstellen, dass sie diese auch langfristig tragen können.
  • Beratung einholen: Vor der Antragstellung ist es ratsam, sich umfassend beraten zu lassen, um mögliche Risiken und Alternativen abzuwägen.

Die Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht ist ein wichtiger Schritt, der mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Daher sollte diese Entscheidung gut durchdacht und auf die individuelle Lebenssituation abgestimmt sein.

Schritte zur Klärung: So arbeiten Jobcenter und private Versicherer zusammen

Die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und privaten Krankenversicherungen (PKV) ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Bürgergeld-Empfänger weiterhin einen ausreichenden Versicherungsschutz genießen. Dabei sind klare Kommunikationswege und die Einhaltung bestimmter Abläufe erforderlich, um Zuschüsse korrekt zu berechnen und die finanzielle Belastung der Versicherten zu minimieren.

1. Mitteilungspflichten der Versicherten

Bürgergeld-Empfänger, die privat versichert sind, müssen das Jobcenter frühzeitig über ihre Versicherungssituation informieren. Dazu gehört die Vorlage von Nachweisen wie der aktuellen Beitragsbescheinigung und gegebenenfalls einer Bestätigung über den gewählten Tarif. Diese Dokumente sind notwendig, damit das Jobcenter die Höhe der Zuschüsse korrekt berechnen kann.

2. Prüfung durch das Jobcenter

Das Jobcenter prüft die vorgelegten Unterlagen und stellt sicher, dass der gewählte PKV-Tarif den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Besonders wichtig ist, dass der Tarif mindestens die Leistungen des Basistarifs abdeckt. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Zuschuss bewilligt und regelmäßig ausgezahlt.

3. Kommunikation mit der PKV

  • Das Jobcenter kann direkt mit der privaten Krankenversicherung in Kontakt treten, um offene Fragen zu klären oder zusätzliche Informationen einzuholen.
  • In einigen Fällen wird die PKV gebeten, eine Bestätigung über den Versicherungsstatus oder die Beitragsstruktur auszustellen.
  • Versicherte sollten sicherstellen, dass ihre PKV dem Jobcenter die benötigten Informationen zeitnah bereitstellt, um Verzögerungen zu vermeiden.

4. Regelmäßige Aktualisierung der Daten

Da sich die Beitragshöhe oder der Versicherungsstatus ändern können, ist eine regelmäßige Aktualisierung der Daten erforderlich. Bürgergeld-Empfänger müssen dem Jobcenter jede Änderung unverzüglich mitteilen, beispielsweise bei einem Tarifwechsel oder einer Beitragserhöhung. Auch die PKV ist verpflichtet, solche Änderungen auf Anfrage zu bestätigen.

5. Klärung von Sonderfällen

In komplizierten Fällen, etwa bei Zahlungsrückständen oder Unklarheiten über die Zuschusshöhe, arbeiten Jobcenter und PKV eng zusammen, um eine Lösung zu finden. Hierbei können auch zusätzliche Nachweise oder ärztliche Bescheinigungen erforderlich sein, um die medizinische Notwendigkeit bestimmter Leistungen zu belegen.

Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und privaten Versicherern ist essenziell, um den Versicherungsschutz für Bürgergeld-Empfänger sicherzustellen. Eine klare Kommunikation und die Einhaltung der jeweiligen Mitteilungspflichten sind dabei der Schlüssel, um finanzielle und organisatorische Probleme zu vermeiden.

Tipps zur optimalen Absicherung: Wichtige Punkte für Bürgergeld-Empfänger in der PKV

Für Bürgergeld-Empfänger, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben, ist eine durchdachte Strategie entscheidend, um den Versicherungsschutz zu optimieren und finanzielle Belastungen zu minimieren. Hier sind einige praktische Tipps, die helfen können, die Situation bestmöglich zu gestalten:

  • Tarifoptimierung prüfen: Lassen Sie sich von Ihrer PKV beraten, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich ist, ohne dabei wesentliche Leistungen zu verlieren. Oft bieten Versicherer spezielle Anpassungen für finanziell eingeschränkte Kunden an.
  • Individuelle Zusatzversicherungen überdenken: Überprüfen Sie, ob Zusatzversicherungen, wie etwa für Zahnersatz oder alternative Heilmethoden, wirklich notwendig sind. Diese können bei Bedarf pausiert oder gekündigt werden, um Kosten zu senken.
  • Härtefallregelungen aktiv nutzen: Informieren Sie sich bei Ihrer PKV über mögliche Entlastungen, wie etwa die Reduzierung des Beitrags bei nachgewiesener finanzieller Notlage. Viele Versicherer bieten hier Unterstützung an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.
  • Eigenanteile strategisch minimieren: Planen Sie medizinische Behandlungen vorausschauend und nutzen Sie bevorzugt Ärzte und Kliniken, die mit Ihrer PKV kooperieren. Dies kann Eigenanteile deutlich reduzieren.
  • Regelmäßige Überprüfung der Zuschüsse: Stellen Sie sicher, dass das Jobcenter stets über aktuelle Beitragsbescheinigungen informiert ist, um Zuschüsse korrekt und rechtzeitig zu erhalten. Eine lückenhafte Kommunikation kann zu Verzögerungen führen.
  • Rücklagen für unerwartete Kosten bilden: Auch wenn die finanzielle Situation angespannt ist, sollten Sie versuchen, kleine Rücklagen für mögliche Eigenanteile oder nicht gedeckte Leistungen anzulegen.
  • Beratung durch Experten: Ziehen Sie unabhängige Versicherungsberater oder Sozialverbände hinzu, um Ihre Optionen objektiv bewerten zu lassen. Diese können wertvolle Hinweise geben, die speziell auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

Eine proaktive Herangehensweise an die Absicherung in der PKV kann Bürgergeld-Empfängern helfen, langfristig Kosten zu kontrollieren und gleichzeitig einen stabilen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die Kombination aus gezielter Tarifwahl, enger Abstimmung mit dem Jobcenter und kluger Planung der Gesundheitsausgaben ist der Schlüssel zu einer optimalen Absicherung.

Erfahrungsberichte: Beispiele zur Regelung von PKV-Zuschüssen durch das Jobcenter

Erfahrungsberichte von Bürgergeld-Empfängern, die privat krankenversichert sind, zeigen, wie unterschiedlich die Regelung von Zuschüssen durch das Jobcenter in der Praxis ablaufen kann. Diese Beispiele verdeutlichen typische Herausforderungen und Lösungsansätze, die Betroffene nutzen können, um ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.

Beispiel 1: Zuschussbewilligung nach Tarifwechsel

Ein Bürgergeld-Empfänger, der vor dem Leistungsbezug in einem teuren Komforttarif der PKV versichert war, stellte fest, dass der Zuschuss des Jobcenters nicht ausreichte, um die Beiträge vollständig zu decken. Nach Rücksprache mit seiner Versicherung wechselte er in den Basistarif, der die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen abdeckt. Das Jobcenter übernahm daraufhin die Kosten bis zur Höhe des Basistarifs, wodurch die finanzielle Belastung deutlich reduziert wurde. Der Versicherte betonte, wie wichtig es war, den Wechsel frühzeitig zu beantragen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Beispiel 2: Unterstützung bei Nachzahlungen

Eine andere Bürgergeld-Empfängerin geriet in Rückstand mit ihren PKV-Beiträgen, da der Zuschuss des Jobcenters verspätet ausgezahlt wurde. Nach Vorlage der Beitragsrückstände und einer detaillierten Aufstellung der entstandenen Kosten bewilligte das Jobcenter eine Einmalzahlung, um die Rückstände auszugleichen. Die Betroffene empfahl, in solchen Fällen alle Belege sorgfältig aufzubewahren und die Kommunikation mit dem Jobcenter schriftlich zu dokumentieren.

Beispiel 3: Härtefallregelung bei hohen Eigenanteilen

Ein Bürgergeld-Empfänger mit einer chronischen Erkrankung musste regelmäßig teure Medikamente kaufen, die nicht vollständig von seiner PKV abgedeckt wurden. Nachdem er die zusätzlichen Kosten mehrfach aus eigener Tasche bezahlt hatte, stellte er einen Antrag auf Härtefallregelung beim Jobcenter. Nach Prüfung der ärztlichen Bescheinigungen über die Notwendigkeit der Medikamente wurden ihm die Eigenanteile teilweise erstattet. Der Betroffene hob hervor, wie wichtig es war, den Antrag umfassend zu begründen und alle medizinischen Nachweise beizufügen.

Fazit aus den Erfahrungsberichten

Die Beispiele zeigen, dass die Regelung von PKV-Zuschüssen durch das Jobcenter individuell unterschiedlich ausfallen kann. Erfolgreiche Fälle zeichnen sich oft durch eine frühzeitige Kommunikation, die Vorlage vollständiger Unterlagen und eine enge Abstimmung mit der privaten Krankenversicherung aus. Bürgergeld-Empfänger sollten daher aktiv auf mögliche Probleme reagieren und alle verfügbaren Unterstützungsoptionen nutzen.

Fazit: Worauf Bürgergeld-Empfänger bei der privaten Krankenversicherung achten sollten

Für Bürgergeld-Empfänger, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) verbleiben, ist eine strategische Herangehensweise entscheidend, um finanzielle Stabilität und einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dabei gibt es einige zentrale Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten.

1. Finanzielle Planung und Weitsicht

Die langfristige Tragbarkeit der PKV-Beiträge sollte stets im Fokus stehen. Bürgergeld-Empfänger sollten nicht nur die aktuellen Kosten, sondern auch mögliche Beitragserhöhungen in der Zukunft berücksichtigen. Rücklagenbildung, auch in kleinen Beträgen, kann dabei helfen, unvorhergesehene finanzielle Engpässe abzufedern.

2. Individuelle Bedürfnisse analysieren

Es ist wichtig, den Versicherungsschutz an die persönlichen Lebensumstände anzupassen. Wer beispielsweise keine umfangreichen Zusatzleistungen benötigt, kann durch eine Tarifoptimierung erhebliche Einsparungen erzielen. Gleichzeitig sollten essenzielle Leistungen, wie die Versorgung bei chronischen Erkrankungen, nicht vernachlässigt werden.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen kennen

Bürgergeld-Empfänger sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der PKV informieren. Dazu gehört, zu wissen, welche Leistungen das Jobcenter übernimmt und welche Kosten selbst getragen werden müssen. Auch die Fristen für Anträge, wie etwa Zuschüsse oder Härtefallregelungen, sollten genau eingehalten werden.

4. Kommunikation und Transparenz

Eine offene und regelmäßige Kommunikation mit dem Jobcenter und der privaten Krankenversicherung ist essenziell. Änderungen im Versicherungsstatus, Beitragserhöhungen oder besondere medizinische Bedürfnisse sollten frühzeitig gemeldet werden, um Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden.

5. Unterstützung und Beratung nutzen

Es kann hilfreich sein, unabhängige Beratungsstellen oder Sozialverbände einzubeziehen, um die individuelle Situation zu bewerten. Diese Experten können wertvolle Tipps geben und bei der Beantragung von Zuschüssen oder der Klärung komplizierter Sachverhalte unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bürgergeld-Empfänger in der PKV eine aktive Rolle einnehmen müssen, um ihren Versicherungsschutz optimal zu gestalten. Mit einer vorausschauenden Planung, der Nutzung von Zuschüssen und einer klaren Kommunikation können finanzielle Belastungen reduziert und gleichzeitig ein verlässlicher Zugang zur medizinischen Versorgung sichergestellt werden.


Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger

Was passiert, wenn ich als Bürgergeld-Empfänger privat versichert bin?

Wenn Sie vor Bezug des Bürgergeldes privat krankenversichert waren, bleiben Sie in der Regel in der privaten Krankenversicherung. Das Jobcenter gewährt einen Zuschuss, der sich an den Kosten des Basistarifs der PKV orientiert.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter in der privaten Krankenversicherung?

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für den Basistarif der PKV sowie die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung. Zusatzversicherungen oder höhere Tarife müssen selbst finanziert werden.

Was ist der Basistarif der privaten Krankenversicherung?

Der Basistarif ist ein gesetzlich geregelter PKV-Tarif, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Er wird speziell für Personen mit geringem Einkommen, wie Bürgergeld-Empfänger, angeboten.

Kann ich in die GKV wechseln, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung während des Bürgergeldbezugs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. wenn Sie zuletzt in der GKV versichert waren. Alternativ bleibt die Mitgliedschaft in der PKV bestehen.

Wie beantrage ich Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung beim Jobcenter?

Zuschüsse zur PKV müssen beim Jobcenter beantragt werden. Sie benötigen dafür eine aktuelle Beitragsbescheinigung Ihrer Versicherung und ggf. einen Nachweis über Ihren Basistarif. Der Antrag sollte zeitnah gestellt werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Artikel beleuchtet die Herausforderungen von Bürgergeld-Empfängern, die privat krankenversichert sind, und erklärt Regelungen zur Kostenübernahme durch das Jobcenter sowie den Basistarif. Er betont die Bedeutung einer frühzeitigen Planung und Kommunikation mit Versicherung und Jobcenter, um finanzielle Belastungen zu minimieren und einen ausreichenden Schutz sicherzustellen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Basistarif prüfen: Informieren Sie sich über den Basistarif Ihrer privaten Krankenversicherung, da das Jobcenter die Zuschüsse darauf begrenzt. Der Basistarif bietet eine Grundversorgung, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, ist jedoch oft mit Einschränkungen verbunden.
  2. Zuschüsse beantragen: Stellen Sie sicher, dass Sie dem Jobcenter alle erforderlichen Nachweise über Ihre private Krankenversicherung und die Beitragshöhe einreichen, um die Zuschüsse rechtzeitig zu erhalten.
  3. Finanzielle Engpässe vermeiden: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer PKV und dem Jobcenter, welche Kosten übernommen werden und ob eine Umstellung auf den Basistarif sinnvoll ist, um finanzielle Belastungen zu minimieren.
  4. Härtefallregelungen nutzen: Falls hohe Eigenanteile oder Zusatzkosten entstehen, prüfen Sie, ob eine Härtefallregelung beim Jobcenter in Frage kommt, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
  5. Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Unterstützung unabhängiger Versicherungsberater oder Sozialverbände, um Ihre Optionen zu bewerten und die beste Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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