Krankenversicherungsrechner für Voll- und Zusatzversicherung
Jetzt Krankenvoll- oder ZusatzKV selbst berechnen und bares Geld sparen!
LET'S GO!
Anzeige

OLG Frankfurt: PKV muss Kosten für trifokale Linsen bei Grauem Star übernehmen

26.07.2025 16 mal gelesen 0 Kommentare

PKV muss für Implantation trifokaler Linsen zahlen

Eine private Krankenversicherung (PKV) ist unter bestimmten Umständen verpflichtet, die Kosten für die Implantation sogenannter trifokaler Linsen zu übernehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am 2. Juli 2025 (Az: 7 U 40/21), wie procontra berichtet.

Werbung

Im konkreten Fall litt eine Versicherungsnehmerin an Weitsichtigkeit, einer Hornhautverkrümmung, Altersweitsichtigkeit sowie Grauem Star. Die PKV zweifelte jedoch die Diagnose des Grauen Stars an und verweigerte die Übernahme der Kosten in Höhe von 5.700 Euro für die Implantation der trifokalen Linsen. Die Frau ließ sich dennoch von ihrer Augenärztin die Linsen in beiden Augen einsetzen. Im Gegensatz zu Standardlinsen, die meist nur für eine Sehdistanz optimiert sind, ermöglichen trifokale Linsen scharfes Sehen in der Nähe, Ferne und Zwischenentfernung.

Krankenversicherungsrechner für Voll- und Zusatzversicherung
Jetzt selbst berechnen und bares Geld sparen!
LET'S GO!
Anzeige

Vor dem Landgericht Frankfurt blieb die Klage der Versicherungsnehmerin zunächst erfolglos. Erst in der Berufung vor dem OLG Frankfurt hatte sie Erfolg. Nach Anhörung der behandelnden Augenärztin und eines Sachverständigen kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Versicherungsnehmerin zum Zeitpunkt der Implantation tatsächlich unter Grauem Star gelitten hatte. Das Gericht bewertete auch die Implantation von Trifokal- statt Standardlinsen als medizinisch notwendig.

Der Sachverständige führte aus, dass die Entscheidung für eine Operation des Grauen Stars nicht allein auf dem objektiven Befund und dem Grad der Linsentrübung basiere, sondern auch auf den subjektiven Beschwerden des Patienten. Selbst wenn die Sehschärfe noch als durchschnittlich gut zu bewerten sei, könne im Hinblick auf die individuelle Wahrnehmung des Sehvermögens durch eine verstärkte Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt sein. Deshalb könne – bei gleichzeitigem Vorliegen von Grauem Star und unkorrigierten Refraktionsfehlern – die Implantation multifokaler Linsen sinnvoll sein.

Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.

Gericht Aktenzeichen Urteilsdatum Kosten
OLG Frankfurt 7 U 40/21 2. Juli 2025 5.700 Euro
  • Trifokale Linsen ermöglichen scharfes Sehen in mehreren Distanzen.
  • Die medizinische Notwendigkeit kann auch bei durchschnittlich guter Sehschärfe bestehen, wenn subjektive Beschwerden wie Blendungsempfindlichkeit vorliegen.
  • Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.

Infobox: Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine PKV unter bestimmten Umständen die Kosten für trifokale Linsen übernehmen muss, wenn sowohl Grauer Star als auch unkorrigierte Refraktionsfehler vorliegen und die Lebensqualität durch subjektive Beschwerden beeinträchtigt ist. (Quelle: procontra)

Quellen:

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Unterhaltung der Leser*innen und stellen keine Anlageberatung und keine Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Die Inhalte dieser Website geben ausschließlich unsere subjektive, persönliche Meinung wieder.

Die Leser*innen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu den Inhalten dieser Website eine eigene Meinung zu bilden und sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bevor sie konkrete Anlageentscheidungen treffen.

Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
Counter