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PKV-Verband: Mehrheit der Angestellten plant Befreiung von GKV-Pflicht bis 2026

13.09.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare

PKV-Verband: „Die meisten werden sich von der GKV-Pflicht befreien lassen“

Die Versicherungspflichtgrenze wird 2026 um knapp 5 Prozent auf 77.400 Euro angehoben. Dominik Heck, Geschäftsführer des PKV-Verbands, sieht darin einen klaren Wettbewerbsnachteil für die Private Krankenversicherung (PKV), da Angestellte ein höheres Einkommen erzielen müssen, um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Trotz dieser Hürde wechselten im vergangenen Jahr jedoch deutlich mehr Menschen von der GKV in die PKV.

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Heck geht davon aus, dass die meisten privat versicherten Angestellten, die unter die neue Grenze fallen, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen werden. Dies ist möglich, indem sie bis spätestens Ende März 2026 einen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Die Befreiung gilt solange, wie die Person abhängig beschäftigt bleibt.

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„Die PKV bietet einen hervorragenden Versicherungsschutz, der an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist.“ - Dominik Heck

Zusammenfassung: Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze könnte die PKV zwar benachteiligen, jedoch wird erwartet, dass viele Betroffene sich von der GKV-Pflicht befreien lassen.

Streit um Wahltarife für Kassenpatienten: Nur noch Basisversorgung für Kassenpatienten?

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge, schlägt vor, dass Kassenpatienten künftig nur noch die Grundversorgung erhalten und zusätzliche Leistungen freiwillig dazu buchen können. Diese Reform wird von Kassenärzten begrüßt, während Krankenkassen und die private Krankenversicherung (PKV) vehement dagegen sind.

Die Krankenkassen stehen unter Druck, da die Finanznot groß ist. Sorge äußerte, dass „immer neue Beitragsanstiege keine Lösung sein können“ und sieht in der Einführung von Basistarifen eine Möglichkeit, die Kosten zu kontrollieren.

Zusammenfassung: Der Vorschlag zur Einführung von Basistarifen in der GKV sorgt für Kontroversen zwischen Kassenärzten und der PKV, während die Krankenkassen unter finanziellen Druck stehen.

ALH und Feather bieten digitale Versicherungslösung

Die ALH Gruppe und der Berliner Assekuradeur Feather haben eine digitale Versicherungslösung entwickelt, die sowohl die private Krankenversicherung (PKV) als auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst. Diese Lösung richtet sich an international tätige Unternehmen mit einem hohen Anteil an Expats.

Die Plattform ermöglicht eine digitale Vertragsverwaltung und unterstützt Mitarbeiter bei der finanziellen Absicherung und Gesundheitsversorgung. Dies stellt eine bedeutende Erleichterung für Unternehmen dar, die ihre HR-Prozesse digitalisieren möchten.

Zusammenfassung: Die Kooperation zwischen ALH und Feather bietet eine innovative digitale Lösung für internationale Unternehmen, die PKV und bAV integriert.

Beitragsentlastungstarife in der privaten Krankenversicherung: Sicherheit oder Kostenfalle?

Beitragsentlastungstarife bieten Versicherten die Möglichkeit, während ihrer Berufstätigkeit höhere Beiträge zu zahlen, um im Ruhestand von einer deutlichen Entlastung bei den PKV-Beiträgen zu profitieren. Diese Tarife können eine Reduzierung der Monatsbeiträge von 60 % bis 100 % ermöglichen.

Allerdings gibt es auch Nachteile, wie die geringe Rendite im Vergleich zu anderen Anlageformen und die Bindung des Kapitals. Die Tarife sind besonders für Angestellte und Beamte geeignet, die von steuerlichen Vorteilen und Arbeitgeberzuschüssen profitieren können.

Zusammenfassung: Beitragsentlastungstarife bieten eine Möglichkeit zur finanziellen Vorsorge im Alter, bringen jedoch auch Risiken und Einschränkungen mit sich.

Diese neun PKV-Anbieter sind laut Bilanzanalyse top

Im aktuellen Bilanzrating von Morgen & Morgen haben neun PKV-Anbieter die Bestnote von fünf Sternen erreicht. Die Analyse berücksichtigte 13 Bilanzkennzahlen über einen Zeitraum von fünf Jahren und zeigt, dass die PKV-Anbieter insgesamt gut aufgestellt sind.

Die Hallesche, Inter und Provinzial Hannover sind neu in der Topgruppe, während DEVK und Hansemerkur aus dieser herausgefallen sind. Die Analysten betonen, dass die Sicherheit und Solvabilität der Branche unverändert stark bleiben.

Zusammenfassung: Neun PKV-Anbieter haben im Bilanzrating von Morgen & Morgen die Bestnote erreicht, was die Stabilität und Sicherheit der Branche unterstreicht.

GKV am Abgrund: Krankenkassen verklagen Bund auf 10 Milliarden Euro

Die deutschen Krankenkassen haben die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung von 10 Milliarden Euro verklagt, um die Finanzierungslücke auszugleichen, die durch die Versorgungskosten von Bürgergeldempfängern entsteht. Diese Klage ist das Ergebnis jahrelanger Forderungen nach einer angemessenen Finanzierung.

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Ausgaben die Einnahmen seit langem übersteigen und ein Puffer kaum noch vorhanden ist. Die Klage könnte auch als Reaktion auf die schwierige finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung interpretiert werden.

Zusammenfassung: Die Klage der Krankenkassen gegen den Bund auf 10 Milliarden Euro verdeutlicht die finanzielle Notlage der GKV und die anhaltenden Probleme in der Gesundheitsversorgung.

Quellen:

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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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