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Private Krankenversicherung 2024: Wachstum, neue Herausforderungen und Reformbedarf

07.06.2025 164 mal gelesen 0 Kommentare

Private Krankenversicherung wächst weiter: Zahlen, Fakten und neue Herausforderungen

PKV-Verband: Private Krankenkassen wachsen weiter

Die Private Krankenversicherung (PKV) setzt ihren Wachstumskurs auch im Jahr 2024 fort. Laut Angaben des PKV-Verbands stieg die Zahl der Versicherten um 1,36 Millionen auf insgesamt 39,9 Millionen. Besonders auffällig ist der Zuwachs im Bereich der Zusatzversicherungen, der um 1,3 Millionen auf 31,2 Millionen anstieg – ein Plus von 4,5 Prozent. Die Vollversicherung zeigte sich ebenfalls stabil mit einem Zuwachs von 29.600 Versicherten auf nun 8,74 Millionen.

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Die Einnahmen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung stiegen 2024 auf 50,3 Milliarden Euro. Die Versicherungsleistungen erhöhten sich deutlich auf 39,1 Milliarden Euro, was einem Plus von 9,7 Prozent entspricht. Die Alterungsrückstellungen der PKV legten um 3,4 Prozent auf 339 Milliarden Euro zu und sichern die Versorgung der Versicherten im Alter langfristig ab.

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Kennzahl Wert 2024 Veränderung
Gesamtversicherte 39,9 Mio. +1,36 Mio.
Zusatzversicherte 31,2 Mio. +1,3 Mio. (+4,5%)
Vollversicherte 8,74 Mio. +29.600
Einnahmen 50,3 Mrd. € -
Leistungsausgaben 39,1 Mrd. € +9,7%
Alterungsrückstellungen 339 Mrd. € +3,4%

Ein weiterer Wachstumstreiber ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Die Zahl der bKV-Versicherten stieg 2024 um rund 15,8 Prozent auf 2,4 Millionen. PKV-Verbandschef Thomas Brahm betonte die Bedeutung der PKV als Stabilitätsfaktor im demografischen Wandel und lehnt eine Einschränkung des Zugangs zur PKV, etwa durch eine höhere Versicherungspflichtgrenze, ab.

Infobox: Die PKV verzeichnet 2024 ein starkes Wachstum, insbesondere bei Zusatzversicherungen und der betrieblichen Krankenversicherung. Die Alterungsrückstellungen sichern die Versorgung im Alter ab. (Quelle: Krankenkasseninfo)

Staatssekretär Tino Sorge: „Das duale System steht nicht zur Disposition“

Im Rahmen der Jahrestagung des PKV-Verbands betonte Vorstandsvorsitzender Thomas Brahm die Rolle der PKV als Vorbild für die anstehende Reform der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er hob die stabile Finanzierung, Eigenverantwortung und Vorsorge der Versicherten als zentrale Merkmale der PKV hervor. Brahm verwies auf eine Studie, nach der Kinder, die 2020 geboren wurden, im Schnitt 55,6 Prozent ihres Erwerbseinkommens an Sozialbeiträgen einzahlen müssen, während es bei 1940 Geborenen nur 34,2 Prozent waren.

Die PKV hat laut Brahm fast 340 Milliarden Euro als Demografiereserve angelegt. Im vergangenen Jahr legte sie bei den Alterungsrückstellungen um 3,4 Prozent auf rund 339 Milliarden Euro zu. Der Bestand an Vollversicherten stieg um 29.600 Policen auf 8,74 Millionen, während die Zahl der Zusatzversicherungen um 1,3 Millionen auf 31,2 Millionen kletterte.

„Unser offenes Geheimnis heißt: kapitalgedeckte Vorsorge.“ (Thomas Brahm, PKV-Verband)

Staatssekretär Tino Sorge (CDU) stellte klar, dass das duale Krankenversicherungssystem nicht zur Disposition steht. Er betonte, dass das System der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung Innovationen generiert und beide Systeme einander bedingen.

Infobox: Die PKV gilt als generationengerecht und stabil, mit fast 340 Milliarden Euro Rücklagen. Das duale System bleibt laut Bundesgesundheitsministerium erhalten. (Quelle: Versicherungsjournal)

Neue Gebührenordnung für Ärzte: Privatpatienten droht neuer Beitragsschub

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird nach 40 Jahren grundlegend modernisiert. Nach Einigung zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband muss die Novelle noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Die Prognose: Das Ausgabevolumen der PKV wird in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten um 13,2 Prozent steigen. Für Privatpatienten bedeutet dies voraussichtlich kräftige Beitragserhöhungen, da keine Leistungen gekürzt werden sollen.

  • Die Modernisierung der GOÄ soll insbesondere Zuwendung und sprechende Medizin besser vergüten.
  • Die Ausgaben der Versicherer steigen um 13,2 Prozent.
  • Leistungskürzungen sind nicht vorgesehen.

Infobox: Die neue GOÄ führt zu einem prognostizierten Ausgabenanstieg von 13,2 Prozent für die PKV und könnte deutliche Beitragserhöhungen für Privatpatienten nach sich ziehen. (Quelle: RP Online)

Neue Vorstandsmitglieder im PKV-Verband gewählt

Am 5. Juni 2025 wurden Klaus G. Leyh und Torsten Uhlig in den Hauptausschuss und Vorstand des PKV-Verbands gewählt. Leyh ist seit Januar 2025 Vorsitzender der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der Union Krankenversicherung. Uhlig wird ab Juli 2025 die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung führen. Diese Neubesetzungen markieren einen wichtigen Schritt in der Neuausrichtung des Verbands, dessen Vorsitzender weiterhin Thomas Brahm ist.

Die Besetzung des Verbandsvorstands wird durch erfahrene Fachleute geprägt. Neben Brahm sind Dr. Karsten Dietrich, Dr. Jan Esser, Dr. Andreas Eurich, Frauke Fiegl und Ulrich Leitermann (bis zu seinem Ausscheiden) im Vorstand vertreten. Die Jahrestagung des PKV-Verbandes bietet eine Plattform für Diskussionen mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft, darunter Dr. Rainer Dulger und Christian Dürr.

Infobox: Mit der Wahl von Klaus G. Leyh und Torsten Uhlig setzt der PKV-Verband auf frische Impulse und eine strategische Neuausrichtung. (Quelle: Verbandsbüro)

Neuer Generationenvertrag: Nachhaltige Pflegefinanzierung sichern

Anlässlich der PKV-Jahrestagung 2025 in Berlin fordert der PKV-Verband grundlegende Reformen zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Pflegeversicherung. Thomas Brahm, Vorsitzender des PKV-Verbands, betont die Notwendigkeit, die PKV aktiv in die Lösungsvorschläge einzubinden. Mit einem innovativen Konzept für einen „Neuen Generationenvertrag“ will die PKV die Pflegefinanzierung sichern und die Eigenverantwortung stärken.

Die PKV verfügt über Rücklagen von über 340 Milliarden Euro und kommt ohne Schulden und Steuerzuschüsse aus. Ein Vorschlag des von der PKV initiierten Expertenrats Pflegefinanzen unter Leitung von Prof. Wasem sieht eine obligatorische Zusatzversicherung vor, um die Finanzierungslücke bei der Pflege im Heim zu schließen.

„Denn wir stehen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der nachhaltigen, kapitalgedeckten Finanzierung nachweisbar für Stabilität und sind somit ein Teil der Lösung.“ (Thomas Brahm, PKV-Verband)
  • Die Bundesregierung plant die Bildung einer Expertenkommission zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Eine Minister-Arbeitsgruppe soll Vorschläge für eine „große Pflegereform“ erarbeiten.
  • Die PKV fordert, in die Reformdiskussionen eingebunden zu werden.

Infobox: Die PKV schlägt einen neuen Generationenvertrag und eine obligatorische Zusatzversicherung vor, um die Pflegefinanzierung generationengerecht und nachhaltig zu sichern. (Quelle: Verbandsbüro)

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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