Lebensversicherung als Vermögen: Wichtige Infos für Bürgergeld-Empfänger

Lebensversicherung als Vermögen: Wichtige Infos für Bürgergeld-Empfänger

Autor: Provimedia GmbH

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Die Lebensversicherung zählt theoretisch als Vermögen beim Bürgergeld, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen, wie der Nutzung zur Altersvorsorge, unberücksichtigt bleiben. Die Reform der Grundsicherung könnte zukünftige Änderungen in den Regelungen mit sich bringen.

Bürgergeld: Gilt die Lebensversicherung als Vermögen?

Die Frage, ob eine Lebensversicherung als Vermögen zählt, ist für viele Bürgergeld-Empfänger von Bedeutung. Laut dem Südkurier zählt die Lebensversicherung theoretisch als Vermögen, was bedeutet, dass sie bei der Vermögensfeststellung durch das Jobcenter berücksichtigt werden kann. Dies geschieht gemäß Paragraf 12 Absatz 1 und 2 des SGB II.

Für Personen in einer Bedarfsgemeinschaft gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro außerhalb der Karenzzeit. Interessanterweise gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn die Lebensversicherung als Altersvorsorge dient, wird sie nicht bei der Vermögensfeststellung berücksichtigt. Dies könnte für viele Antragsteller von Bedeutung sein, die auf die Unterstützung des Bürgergeldes angewiesen sind.

„Die Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung beschlossen. Aus dem Bürgergeld soll die ‚Grundsicherung für Arbeitssuchende‘ entstehen, die unter anderem schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger möglich machen soll.“ - Südkurier

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lebensversicherung unter bestimmten Bedingungen nicht als Vermögen zählt, was für viele Bürgergeld-Empfänger von Vorteil sein kann. Die Reform der Grundsicherung könnte jedoch zukünftige Änderungen mit sich bringen.

Vermögensgrenzen beim Bürgergeld

Die Vermögensgrenzen für den Bezug von Bürgergeld sind klar definiert. Pro Person in der Bedarfsgemeinschaft dürfen 15.000 Euro "Schonvermögen" vorhanden sein. Bei Erst-Empfängern von Bürgergeld greift eine Karenzzeit, in der das Schonvermögen auf 40.000 Euro erhöht wird. Diese Karenzzeit ist auf zwölf Monate begrenzt.

Zusätzlich können auch Personen, die in einer noch nicht abbezahlten Eigentumswohnung wohnen, unter bestimmten Bedingungen Bürgergeld beziehen. Dies zeigt, dass die Regelungen um das Bürgergeld komplex sind und verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Insgesamt ist es wichtig, die genauen Bestimmungen und Ausnahmen zu kennen, um im Bedarfsfall die richtigen Schritte zu unternehmen.

Quellen: