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Krankenkassenbeiträge für Rentner steigen 2025 – PKV-Tarife unter Druck

22.07.2025 73 mal gelesen 0 Kommentare

Krankenkasse in der Rente: Für diese Rentner wird es besonders teuer

Auch im Ruhestand bleibt die gesetzliche Krankenversicherung für viele Rentner ein erheblicher Kostenfaktor. Entscheidend ist, ob man in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass während der zweiten Hälfte des Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbracht wurden. Dabei werden auch Zeiten der Familienversicherung, einer Versicherung in der ehemaligen DDR sowie Versicherungszeiten im Ausland (EWR-Staaten oder Länder mit Sozialversicherungsabkommen) angerechnet. Für jedes Kind werden zudem drei Jahre angerechnet, was insbesondere Müttern den Zugang zur KVdR erleichtern kann.

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Wer die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern, sofern zuvor eine Mitgliedschaft in der GKV bestand. Allerdings müssen freiwillig Versicherte auf sämtliche Einkünfte – darunter Rente, Versorgungsbezüge, Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Für Rentner in der KVdR gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, wovon die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt. Somit zahlen sie 7,3 Prozent auf die gesetzliche Rente. Seit 2024 gilt für Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten ein Freibetrag von 187,25 Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,5 Prozent, wobei Rentner die Hälfte davon tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2025 insgesamt 66.150 Euro.

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Beitragssatz (allgemein) 14,6 %
Eigenanteil Rentner 7,3 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 2,5 % (hälftig zu tragen)
Freibetrag Betriebsrente (ab 2024) 187,25 €
Beitragsbemessungsgrenze 2025 66.150 €

Die Beiträge werden bei pflichtversicherten Rentnern direkt von der Rentenversicherung an die Krankenkasse überwiesen. Freiwillig Versicherte müssen ihre Beiträge selbst zahlen und können einen Zuschuss bei der Rentenversicherung beantragen. Wer neben der Rente arbeitet, zahlt bei einem Minijob (bis 556 Euro) keine zusätzlichen Beiträge. Bei höheren Einkommen wird ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent fällig. Selbstständige Rentner bleiben in der KVdR pflichtversichert, solange die Tätigkeit nebenberuflich ist.

  • Pflichtversichert in der KVdR: 90 % der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV
  • Pro Kind werden 3 Jahre angerechnet
  • Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einkünfte Beiträge
  • Minijob bis 556 €: keine Auswirkungen auf KVdR
  • Ermäßigter Beitragssatz bei Nebenjob über 556 €: 14,0 %
„Mit den normalen Beitragssätzen ist es oft nicht getan – viele Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2025 liegt der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 2,5 Prozent.“ (T-Online)

Infobox: Die Kosten für die Krankenversicherung im Ruhestand hängen maßgeblich vom Versicherungsstatus ab. Wer in die KVdR kommt, profitiert von geringeren Beiträgen und muss auf bestimmte Einkünfte keine Beiträge zahlen. Freiwillig Versicherte tragen eine höhere Belastung, da alle Einkünfte beitragspflichtig sind. (Quelle: T-Online)

PKV-Beitragsstabilität 2025: Weniger Top-Tarife laut M&M-Rating

Die Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung (PKV) steht 2025 unter Druck. Laut einer aktuellen Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen wurden 1.118 Volltarife hinsichtlich ihrer Beitragsentwicklung untersucht. Das zentrale Ergebnis: Die durchschnittliche Beitragsanpassung (BAP) liegt im laufenden Jahr bei 3,54 Prozent, während sie im Vorjahr noch 2,79 Prozent betrug. Diese Entwicklung führt dazu, dass es weniger Top-Bewertungen für PKV-Tarife gibt als in den Vorjahren.

Die Zahl der mit fünf Sternen ausgezeichneten Tarife sank von 187 auf 158, bei vier Sternen von 227 auf 211. Die 3-Sterne-Tarife bilden mit 359 Bewertungen das Zentrum der Verteilung. Besonders auffällig ist der Anstieg im unteren Segment: Die 2-Sterne-Klasse wuchs um mehr als 50 Prozent auf 236 Tarife. Hauptgründe für die Beitragssteigerungen sind laut Morgen & Morgen die steigenden Behandlungskosten durch medizinischen Fortschritt, die demografische Entwicklung der Versichertenbestände sowie die Nachwirkungen der Niedrigzinsjahre. Auch die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnte mittelfristig zu weiteren Kostensteigerungen führen.

Durchschnittliche BAP 2024 3,54 %
Durchschnittliche BAP 2023 2,79 %
5-Sterne-Tarife 158 (Vorjahr: 187)
4-Sterne-Tarife 211 (Vorjahr: 227)
3-Sterne-Tarife 359
2-Sterne-Tarife 236 (über 50 % mehr als im Vorjahr)
  • Steigende Behandlungskosten durch medizinischen Fortschritt
  • Demografische Entwicklung der Versichertenbestände
  • Nachwirkungen der Niedrigzinsjahre
  • Geplante GOÄ-Novellierung als potenzieller Kostentreiber
„Die diesjährige Analyse zeigt, dass es nach wie vor 369 ausgezeichnete und sehr gute Tarife gibt, aber insgesamt eine Verschiebung weg von den Höchstbewertungen stattfindet“, sagt Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei Morgen & Morgen. (procontra)

Infobox: Die Beitragsstabilität in der PKV verschlechtert sich 2025 spürbar. Die durchschnittlichen Beitragsanpassungen steigen, und die Zahl der Top-Tarife nimmt ab. Hauptursachen sind steigende Kosten im Gesundheitswesen und strukturelle Veränderungen im Versichertenbestand. (Quelle: procontra)

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Die Kosten der Krankenversicherung im Ruhestand hängen stark vom Versicherungsstatus ab, wobei freiwillig versicherte Rentner besonders hohe Beiträge zahlen müssen. In der privaten Krankenversicherung steigen 2025 die Beiträge deutlich an und es gibt weniger Top-Tarife als zuvor.

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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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