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PKV im Wandel: Hausarzttarife unter der Lupe, Standardtarif vor Beitragssprung

24.05.2025 39 mal gelesen 0 Kommentare

Private Krankenversicherung: Hausarzttarif und Beitragserhöhungen im Fokus

Hausarzttarife in der privaten Krankenversicherung – Chancen und Risiken

Laut FAZ.NET bieten Hausarzttarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine preiswerte Alternative, sind jedoch mit versteckten Kosten verbunden. Viele gesetzlich Versicherte verbinden mit der PKV Vorteile wie einen schnelleren Zugang zum Facharzt, Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus. Diese Leistungen stehen jedoch nur zur Verfügung, wenn der richtige Tarif gewählt wird. Vermittler privater Krankenversicherungen raten, bei der Tarifwahl nicht ausschließlich auf den Preis zu achten.

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  • Hausarzttarife sind günstiger, können aber Einschränkungen bei der freien Arztwahl und bei Facharztbesuchen ohne Überweisung mit sich bringen.
  • Verbraucher sollten die Bedingungen und möglichen Zusatzkosten genau prüfen, bevor sie sich für einen solchen Tarif entscheiden.

Infobox: Hausarzttarife in der PKV sind zwar preiswert, können aber mit Einschränkungen und versteckten Kosten verbunden sein. (Quelle: FAZ.NET)

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PKV-Standardtarif: Deutliche Beitragserhöhung ab Juli 2025

Wie Nord24 berichtet, müssen privat Versicherte im Standardtarif der PKV ab dem 1. Juli 2025 mit einer deutlichen Beitragserhöhung rechnen. Die Monatsbeiträge steigen im Durchschnitt von 400 auf 500 Euro, was einem Anstieg von 25 Prozent entspricht. Bereits im Vorjahr gab es eine Erhöhung um 9,3 Prozent. Der Standardtarif wurde 1994 mit einer sozialen Zielsetzung eingeführt und richtet sich besonders an ältere Versicherte mit begrenztem Einkommen. Rund 53.000 Menschen nutzen diesen Tarif.

Jahr Durchschnittlicher Monatsbeitrag Erhöhung
2024 400 Euro 9,3 %
2025 500 Euro 25 %
  • Die Leistungen im Standardtarif sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
  • Die monatlichen Beiträge sind gedeckelt: Für Einzelpersonen beträgt die Obergrenze 804,82 Euro, für Ehepaare 150 Prozent dieses Wertes.

Infobox: Ab Juli 2025 steigen die Beiträge im PKV-Standardtarif um 25 Prozent auf durchschnittlich 500 Euro monatlich. (Quelle: Nord24)

Beitragsexplosion im Standardtarif: Hintergründe und Auswirkungen

DerWesten.de berichtet, dass die Beitragserhöhung im Standardtarif der PKV vor allem mit gestiegenen Ausgaben im Krankenhausbereich begründet wird. Zwischen 2021 und 2023 sind die Leistungsausgaben für stationäre Pflegetage in Kliniken um 37,5 Prozent gestiegen. Zudem wurden während der Corona-Pandemie viele Operationen aufgeschoben, was zu einem Nachholeffekt führte. Die Erhöhung betrifft fast 54.000 Menschen, etwa 0,6 Prozent der Privatversicherten.

  • Der Standardtarif ist ein Sozialtarif und nicht frei wählbar, sondern greift, wenn die normalen Beiträge nicht mehr bezahlt werden können.
  • Die Prämien im Standardtarif sind gedeckelt und dürfen einen Höchstsatz von 804,82 Euro pro Jahr nicht überschreiten, bei Ehepaaren sind es 1.207,23 Euro.
  • Der Leistungskatalog orientiert sich an den gesetzlichen Versicherungen, Extras wie Chefarztbehandlung entfallen.
„Die angekündigte, massive Beitragserhöhung im Standardtarif der privaten Krankenversicherung ist ein großer Schock für viele Menschen.“ (Sozialverband VDK, zitiert nach das investment)

Infobox: Die Beitragserhöhung im Standardtarif wird mit gestiegenen Krankenhauskosten und Nachholeffekten nach der Pandemie begründet. (Quelle: DerWesten.de)

Regulierung und Zugangsvoraussetzungen zum Standardtarif

Die Pharmazeutische Zeitung erläutert, dass der Zugang zum Standardtarif stark reglementiert ist. Versicherte müssen mindestens 65 Jahre alt sein oder 55 Jahre, sofern ihr Jahreseinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt (2025: 66.150 Euro). Zusätzlich müssen Betroffene seit mindestens zehn Jahren privat vollversichert sein und ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann lediglich in den Basistarif wechseln, der in der Regel teurer ist.

  • Bereits zum 1. Januar 2025 stiegen die Beiträge von zwei Dritteln der Privatversicherten, im Durchschnitt wurden PKV-Tarife zum Jahreswechsel 12 Prozent teurer.
  • Auch im Basistarif steigen die Beiträge zum 1. Juli erneut.

Infobox: Der Zugang zum Standardtarif ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, der Basistarif ist meist teurer und ebenfalls von Beitragserhöhungen betroffen. (Quelle: Pharmazeutische Zeitung)

Hintergründe zur Beitragsanpassung und Kritik

Das investment berichtet, dass die Beitragsanpassung im Standardtarif strengen regulatorischen Vorgaben unterliegt. Sie ist nur möglich, wenn die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung um mindestens 5 Prozent von den kalkulierten Werten abweichen. Die Beiträge werden nicht von den einzelnen Unternehmen, sondern vom PKV-Verband kalkuliert. Die Prämien dürfen den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten (aktuell 804,82 Euro). Zum Jahresende 2024 waren rund 53.900 Personen im Standardtarif versichert, das entspricht etwa 0,6 Prozent der PKV-Vollversicherten.

  • Im Basistarif wird bei einem Großteil der Versicherten der Beitrag bereits auf den Höchstbeitrag gekappt oder wegen Hilfebedürftigkeit auf den halben Höchstbeitrag reduziert (2025: 471,32 Euro).
  • Der Sozialverband VDK kritisiert die Beitragserhöhung scharf und sieht die PKV als Risiko für Altersarmut.
  • Der PKV-Verband fordert Reformen, um eine gleichmäßigere und planbarere Beitragsentwicklung zu gewährleisten.
„Die Erhöhung zeige, wie wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse der Versicherten genommen wird. Denn der Standardtarif soll die PKV-Versicherten eigentlich vor finanzieller Überforderung schützen.“ (Sozialverband VDK, zitiert nach das investment)

Infobox: Die Beitragsanpassung im Standardtarif ist gesetzlich reguliert, der PKV-Verband fordert Reformen für mehr Planungssicherheit. (Quelle: das investment)

Personalie beim PKV-Verband

Laut verbaende.com hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) Dominik Heck (44) zum neuen Geschäftsführer Kommunikation ernannt. Er übernimmt ab sofort die Leitung des Geschäftsbereichs Kommunikation von Stefan Reker (65), der in den Ruhestand wechselt. Dominik Heck ist seit 2012 beim PKV-Verband tätig und verantwortet seit 2019 den Aufbau und die Leitung des Newsrooms mit Fokus auf digitale Formate und zielgruppengerechten Dialog.

  • Stefan Reker verabschiedet sich nach 16 Jahren beim PKV-Verband in den Ruhestand.
  • Dominik Heck bringt langjährige Erfahrung im Bereich Verbandskommunikation mit.

Infobox: Dominik Heck ist neuer Geschäftsführer Kommunikation beim PKV-Verband und folgt auf Stefan Reker. (Quelle: verbaende.com)

Quellen:

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Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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