OLG Frankfurt: PKV muss Kosten für trifokale Linsen bei Grauem Star übernehmen

OLG Frankfurt: PKV muss Kosten für trifokale Linsen bei Grauem Star übernehmen

Autor: Provimedia GmbH

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Das OLG Frankfurt entschied, dass eine PKV die Kosten für trifokale Linsen übernehmen muss, wenn Grauer Star und subjektive Beschwerden vorliegen.

PKV muss für Implantation trifokaler Linsen zahlen

Eine private Krankenversicherung (PKV) ist unter bestimmten Umständen verpflichtet, die Kosten für die Implantation sogenannter trifokaler Linsen zu übernehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am 2. Juli 2025 (Az: 7 U 40/21), wie procontra berichtet.

Im konkreten Fall litt eine Versicherungsnehmerin an Weitsichtigkeit, einer Hornhautverkrümmung, Altersweitsichtigkeit sowie Grauem Star. Die PKV zweifelte jedoch die Diagnose des Grauen Stars an und verweigerte die Übernahme der Kosten in Höhe von 5.700 Euro für die Implantation der trifokalen Linsen. Die Frau ließ sich dennoch von ihrer Augenärztin die Linsen in beiden Augen einsetzen. Im Gegensatz zu Standardlinsen, die meist nur für eine Sehdistanz optimiert sind, ermöglichen trifokale Linsen scharfes Sehen in der Nähe, Ferne und Zwischenentfernung.

Vor dem Landgericht Frankfurt blieb die Klage der Versicherungsnehmerin zunächst erfolglos. Erst in der Berufung vor dem OLG Frankfurt hatte sie Erfolg. Nach Anhörung der behandelnden Augenärztin und eines Sachverständigen kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Versicherungsnehmerin zum Zeitpunkt der Implantation tatsächlich unter Grauem Star gelitten hatte. Das Gericht bewertete auch die Implantation von Trifokal- statt Standardlinsen als medizinisch notwendig.

Der Sachverständige führte aus, dass die Entscheidung für eine Operation des Grauen Stars nicht allein auf dem objektiven Befund und dem Grad der Linsentrübung basiere, sondern auch auf den subjektiven Beschwerden des Patienten. Selbst wenn die Sehschärfe noch als durchschnittlich gut zu bewerten sei, könne im Hinblick auf die individuelle Wahrnehmung des Sehvermögens durch eine verstärkte Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt sein. Deshalb könne – bei gleichzeitigem Vorliegen von Grauem Star und unkorrigierten Refraktionsfehlern – die Implantation multifokaler Linsen sinnvoll sein.

Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.

Gericht Aktenzeichen Urteilsdatum Kosten
OLG Frankfurt 7 U 40/21 2. Juli 2025 5.700 Euro
  • Trifokale Linsen ermöglichen scharfes Sehen in mehreren Distanzen.
  • Die medizinische Notwendigkeit kann auch bei durchschnittlich guter Sehschärfe bestehen, wenn subjektive Beschwerden wie Blendungsempfindlichkeit vorliegen.
  • Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.

Infobox: Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine PKV unter bestimmten Umständen die Kosten für trifokale Linsen übernehmen muss, wenn sowohl Grauer Star als auch unkorrigierte Refraktionsfehler vorliegen und die Lebensqualität durch subjektive Beschwerden beeinträchtigt ist. (Quelle: procontra)

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