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PKV-Verband warnt: Deutliche Beitragserhöhungen für Privatversicherte ab 2026 erwartet

12.08.2025 58 mal gelesen 0 Kommentare

PKV-Verband erwartet weitere Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherte müssen sich laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auf weitere Beitragsanpassungen einstellen. Grund dafür sind insbesondere stark steigende Kosten in Krankenhäusern sowie für Arzneimittel. Bereits Anfang 2026 könnte es für viele Versicherte zu spürbaren Beitragserhöhungen kommen. Holger Eich, Geschäftsführer und Chef-Mathematiker im PKV-Verband, erklärte in einem Interview, dass „erste Signale aus der Branche darauf hindeuten, dass es deswegen zu Beginn 2026 erneut deutliche Beitragserhöhungen geben wird“. Betroffen sein könnte „wieder ein Großteil der Privatversicherten“.

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Der PKV-Verband veröffentlichte vorläufige Zahlen für das erste Halbjahr 2025, die deutliche Mehrkosten aufzeigen. Die Ausgaben in der ambulanten Versorgung stiegen um 7,5 Prozent auf 9,26 Milliarden Euro. Im zahnmedizinischen Bereich betrug der Zuwachs 6,82 Prozent, was zu Ausgaben von 2,94 Milliarden Euro führte.

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Bereich Ausgabensteigerung Gesamtausgaben
Ambulante Versorgung +7,5 % 9,26 Mrd. €
Zahnmedizinische Versorgung +6,82 % 2,94 Mrd. €

Ein wesentlicher Kostentreiber sind die Aufwendungen für die stationäre Versorgung. Die Ausgaben für allgemeine Krankenhausleistungen stiegen im Jahr 2024 um über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Da die Vergütung dieser Leistungen für Privat- und gesetzlich Versicherte identisch ist, spürt die PKV die gleichen Belastungen wie die gesetzliche Krankenversicherung. Zusätzlich nahmen die Ausgaben für Arzneimittel im Jahr 2024 um nahezu zehn Prozent zu. Auch im Jahr 2025 setzte sich dieser Trend laut Eich „kaum vermindert“ fort.

  • Steigende Kosten in Krankenhäusern (+10 % bei allgemeinen Krankenhausleistungen 2024)
  • Erhöhte Ausgaben für Arzneimittel (+nahezu 10 % im Jahr 2024)
  • Fortsetzung des Trends auch 2025

Neben den allgemeinen Kostensteigerungen treibt auch der medizinische Fortschritt die Ausgaben in die Höhe. Als Beispiel nennt Eich die Einführung der Gürtelrose-Impfung: Während die PKV 2019 dafür noch 8,3 Millionen Euro aufwendete, waren es 2023 bereits 108,8 Millionen Euro. Künftige Mehrbelastungen könnten zudem durch neue Finanzierungsmodelle wie die geplante Vorhaltevergütung im Rahmen der Krankenhausreform entstehen.

Jahr Ausgaben Gürtelrose-Impfung
2019 8,3 Mio. €
2023 108,8 Mio. €

Wie stark die Beiträge tatsächlich steigen werden, lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Die Unternehmen stimmen sich dazu aktuell mit den jeweiligen Treuhändern ab. In manchen Fällen könnten Versicherer auf Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zurückgreifen, um die Belastung für die Kunden abzufedern.

„Erste Signale aus der Branche deuten darauf hin, dass es deswegen zu Beginn 2026 erneut deutliche Beitragserhöhungen geben wird“, so Holger Eich, Geschäftsführer und Chef-Mathematiker im PKV-Verband.

Infobox:

  • Beitragsanpassungen in der PKV wahrscheinlich ab Anfang 2026
  • Ambulante Versorgung: +7,5 % auf 9,26 Mrd. €
  • Zahnmedizinische Versorgung: +6,82 % auf 2,94 Mrd. €
  • Allgemeine Krankenhausleistungen: +über 10 % (2024)
  • Arzneimittelausgaben: +nahezu 10 % (2024)
  • Gürtelrose-Impfung: Ausgabenanstieg von 8,3 Mio. € (2019) auf 108,8 Mio. € (2023)
  • Quelle: Versicherungsbote

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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