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Private Krankenversicherung 2025: Beiträge steigen deutlich, das sind Ihre Optionen

17.06.2025 112 mal gelesen 0 Kommentare

Private Krankenversicherungen werden teurer: Was Versicherte jetzt wissen müssen

Nach Angaben der Frankfurter Rundschau zahlen 85 Prozent der Privatversicherten seit Januar höhere Beiträge. Im Durchschnitt sind die Beiträge um 13,9 Prozent gestiegen, wie der Jahresbericht der BaFin zeigt. Besonders betroffen sind auch die Standard- und Basistarife der privaten Krankenversicherung (PKV), deren Beiträge ab Juli deutlich steigen sollen. Diese Tarife sind oft die letzte Option für Versicherte, die sich den normalen PKV-Tarif nicht mehr leisten können.

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Die Frankfurter Rundschau berichtet weiter, dass eine neue Gebührenordnung für Ärzte, sollte sie in der aktuellen Fassung in Kraft treten, medizinische Behandlungen für Privatversicherte erheblich verteuern könnte. Dies würde mittelfristig zu weiteren Beitragssteigerungen führen.

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Beitragssteigerung PKV (2025) Wert
Durchschnittliche Erhöhung 13,9 %
Betroffene Versicherte 85 %
Standardtarif (ab Juli) +25 % (von ca. 400 auf 500 Euro/Monat)

Für Versicherte, die mit den steigenden Kosten zu kämpfen haben, nennt die Frankfurter Rundschau drei zentrale Optionen:

  1. Tarifwechsel innerhalb der PKV: Versicherte haben das Recht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln – entweder mit gleichwertigen oder eingeschränkten Leistungen. Ein Gesundheitscheck ist dafür nicht notwendig. Die Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, kostenfrei zu beraten. Ein Musterschreiben für den Tarifwechsel stellt Finanztip zur Verfügung.
  2. Wechsel in den Standard- oder Basistarif: Der Standardtarif ist für Versicherte zugänglich, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa Rentnerinnen und Rentner. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Standardtarif steigen die Beiträge ab Juli im Schnitt um 25 Prozent – von rund 400 auf 500 Euro monatlich. Das Jobcenter zahlt für Erwerbstätige maximal 471 Euro, den Rest müssen Versicherte selbst tragen. Bei Sozialhilfe übernimmt das Amt die Beiträge im Standardtarif. Im Basistarif müssen die Beiträge halbiert werden, wenn Versicherte hilfebedürftig sind; die andere Hälfte übernimmt das Jobcenter.
  3. Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung: Ein Wechsel zurück in die GKV ist möglich, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro sinkt und der Versicherte unter 55 Jahre alt ist. Dazu muss das Gehalt für mindestens drei Monate deutlich reduziert werden. Alternativ ist ein Wechsel möglich, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wird. Für Menschen über 55 Jahre ist der Wechsel nur unter speziellen Bedingungen möglich, etwa über die Familienversicherung des Partners.
„85 Prozent der Privatversicherten zahlen laut Jahresbericht der BaFin höhere Beiträge als letztes Jahr – im Schnitt sind sie um 13,9 Prozent gestiegen.“ (Frankfurter Rundschau)

Im GKV-Vergleich 2025 schnitten laut Frankfurter Rundschau die HKK, TK und Audi BKK am besten ab. Die BKK Firmus wird für Preisbewusste mit Fokus auf Zahnvorsorge empfohlen, während die Energie-BKK sich besonders für junge Familien und Schwangere eignet.

GKV-Empfehlungen 2025 Besonderheiten
HKK, TK, Audi BKK Beste Bewertungen im Vergleich
BKK Firmus Empfehlung für Preisbewusste mit Fokus auf Zahnvorsorge
Energie-BKK Empfehlung für junge Familien und Schwangere

Infobox: Wichtigste Erkenntnisse

  • 85 % der Privatversicherten zahlen 2025 höhere Beiträge, durchschnittlich +13,9 %.
  • Im Standardtarif steigen die Beiträge ab Juli um 25 % (von ca. 400 auf 500 Euro monatlich).
  • Tarifwechsel, Sozialtarife und Rückkehr in die GKV sind zentrale Optionen zur Kostensenkung.
  • Neue Gebührenordnung für Ärzte könnte weitere Kostensteigerungen verursachen.
  • GKV-Vergleich 2025: HKK, TK, Audi BKK, BKK Firmus und Energie-BKK mit besten Empfehlungen.

Quelle: Frankfurter Rundschau, „Private Krankenkassen werden teurer: So sparen Sie Kosten“

Quellen:

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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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