Ottonova PC100-Tarifreihe - Vollkrankenversicherung

Ottonova PC100-Tarifreihe - Vollkrankenversicherung

Autor: Redaktionsteam

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Kategorie: Vollkrankenversicherung

Zusammenfassung: Die Ottonova PC100-Tarife bieten digital organisierte private Krankenversicherung mit klaren Leistungen, zwei Selbstbeteiligungsstufen und modernen Services. Sie eignen sich besonders für Angestellte mit planbarem Gesundheitsbedarf, sind aber weniger attraktiv für leistungsorientierte Selbstständige.

Ottonova PC100-Tarifreihe (PC100-10 & PC100-50) – Digitale PKV mit moderner Struktur

Die PC100-Tarife der digitalen privaten Krankenversicherung Ottonova richten sich an moderne Versicherte, die transparente Leistungen, digitale Services und klar definierte Regeln bevorzugen. Die Tarifreihe bietet zwei Varianten:

Tarif Selbstbeteiligung Maximalbetrag Geltungsbereich SB Bemerkung
PC100-10 10 % 500 € ambulant/stationär höherer Beitrag, geringere Eigenbeteiligung
PC100-50 50 % 1.000 € ambulant/stationär niedriger Beitrag, höhere Eigenbeteiligung

Die Leistungen beider Tarife sind weitgehend identisch. Unterschiede ergeben sich primär aus dem Eigenanteil (SB). Zahnleistungen, Hilfsmittel, Psychotherapie und Vorsorge fallen nicht unter die Selbstbeteiligung.


Leistungsüberblick (gültig für PC100-10 & PC100-50)

Wichtiger Hinweis: Leistungen wie Psychotherapie, Sehhilfen, Heilmittel, Hilfsmittel und Zahnersatz unterliegen spezifischen Begrenzungen und Bedingungen laut Tarifbedingungen. Die nachfolgenden Angaben beinhalten nun die exakten Einschränkungen aus dem Originaldokument.

Ambulant

  • Primärarztprinzip: 100 % bei Erstbehandlung durch Haus-/Facharzt oder über Concierge-Service, sonst 80 %

  • Telemedizin: 100 %

  • Vorsorge: 100 %, inklusive Glaukomuntersuchung und Schutzimpfungen (auch Reiseimpfungen), keine Anrechnung auf SB

  • Heilmittel: Max. 6 osteopathische Sitzungen pro Jahr (max. 60 € pro Sitzung), kombiniertes Limit mit Heilpraktiker max. 500 €/Jahr. Erstattungsniveau: 100 % bei Behandlung über Concierge/Primärarzt, sonst 80 %.

  • Psychotherapie: 75 % Erstattung für bis zu 50 Sitzungen/Jahr. 5 probatorische Sitzungen ohne Genehmigung, danach Zustimmung des Versicherers erforderlich. Keine Erstattung für Gruppentherapien oder Coaching.

  • Naturheilverfahren: 100 % bei Behandlung durch Primärarzt oder Concierge, sonst 80 %. Eingeschlossen sind Leistungen nach Hufeland-/GebüH-Liste.

  • Hilfsmittel: 100 % bis 500 € Rechnungsbetrag, darüber 75 % bei medizinischer Notwendigkeit. Vorab-Genehmigung bei höherwertigen Hilfsmitteln erforderlich. Keine Erstattung für Lifestyle-Produkte oder nicht medizinisch begründete Hilfen.

  • Sehhilfen: 150 € alle 36 Monate (Brillen, Kontaktlinsen), nur bei ärztlicher Verordnung

  • LASIK: 250 €/Auge bei Durchführung innerhalb der ersten 24 Monate; 500 €/Auge ab dem 25. Monat Vertragslaufzeit

  • Transportkosten: 100 % für Fahrten zur Dialyse, Chemo, Bestrahlung, OP, stationärer Aufnahme/Entlassung, Notfall. Fahrtstrecke i. d. R. bis 100 km. Bei weiteren Entfernungen ist eine medizinische Begründung erforderlich. bei Erstbehandlung durch Haus-/Facharzt oder über Concierge-Service, sonst 80 %

  • Telemedizin: 100 %

  • Vorsorge: 100 % inkl. Glaukom, Impfungen (auch Auslandsreisen), keine Anrechnung auf SB

  • Heilmittel: 100 % bei Primärarzt oder Concierge, sonst 80 %. Max. 500 €/Jahr für Osteopathie und Heilpraktiker kombiniert; nur bis zu 6 osteopathische Behandlungen/Jahr à max. 60 € je Sitzung.

  • Psychotherapie: 75 % für max. 50 Sitzungen/Jahr. Nur 5 probatorische Sitzungen ohne Genehmigung. Danach Genehmigung durch den Versicherer erforderlich. Keine Erstattung für Gruppentherapie oder Coachingmaßnahmen.

  • Naturheilverfahren: 100 % bei Primärarzt/Concierge, sonst 80 %

  • Hilfsmittel: 100 % bis 500 €, darüber 75 % bei medizinischer Notwendigkeit. Es gilt ein offener Hilfsmittelkatalog. Hilfsmittel, die den Festbetragsrahmen übersteigen, erfordern vorab eine Genehmigung. Keine Erstattung für Lifestyle-Produkte wie Fitnessuhren oder nichtmedizinische Geräte.

  • Sehhilfen: 150 € alle 3 Jahre

  • LASIK: 250 €/Auge (1.–24. Monat), 500 €/Auge ab Monat 25

  • Transportkosten: 100 %, diverse Fälle geregelt (z. B. Dialyse, OP, Schwerbehinderung)

Stationär

  • Unterbringung: 2-Bettzimmer

  • Privatarztbehandlung: Ja

  • Privatkliniken: bis 1,5-facher GKV-Satz

  • Psychotherapie stationär: Ja, ohne Zusage

  • Hospiz/Palliativversorgung: Ja

  • REHA/Kur: 5.000 € innerhalb von 10 Jahren

  • Vor-/Nachstationär: Ja

  • Begleitperson Kind: bis 15 Jahre

Zahn

  • Zahnbehandlung: 100 %, inklusive Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Prophylaxe (PZR) bis 125 €/Jahr; darüber hinaus keine Erstattung

  • Zahnersatz: 60 % für Regelversorgung, bei Behandlung durch Kooperationsärzte 80 %. Voraussetzung ist die rechtzeitige Einreichung eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn. Abgedeckt sind medizinisch notwendige Verblendungen, Provisorien und Implantatkomponenten.

  • Inlays/Implantate: gleichgestellt mit Zahnersatz, inklusive Knochenaufbau, wenn medizinisch notwendig

  • KFO (Kieferorthopädie): Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 100 % bei erfolgreichem Abschluss durch Kooperationsarzt, sonst 60 %. Ab dem 21. Lebensjahr grundsätzlich 60 %, medizinische Indikation vorausgesetzt inkl. Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, PZR (125 €/Jahr)

  • Zahnersatz: 60 % für Regelversorgung, bei Behandlung durch Kooperationsarzt 80 %. Voraussetzung ist Einreichung eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn. Provisorien, Verblendungen und Implantatkomponenten sind eingeschlossen, wenn medizinisch notwendig.

  • Inlays/Implantate: wie Zahnersatz, inkl. Knochenaufbau

  • KFO: 100 % bis 21. LJ bei erfolgreichem Abschluss mit Kooperationsarzt, sonst 60 %

  • Zahnstaffel:

    • 1.–12. Monat: 500 €

    • 1.–24. Monat: 1.000 €

    • 1.–36. Monat: 2.000 €

    • 1.–48. Monat: 4.000 €

    • ab Jahr 5: unbegrenzt


Sonstige Leistungen

  • Beitragsrückerstattung: keine

  • Pauschalleistung: keine

  • Optionstarif/Wechselrecht: nicht vorgesehen

  • Versichertenkarte: Ja

  • Weltgeltung: 6 Monate, Verlängerung auf Anfrage

Kombinierbare Zusatztarife

  • KTA – Krankentagegeld (z. B. ab Tag 43)

  • KHT – Krankenhaustagegeld (z. B. 10 €/Tag)

  • BEK67 – Beitragsentlastung im Alter

  • PVN – Pflegepflichtversicherung


Beitragsbeispiel (PC100-50, m, 30 Jahre, Stand 06/2025)

Komponente Beitrag (EUR)
PC100-50 322,82
PVN (Pflegepflicht) 59,65
KTA43 (100,-€ KT ab Tag 43) 31,10
KHT (10 €/Tag) 2,28
BEK67 24,25
Gesetzl. Zuschlag 10 % 32,28
Gesamtbeitrag 472,38
AG-Zuschuss –236,20
Eigenanteil 236,18 EUR

Kombinierbare Zusatztarife

Der Tarif FC Pro+ kann mit folgenden Zusatzbausteinen kombiniert werden:

  • PVN – Pflegepflichtversicherung

  • KTA – Krankentagegeld ab Tag 43 (wahlweise früher)

  • KHT – Krankenhaustagegeld (z. B. 10 €/Tag)

  • BEK67 – Beitragsentlastung im Alter

Diese Module ermöglichen eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes an individuelle Lebensphasen und Bedürfnisse.


Fazit

Ideal für:

  • Angestellte mit Wunsch nach klarer Struktur & digitalen Services

  • Kunden mit planbarem Gesundheitsbedarf

Eher ungeeignet für:

  • Leistungsstarke Selbstständige mit Wunsch nach Rückerstattung oder Optionsrechten


Hinweis / Disclaimer

Alle Angaben basieren auf dem Stand der Tarifinformationen von Ottonova zum 06/2025. Die tatsächlichen Beiträge und Leistungen können je nach Alter, Eintrittsalter, Region und Gesundheitsstatus abweichen. Die Tarifwahl sollte stets unter fachkundiger Beratung erfolgen.

Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Inhalte. Verbindlich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.