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Private Krankenversicherung Debeka: Erhöhung 2025 und ihre Auswirkungen

04.06.2025 470 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Debeka plant für 2025 Beitragserhöhungen in verschiedenen Tarifen der privaten Krankenversicherung.
  • Versicherte müssen mit höheren monatlichen Kosten rechnen, was das Haushaltsbudget beeinflussen kann.
  • Ein Tarifwechsel oder individuelle Beratung kann helfen, die Auswirkungen der Beitragserhöhung zu minimieren.

Überblick: Das Wichtigste zur Debeka Beitragserhöhung 2025

Überblick: Das Wichtigste zur Debeka Beitragserhöhung 2025

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Die Debeka plant für 2025 eine spürbare Anpassung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung. Viele Versicherte werden in den kommenden Monaten Post von ihrer Versicherung erhalten – und zwar mit neuen, teils deutlich höheren Prämien. Besonders auffällig: Die Erhöhungen fallen in einigen Tarifen ungewöhnlich hoch aus, was bereits jetzt für Unruhe sorgt. Nach aktuellen Brancheninformationen sind bei bestimmten Tarifen Beitragssprünge von bis zu 40 Prozent möglich, wobei die individuelle Höhe stark vom gewählten Tarif und dem persönlichen Risikoprofil abhängt.

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Ein zentrales Detail: Die Debeka setzt die Erhöhung zum 1. Januar 2025 um. Versicherte erhalten ihre Mitteilung in der Regel im Herbst, sodass wenig Zeit bleibt, um auf die Veränderungen zu reagieren. Besonders betroffen sind ältere Tarife, bei denen die Kalkulation nicht mehr zu den heutigen Kostenstrukturen passt. Beamte mit Beihilfe-Anspruch, die traditionell von günstigen Konditionen profitierten, müssen sich nun ebenfalls auf höhere Beiträge einstellen.

Für viele stellt sich jetzt die Frage: Lohnt sich ein Tarifwechsel oder sogar ein Anbieterwechsel? Wer nicht rechtzeitig reagiert, zahlt ab 2025 womöglich dauerhaft mehr. Wichtig: Die Debeka ist nicht allein – auch andere große PKV-Anbieter passen ihre Beiträge an. Doch die Höhe und Geschwindigkeit der Anpassung bei der Debeka stechen 2025 besonders hervor.

Ursachen der Beitragserhöhung bei der Debeka im Jahr 2025

Ursachen der Beitragserhöhung bei der Debeka im Jahr 2025

Die Gründe für die markante Beitragssteigerung bei der Debeka im Jahr 2025 liegen tiefer als nur im allgemeinen Kostenanstieg. Besonders ins Gewicht fällt die Entwicklung der Leistungsausgaben: In den letzten Jahren sind die Ausgaben für moderne Therapien, innovative Medikamente und spezialisierte Diagnostik im Debeka-Kollektiv überdurchschnittlich gestiegen. Gerade in bestimmten Tarifen hat sich gezeigt, dass die tatsächlichen Kosten für Versicherungsfälle die ursprünglichen Kalkulationen deutlich übersteigen.

  • Verändertes Inanspruchnahmeverhalten: Versicherte nutzen medizinische Leistungen intensiver, was sich unmittelbar auf die Schadensquote auswirkt.
  • Rückstellungen unter Druck: Die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt erschweren es der Debeka, die notwendigen Alterungsrückstellungen gewinnbringend anzulegen. Das reißt Lücken in die langfristige Finanzplanung.
  • Tarifgenerationen im Ungleichgewicht: Ältere Tarife, die vor Jahren kalkuliert wurden, sind von den aktuellen Kostensteigerungen besonders betroffen, da sie auf ganz anderen Annahmen basieren.
  • Regulatorische Vorgaben: Neue gesetzliche Anforderungen – etwa im Bereich Digitalisierung oder Prävention – verursachen zusätzliche Kosten, die in die Prämienkalkulation einfließen müssen.

Einige Experten sehen zudem, dass die Debeka im Wettbewerb gezwungen ist, Innovationen schneller umzusetzen als früher. Das kostet Geld – und landet letztlich auf der Beitragsrechnung der Versicherten. Kurz gesagt: Es ist ein Mix aus medizinischem Fortschritt, Kapitalmarkt-Turbulenzen und regulatorischem Wandel, der die Erhöhung 2025 bei der Debeka so deutlich ausfallen lässt.

Konkrete Auswirkungen der Debeka PKV-Erhöhung 2025 auf Versicherte

Konkrete Auswirkungen der Debeka PKV-Erhöhung 2025 auf Versicherte

Mit der Beitragserhöhung 2025 erleben viele Debeka-Versicherte eine spürbare Veränderung ihrer finanziellen Belastung. Was bedeutet das im Alltag? Die monatlichen Beiträge steigen nicht nur rechnerisch, sondern wirken sich direkt auf das verfügbare Einkommen aus. Besonders ärgerlich: Manche Versicherte müssen mit Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr rechnen, was gerade bei Familien oder älteren Mitgliedern das Haushaltsbudget ordentlich durcheinanderwirbelt.

  • Reduzierte Planungssicherheit: Die höheren Beiträge erschweren es, die eigenen Ausgaben langfristig zu kalkulieren. Unerwartete Kostensteigerungen können die finanzielle Stabilität ins Wanken bringen.
  • Weniger Flexibilität bei der Altersvorsorge: Wer mehr für die Krankenversicherung zahlt, hat weniger Spielraum für Rücklagen oder Investitionen in die eigene Altersvorsorge.
  • Tarifliche Anpassungen im Detail: Neben der Beitragserhöhung selbst kann es zu Änderungen bei Selbstbehalten, Erstattungsgrenzen oder Leistungsumfängen kommen. Manche Leistungen werden neu bewertet oder eingeschränkt, was die persönliche Absicherung beeinflusst.
  • Auswirkungen auf Wechselbereitschaft: Die Erhöhung 2025 führt dazu, dass viele Versicherte erstmals ernsthaft über einen Tarif- oder Anbieterwechsel nachdenken – auch wenn das mit Aufwand und Unsicherheiten verbunden ist.
  • Psychologischer Effekt: Das Gefühl, für die gleiche Leistung plötzlich deutlich mehr zahlen zu müssen, sorgt bei vielen für Frust und Verunsicherung. Die Loyalität zur Debeka wird auf die Probe gestellt.

Insgesamt zwingt die Beitragserhöhung viele dazu, ihre Krankenversicherung aktiver zu managen und individuelle Lösungen zu suchen, um die finanzielle Mehrbelastung abzufedern.

Beispiel: So verändert sich der Beitrag für Beihilfeberechtigte bei der Debeka

Beispiel: So verändert sich der Beitrag für Beihilfeberechtigte bei der Debeka

Für Beihilfeberechtigte, etwa Beamte oder deren Angehörige, fällt die Beitragserhöhung 2025 bei der Debeka besonders ins Gewicht. Die individuelle Auswirkung hängt dabei stark vom gewählten Tarif, dem Alter und dem Bundesland ab. Auffällig ist: Gerade in den klassischen Beihilfetarifen, die lange Zeit als vergleichsweise stabil galten, werden nun teils deutliche Aufschläge fällig.

  • Beispielrechnung: Ein 45-jähriger Beamter mit 50% Beihilfe zahlt im Tarif B20 aktuell etwa 240 € monatlich. Nach der Anpassung 2025 steigt der Beitrag auf rund 320 € – das entspricht einer Steigerung von etwa 33%.
  • Familienzuschläge: Wer Kinder mitversichert hat, muss mit zusätzlichen Erhöhungen rechnen, da die Kinderbeiträge ebenfalls angepasst werden. Für ein Kind kann der Monatsbeitrag beispielsweise von 60 € auf 80 € steigen.
  • Unterschiede nach Bundesland: In einigen Bundesländern, etwa Bayern oder Baden-Württemberg, fallen die Steigerungen wegen abweichender Beihilfesätze und regionaler Kostenstrukturen sogar noch höher aus.
  • Tarifabhängige Besonderheiten: Bei älteren Bisex-Tarifen, die noch vor der Unisex-Umstellung abgeschlossen wurden, sind die Sprünge häufig größer als bei neueren Unisex-Tarifen.

Wichtig für Beihilfeberechtigte: Die Erhöhung betrifft nicht nur den monatlichen Beitrag, sondern kann auch zu höheren Selbstbehalten oder veränderten Erstattungsregeln führen. Wer bislang kaum auf die Beitragsentwicklung geachtet hat, sollte spätestens jetzt aktiv werden und seine Absicherung überprüfen.

Handlungsmöglichkeiten für Debeka-Versicherte bei steigenden PKV-Beiträgen 2025

Handlungsmöglichkeiten für Debeka-Versicherte bei steigenden PKV-Beiträgen 2025

Wer die Beitragserhöhung der Debeka 2025 nicht einfach schlucken will, hat tatsächlich mehrere Stellschrauben. Ein Wechsel in einen alternativen Tarif innerhalb der Debeka ist oft unkomplizierter als viele denken – und kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, sofern keine Mehrleistungen gewählt werden. Hier lohnt sich ein prüfender Blick auf sogenannte Standard- oder Basistarife, die für viele überraschend attraktiv sind, wenn es vor allem um Beitragsentlastung geht.

  • Option auf Beitragsentlastungstarife: Die Debeka bietet spezielle Tarife, mit denen sich die Prämien im Alter gezielt senken lassen. Wer frühzeitig investiert, profitiert später von stabileren Beiträgen.
  • Selbstbehalt dynamisch anpassen: Es ist möglich, den Selbstbehalt flexibel zu erhöhen oder zu senken. Das wirkt sich direkt auf die monatliche Belastung aus – allerdings sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein, um keine bösen Überraschungen bei der nächsten Arztrechnung zu erleben.
  • Individuelle Beratung nutzen: Ein Gespräch mit einem unabhängigen PKV-Experten kann echte Aha-Momente bringen. Oft entdecken Versicherte Möglichkeiten, die im direkten Kontakt mit der Gesellschaft nicht offensichtlich sind.
  • Leistungsbausteine kritisch prüfen: Wer selten im Krankenhaus liegt oder auf bestimmte Extras verzichten kann, sollte Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer hinterfragen. Das Streichen solcher Bausteine kann die Prämie deutlich senken.
  • Förderprogramme und Zuschüsse: In manchen Fällen unterstützen Arbeitgeber oder Dienstherren mit Zuschüssen zur privaten Krankenversicherung. Hier lohnt es sich, gezielt nachzufragen und mögliche Förderungen auszuschöpfen.

Wichtig: Jede Veränderung am Versicherungsschutz sollte mit Blick auf die persönliche Lebenssituation und die langfristigen Folgen abgewogen werden. Ein Schnellschuss spart vielleicht kurzfristig Geld, kann aber im Ernstfall teuer werden.

Tipps zur Reduzierung der Beitragslast nach der Erhöhung 2025

Tipps zur Reduzierung der Beitragslast nach der Erhöhung 2025

  • Jährliche Zahlungsweise prüfen: Wer seinen Beitrag nicht monatlich, sondern jährlich zahlt, erhält bei der Debeka oft einen kleinen Nachlass. Das klingt erst mal unspektakulär, kann aber übers Jahr gerechnet einen netten Betrag sparen.
  • Beitragsrückerstattung aktiv nutzen: Die Debeka belohnt Versicherte, die keine Rechnungen einreichen, mit einer Rückerstattung. Wer also kleinere Arztrechnungen selbst zahlt, kann am Jahresende einen Teil der Beiträge zurückbekommen – clever für alle, die selten krank sind.
  • Familienmitglieder zusammenfassen: Bei mehreren privat versicherten Familienmitgliedern lohnt es sich, die Verträge gemeinsam zu prüfen. In manchen Fällen lassen sich Synergieeffekte nutzen, etwa durch gemeinsame Selbstbehalte oder abgestimmte Tarifkombinationen.
  • Steuerliche Vorteile ausschöpfen: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar. Nach der Erhöhung sollte man prüfen, ob die neuen Beitragsbescheinigungen optimal in der Steuererklärung berücksichtigt werden – das Finanzamt beteiligt sich so indirekt an den Kosten.
  • Gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen lassen: Einige Debeka-Tarife bieten Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten, wie Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Wer solche Programme nutzt, kann seine effektive Beitragslast weiter senken.

Extra-Tipp: Nicht jede Sparmaßnahme ist für jeden sinnvoll. Ein kurzer Kassensturz und ein Gespräch mit einem unabhängigen Berater helfen, die individuell beste Strategie zu finden – und unnötige Risiken zu vermeiden.

Wie informieren Debeka und unabhängige Stellen die Versicherten über die Erhöhung?

Wie informieren Debeka und unabhängige Stellen die Versicherten über die Erhöhung?

Die Kommunikation rund um die Beitragserhöhung 2025 läuft bei der Debeka auf mehreren Kanälen und mit bemerkenswerter Gründlichkeit ab. Versicherte erhalten im Herbst ein individuelles Schreiben, das nicht nur die neue Beitragshöhe, sondern auch die Gründe für die Anpassung und mögliche Reaktionswege enthält. Die Briefe sind rechtlich bindend und müssen laut Versicherungsvertragsgesetz mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Beiträge zugestellt werden.

  • Online-Servicecenter: Im geschützten Mitgliederbereich der Debeka-Website finden Versicherte tagesaktuelle Informationen, Erklärvideos und einen Beitragsrechner, mit dem sich die persönlichen Auswirkungen simulieren lassen.
  • Hotlines und persönliche Beratung: Spezielle Telefon-Hotlines und Beratungsstellen stehen bereit, um Rückfragen zur Erhöhung oder zu individuellen Optionen zu beantworten. In Stoßzeiten wird die Erreichbarkeit ausgebaut.
  • Unabhängige Verbraucherzentralen: Diese bieten eigene Informationsblätter, Online-Seminare und persönliche Beratungen an, um Betroffene neutral über Rechte, Fristen und Handlungsoptionen aufzuklären.
  • Fachportale und Vergleichsdienste: Seriöse Online-Portale analysieren die Erhöhungen und stellen verständliche Übersichten sowie Tarifvergleiche bereit, oft ergänzt durch Experteneinschätzungen und Erfahrungsberichte anderer Versicherter.

Wichtig: Wer aktiv informiert bleiben will, sollte nicht nur auf die Debeka selbst setzen, sondern gezielt unabhängige Quellen nutzen. So lassen sich Informationslücken schließen und Entscheidungen auf einer breiteren Faktenbasis treffen.

Ausblick: Was müssen Debeka-Kunden für die Zukunft wissen?

Ausblick: Was müssen Debeka-Kunden für die Zukunft wissen?

Die kommenden Jahre könnten für Debeka-Versicherte weiterhin von spürbaren Veränderungen geprägt sein. Experten erwarten, dass die Dynamik bei Beitragsanpassungen anhält, da medizinische Innovationen und digitale Prozesse das Gesundheitssystem stetig verändern. Wer heute schon plant, kann künftige Überraschungen abfedern.

  • Regelmäßige Überprüfung: Die individuelle Tarifstruktur sollte jährlich auf Aktualität und Preis-Leistungs-Verhältnis geprüft werden. Künftige Anpassungen können so frühzeitig erkannt und besser gesteuert werden.
  • Digitalisierung nutzen: Die Debeka investiert zunehmend in digitale Services. Kunden, die Online-Tools und Apps nutzen, profitieren oft von schnelleren Prozessen und zusätzlichen Serviceleistungen.
  • Flexibilität bewahren: Wer offen für Veränderungen bleibt, kann bei künftigen Beitragsanpassungen schneller reagieren – sei es durch Tarifwechsel, Anpassung von Leistungen oder Nutzung neuer Produkte.
  • Marktentwicklungen beobachten: Veränderungen bei gesetzlichen Vorgaben oder in der PKV-Landschaft können sich direkt auf die eigenen Konditionen auswirken. Ein wachsames Auge auf Branchentrends lohnt sich.
  • Vorsorge für das Alter: Frühzeitige Planung und gezielte Rücklagenbildung sind entscheidend, um steigende Kosten im Ruhestand abzufedern. Spezielle Entlastungstarife oder private Vorsorgeprodukte können hier helfen.

Fazit: Wer informiert bleibt, regelmäßig prüft und flexibel agiert, kann auch in Zukunft das Beste aus seiner privaten Krankenversicherung bei der Debeka herausholen – und unangenehme Überraschungen minimieren.


FAQ zur Debeka PKV-Beitragserhöhung 2025

Wann tritt die Beitragserhöhung der Debeka in der privaten Krankenversicherung 2025 in Kraft?

Die Beitragserhöhung der Debeka PKV wird zum 1. Januar 2025 wirksam. Versicherte erhalten ihre persönliche Mitteilung in der Regel im Herbst 2024, sodass ab dem neuen Jahr die neuen Prämien gelten.

Warum erhöht die Debeka ihre PKV-Beiträge 2025 so deutlich?

Die deutliche Erhöhung ist auf steigende Gesundheitskosten, teurere neue Therapien, einen höheren Leistungsanspruch der Versicherten, sinkende Zinsen für Rückstellungen und regulatorische Vorgaben zurückzuführen. Besonders ältere Tarife sind von den Kostensteigerungen betroffen.

Wer ist besonders von der Debeka PKV-Beitragserhöhung 2025 betroffen?

Stark betroffen sind vor allem Versicherte in älteren Bisex-Tarifen, Beihilfeberechtigte wie Beamte sowie Familien mit mitversicherten Kindern. Auch Kunden, die klassische Beihilfetarife oder Tarife mit hoher Leistung gewählt haben, müssen mit deutlichen Steigerungen rechnen.

Welche Möglichkeiten haben Debeka-Versicherte, um auf die Beitragserhöhung zu reagieren?

Versicherte können einen internen Tarifwechsel durchführen, den Selbstbehalt erhöhen, Bausteine reduzieren oder eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Auch das Prüfen von Zuschüssen über Arbeitgeber oder Beihilfe ist sinnvoll. Ein Anbieterwechsel sollte gut abgewogen werden.

Wo finden Debeka-Kunden aktuelle Informationen zur Beitragserhöhung 2025?

Aktuelle Informationen erhalten Kunden über das offizielle Schreiben der Debeka, den Online-Servicebereich auf debeka.de, bei persönlichen Beratungsgesprächen, über Hotlines sowie bei unabhängigen Verbraucherzentralen und Fachportalen im Internet.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Debeka erhöht 2025 die Beiträge in der privaten Krankenversicherung teils drastisch, was viele Versicherte finanziell stark belastet und zu Tarifwechseln bewegt.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Rechtzeitig aktiv werden: Prüfe unmittelbar nach Erhalt der Beitragsmitteilung im Herbst 2024 deine individuellen Optionen. Wer frühzeitig handelt, kann Tarifwechsel oder Anpassungen noch vor Inkrafttreten der Erhöhung am 1. Januar 2025 umsetzen und unnötige Mehrkosten vermeiden.
  2. Tarifstruktur kritisch hinterfragen: Überlege, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif – eventuell mit angepasstem Selbstbehalt oder weniger Zusatzleistungen – für dich sinnvoll ist. Innerhalb der Debeka ist ein Tarifwechsel oft ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, sofern keine Mehrleistungen gewählt werden.
  3. Individuelle Beratung einholen: Nutze die Angebote von unabhängigen PKV-Experten oder Verbraucherzentralen. Sie helfen dir, Chancen und Risiken eines Tarif- oder Anbieterwechsels objektiv zu bewerten und deine Versorgungslücken zu erkennen.
  4. Steuerliche und betriebliche Förderungen ausschöpfen: Setze die erhöhten Beiträge in der Steuererklärung an und prüfe, ob Arbeitgeber oder Dienstherren Zuschüsse leisten. Gerade für Beihilfeberechtigte lohnt sich ein genauer Blick auf mögliche Entlastungen.
  5. Zukünftige Beitragsentwicklung im Blick behalten: Plane bereits jetzt Rücklagen oder den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs, um auch künftige Beitragserhöhungen finanziell abfedern zu können. So bleibst du langfristig handlungsfähig und sicherst deine finanzielle Stabilität.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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