Private Krankenversicherung Erhöhung: Wann und wie Sie Widerspruch einlegen sollten

07.04.2025 5 mal gelesen 0 Kommentare
  • Prüfen Sie die Begründung der Beitragserhöhung sorgfältig auf Plausibilität.
  • Legen Sie schriftlich und innerhalb der Frist Widerspruch bei Ihrer Versicherung ein.
  • Erwägen Sie eine unabhängige Beratung, um Ihre Erfolgschancen zu verbessern.

Einleitung: Warum Beitragserhöhungen oft kritisch hinterfragt werden sollten

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind für viele Versicherte ein wiederkehrendes Ärgernis. Doch nicht jede Anpassung ist automatisch rechtmäßig oder nachvollziehbar. Oftmals verstecken sich hinter den Erhöhungen formale Fehler, unzureichende Begründungen oder sogar Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben. Genau hier liegt der Knackpunkt: Versicherte haben das Recht, solche Anpassungen kritisch zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten.

Ein häufiger Grund für Skepsis ist die mangelnde Transparenz der Versicherer. Warum steigen die Beiträge plötzlich so stark? Werden die gestiegenen Kosten tatsächlich korrekt und im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen weitergegeben? Solche Fragen stellen sich viele Betroffene – und das zu Recht. Denn nicht selten fehlen in den Mitteilungen der Versicherer detaillierte Angaben zu den Ursachen der Erhöhung oder zur Berechnungsmethode. Dies kann dazu führen, dass die Beitragserhöhung unwirksam ist.

Darüber hinaus sind Beitragserhöhungen oft mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden, die vor allem ältere Versicherte hart treffen können. Umso wichtiger ist es, genau hinzusehen und zu prüfen, ob die Anpassung rechtlich einwandfrei ist. Denn wer untätig bleibt, verzichtet möglicherweise auf die Chance, unzulässige Erhöhungen rückgängig zu machen oder zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.

In der Einleitung wird also klar: Es lohnt sich, bei Beitragserhöhungen genauer hinzuschauen und die eigenen Rechte als Versicherungsnehmer wahrzunehmen. Der erste Schritt ist, die Mitteilung der Versicherung kritisch zu hinterfragen und sich bei Zweifeln rechtlichen Rat einzuholen.

Die häufigsten Gründe für Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind keine Seltenheit und können verschiedene Ursachen haben. Diese sind oft eng mit den wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen verknüpft. Versicherte sollten die Gründe hinter einer Erhöhung verstehen, um ihre Rechtmäßigkeit besser beurteilen zu können.

1. Steigende Gesundheitskosten

Ein wesentlicher Treiber für Beitragserhöhungen sind die kontinuierlich steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Fortschritte in der Medizin, neue Behandlungsmethoden und teurere Medikamente führen dazu, dass die Ausgaben der Versicherer für medizinische Leistungen zunehmen. Diese Mehrkosten werden in der Regel auf die Versicherten umgelegt.

2. Höhere Lebenserwartung

Die Menschen leben heute länger, was bedeutet, dass sie über einen längeren Zeitraum medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Diese längere Bezugsdauer erhöht die Kosten für die Versicherer, insbesondere im höheren Alter, wenn die Gesundheitsausgaben pro Person tendenziell steigen.

3. Niedrigzinsphase

Die anhaltend niedrigen Zinsen auf den Kapitalmärkten wirken sich ebenfalls auf die PKV aus. Versicherer legen einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt an, um zukünftige Kosten zu decken. Sinkende Renditen bedeuten, dass diese Rücklagen nicht mehr ausreichen, um die steigenden Ausgaben zu kompensieren, was zu Beitragserhöhungen führen kann.

4. Anpassung an veränderte Risikobewertungen

Versicherer überprüfen regelmäßig die Kalkulation ihrer Tarife. Wenn sich zeigt, dass die tatsächlichen Kosten deutlich über den ursprünglich kalkulierten Werten liegen, sind sie gesetzlich verpflichtet, die Beiträge anzupassen. Dies betrifft vor allem Tarife, bei denen die Schaden-Kosten-Quote stark angestiegen ist.

5. Interne Kostensteigerungen

Auch die Verwaltungskosten der Versicherer können eine Rolle spielen. Höhere Ausgaben für Personal, IT-Systeme oder gesetzliche Vorgaben zur Digitalisierung der Gesundheitsdaten können sich indirekt auf die Beiträge auswirken.

Zusammengefasst: Beitragserhöhungen in der PKV sind oft das Ergebnis einer Kombination aus externen Faktoren wie steigenden Gesundheitskosten und internen Anpassungen. Versicherte sollten jedoch prüfen, ob die Erhöhung transparent und nachvollziehbar begründet wurde, um mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten aufzudecken.

Gesetzliche Vorgaben: Wann ist eine Beitragserhöhung rechtlich zulässig?

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass diese Anpassungen gerechtfertigt und transparent sind. Versicherer dürfen die Beiträge nicht willkürlich erhöhen, sondern müssen sich an klare rechtliche Rahmenbedingungen halten. Doch wann genau ist eine Beitragserhöhung rechtlich zulässig?

1. Überschreiten des Schwellenwerts

Eine Beitragserhöhung darf nur erfolgen, wenn die tatsächlichen Kosten für medizinische Leistungen die ursprünglich kalkulierten Ausgaben um mindestens 10 Prozent übersteigen. Dieser sogenannte Schwellenwert ist gesetzlich festgelegt und dient dazu, übermäßige oder ungerechtfertigte Anpassungen zu verhindern. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, kann eine Erhöhung rechtlich geprüft und genehmigt werden.

2. Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder

Bevor eine Beitragserhöhung umgesetzt werden darf, muss sie von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und genehmigt werden. Dieser stellt sicher, dass die Kalkulationen des Versicherers korrekt sind und die Erhöhung auf einer soliden Grundlage basiert. Ohne diese Prüfung ist eine Beitragserhöhung unzulässig.

3. Detaillierte und nachvollziehbare Begründung

Die Versicherung ist verpflichtet, den Versicherten die Gründe für die Beitragserhöhung schriftlich und in verständlicher Form mitzuteilen. Allgemeine Aussagen wie „gestiegene Gesundheitskosten“ reichen nicht aus. Stattdessen müssen die wesentlichen Faktoren, die zur Erhöhung geführt haben, klar dargelegt werden. Fehlt diese Begründung oder ist sie unzureichend, kann die Erhöhung unwirksam sein.

4. Einhaltung der Fristen

Die Mitteilung über die Beitragserhöhung muss rechtzeitig erfolgen, damit Versicherte ausreichend Zeit haben, die Anpassung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Eine verspätete oder fehlerhafte Zustellung kann die Rechtmäßigkeit der Erhöhung infrage stellen.

5. Gesetzliche Grundlage: § 203 Abs. 5 VVG

Die rechtlichen Anforderungen an Beitragserhöhungen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt, insbesondere in § 203 Abs. 5. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für Beitragsanpassungen und schreibt vor, dass diese nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Versicherte können sich auf diese gesetzlichen Vorgaben berufen, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Erhöhung haben.

Zusammengefasst: Eine Beitragserhöhung ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie auf einer fundierten Kostensteigerung basiert, von einem unabhängigen Treuhänder geprüft wurde und den Versicherten klar und fristgerecht begründet wird. Wer diese Kriterien kennt, kann besser einschätzen, ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist oder ob es sich lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten.

Formfehler erkennen: Wie Versicherer häufig gegen Vorschriften verstoßen

Formfehler bei Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind keine Seltenheit und können dazu führen, dass die Anpassung unwirksam ist. Versicherer sind verpflichtet, strenge Vorgaben einzuhalten, doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Verstößen. Versicherte, die diese Fehler erkennen, können sich erfolgreich gegen unrechtmäßige Erhöhungen wehren.

1. Unzureichende Begründung der Beitragserhöhung

Ein häufiger Formfehler ist die fehlende oder unklare Begründung der Erhöhung. Versicherer müssen die wesentlichen Gründe detailliert darlegen, sodass Versicherte nachvollziehen können, warum die Beiträge steigen. Allgemeine Aussagen wie „gestiegene Kosten“ oder „wirtschaftliche Entwicklungen“ reichen nicht aus. Eine solche pauschale Mitteilung verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben und kann angefochten werden.

2. Fehlerhafte oder fehlende Treuhänderprüfung

Jede Beitragserhöhung muss vorab von einem unabhängigen Treuhänder geprüft werden. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Versicherer diese Prüfung nicht ordnungsgemäß durchführen oder die Ergebnisse nicht korrekt dokumentieren. Fehlt der Nachweis über die Treuhänderprüfung, ist die Erhöhung rechtlich angreifbar.

3. Verstoß gegen Mitteilungsfristen

Versicherer sind verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig über Beitragserhöhungen zu informieren. Die Mitteilung muss so erfolgen, dass Versicherte ausreichend Zeit haben, die Anpassung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Eine verspätete Zustellung oder ein unklarer Zeitpunkt der Mitteilung kann die Rechtmäßigkeit der Erhöhung infrage stellen.

4. Unvollständige oder fehlerhafte Vertragsunterlagen

Manchmal stimmen die Angaben in den Erhöhungsschreiben nicht mit den ursprünglichen Vertragsbedingungen überein. Beispielsweise können Berechnungsgrundlagen oder Tarifmerkmale unvollständig oder falsch dargestellt sein. Solche Diskrepanzen können darauf hindeuten, dass die Erhöhung nicht korrekt kalkuliert wurde.

5. Fehlende Transparenz bei der Kostenaufteilung

Versicherer müssen offenlegen, welche Kostensteigerungen konkret zur Erhöhung geführt haben. Dazu gehört auch, wie sich diese auf verschiedene Bereiche wie Verwaltungskosten, medizinische Leistungen oder Rücklagen verteilen. Fehlt diese Transparenz, können Versicherte die Rechtmäßigkeit der Erhöhung nicht überprüfen, was ein formaler Mangel ist.

Hinweis: Versicherte sollten Erhöhungsschreiben sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen. Formfehler bieten oft eine solide Grundlage, um Widerspruch einzulegen und unzulässige Beitragserhöhungen anzufechten.

So legen Sie Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung ein: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie mit einer Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Damit dieser rechtlich Bestand hat, ist es wichtig, strukturiert und fristgerecht vorzugehen. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen dabei, Ihren Widerspruch korrekt und effektiv einzureichen.

1. Erhöhungsschreiben sorgfältig prüfen

Lesen Sie das Schreiben Ihrer Versicherung genau durch. Achten Sie auf die Begründung der Beitragserhöhung, die genannten Kostenfaktoren und die Fristen. Notieren Sie sich Unklarheiten oder fehlende Informationen, die Sie später im Widerspruch ansprechen möchten.

2. Fristen einhalten

Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die in der Regel im Schreiben angegeben ist. Üblicherweise beträgt diese Frist ein bis zwei Monate. Verpassen Sie diese Frist, könnte Ihr Widerspruch unwirksam sein.

3. Schriftlichen Widerspruch formulieren

Ihr Widerspruch sollte klar und sachlich formuliert sein. Geben Sie Ihre Versicherungsnummer, das Datum des Erhöhungsschreibens und Ihre persönlichen Daten an. Erklären Sie, warum Sie die Beitragserhöhung anzweifeln, und beziehen Sie sich dabei auf konkrete Punkte, wie z. B. eine unzureichende Begründung oder fehlende Transparenz.

Beispiel:

„Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Beitragserhöhung vom [Datum] ein. Die Mitteilung enthält keine nachvollziehbare Begründung der Erhöhung, insbesondere fehlen Angaben zu den genauen Kostensteigerungen und deren Berechnungsgrundlagen. Ich bitte um eine detaillierte Erläuterung und die Vorlage der Treuhänderprüfung.“

4. Nachweise und Unterlagen beifügen

Fügen Sie Ihrem Widerspruch Kopien aller relevanten Unterlagen bei, z. B. das Erhöhungsschreiben, Ihren Versicherungsvertrag und frühere Beitragsmitteilungen. Diese Dokumente helfen, Ihre Argumente zu untermauern.

5. Widerspruch per Einschreiben versenden

Senden Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben an Ihre Versicherung. So haben Sie einen Nachweis über den Versand und können sicherstellen, dass Ihr Schreiben fristgerecht eingeht. Bewahren Sie die Quittung des Einschreibens gut auf.

6. Reaktion der Versicherung abwarten

Nach Eingang Ihres Widerspruchs ist die Versicherung verpflichtet, auf Ihre Einwände zu reagieren. Sie erhalten entweder eine detaillierte Begründung der Beitragserhöhung oder eine Bestätigung, dass die Erhöhung zurückgenommen wird. Sollte die Antwort unbefriedigend sein, können Sie weitere Schritte einleiten.

7. Rechtliche Unterstützung einholen

Falls die Versicherung Ihren Widerspruch ablehnt oder nicht ausreichend begründet, können Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder eine Verbraucherzentrale hinzuziehen. Diese Experten prüfen die Rechtmäßigkeit der Erhöhung und unterstützen Sie bei weiteren Maßnahmen.

Mit einem gut vorbereiteten und fundierten Widerspruch erhöhen Sie Ihre Chancen, unzulässige Beitragserhöhungen erfolgreich anzufechten. Gehen Sie dabei systematisch vor und nutzen Sie Ihre Rechte als Versicherungsnehmer.

Dokumentation und Fristen: Was beim Widerspruch unbedingt beachtet werden muss

Ein Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) erfordert nicht nur eine klare Argumentation, sondern auch eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung aller relevanten Fristen. Fehler in diesen Bereichen können dazu führen, dass Ihr Widerspruch unwirksam wird. Hier erfahren Sie, worauf Sie besonders achten sollten.

1. Lückenlose Dokumentation

Eine gründliche Dokumentation ist das Fundament eines erfolgreichen Widerspruchs. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die mit der Beitragserhöhung zusammenhängen. Dazu gehören:

  • Das Erhöhungsschreiben der Versicherung
  • Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag
  • Frühere Beitragsmitteilungen
  • Korrespondenz mit der Versicherung, falls vorhanden

Bewahren Sie diese Dokumente in geordneter Form auf, da sie als Beweismittel dienen können, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Notieren Sie außerdem wichtige Details wie das Datum des Erhaltens des Erhöhungsschreibens, um Fristen besser nachverfolgen zu können.

2. Fristen genau beachten

Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend. In der Regel beginnt die Widerspruchsfrist mit dem Zugang des Erhöhungsschreibens. Diese Frist beträgt üblicherweise ein bis zwei Monate, kann jedoch im Einzelfall abweichen. Prüfen Sie daher das Schreiben genau, um die genaue Frist zu ermitteln.

Falls die Frist nicht eindeutig angegeben ist, sollten Sie sich auf den gesetzlichen Rahmen berufen. Versäumen Sie die Frist, bleibt Ihnen meist nur der Weg über eine Klage, was deutlich aufwendiger ist.

3. Schriftliche Nachweise sichern

Versenden Sie Ihren Widerspruch stets schriftlich und auf nachweisbare Weise, beispielsweise per Einschreiben. So können Sie belegen, dass Ihr Widerspruch fristgerecht eingegangen ist. Bewahren Sie die Versandbestätigung gut auf, da sie im Streitfall als Beweis dient.

4. Klare Struktur im Widerspruch

Ihr Widerspruch sollte nicht nur inhaltlich, sondern auch formal überzeugen. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen enthalten sind, wie Ihre Versicherungsnummer, das Datum des Erhöhungsschreibens und eine präzise Darstellung Ihrer Einwände. Eine klare und strukturierte Darstellung erhöht die Erfolgschancen erheblich.

5. Reaktionsfristen der Versicherung

Nach Einreichung Ihres Widerspruchs ist die Versicherung verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren. Sollten Sie keine Antwort erhalten, können Sie nachhaken und auf eine Klärung drängen. Bleibt die Versicherung untätig, könnte dies ein weiterer Ansatzpunkt für rechtliche Schritte sein.

Mit einer sorgfältigen Dokumentation und der Einhaltung aller Fristen schaffen Sie die Grundlage für einen erfolgreichen Widerspruch. Achten Sie darauf, dass alle Schritte nachvollziehbar und rechtlich abgesichert sind, um Ihre Position gegenüber der Versicherung zu stärken.

Beispiele aus der Praxis: Erfolgreiche Widersprüche gegen Beitragserhöhungen

Erfolgreiche Widersprüche gegen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) zeigen, dass Versicherte ihre Rechte durchsetzen können, wenn sie die richtigen Schritte einleiten. Im Folgenden werden einige Beispiele aus der Praxis vorgestellt, die verdeutlichen, wie Versicherte unzulässige Erhöhungen angefochten haben und welche Faktoren dabei entscheidend waren.

1. Fehlende Begründung: Rückerstattung von Beiträgen

Ein Versicherter erhielt ein Schreiben über eine Beitragserhöhung, in dem lediglich auf „allgemeine Kostensteigerungen“ verwiesen wurde. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Gründe fehlte vollständig. Der Versicherte legte Widerspruch ein und verwies auf die gesetzliche Pflicht zur nachvollziehbaren Begründung. Nach einer rechtlichen Prüfung stellte sich heraus, dass die Erhöhung formal unwirksam war. Die Versicherung musste die zu viel gezahlten Beiträge rückwirkend erstatten.

2. Fehlerhafte Treuhänderprüfung: Erhöhung für ungültig erklärt

In einem anderen Fall konnte ein Versicherter nachweisen, dass die vorgeschriebene Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Mithilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht wurde die Beitragserhöhung angefochten. Das Gericht entschied zugunsten des Versicherten, da die fehlende Treuhänderprüfung einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben darstellte. Die Erhöhung wurde für ungültig erklärt.

3. Verstoß gegen Mitteilungsfristen: Erfolg durch verspätete Zustellung

Ein Versicherungsnehmer bemerkte, dass das Schreiben zur Beitragserhöhung erst nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zugestellt wurde. Er legte Widerspruch ein und argumentierte, dass die verspätete Mitteilung ihm keine ausreichende Zeit zur Prüfung der Erhöhung ließ. Die Versicherung erkannte den Fehler an und nahm die Erhöhung zurück.

4. Unvollständige Vertragsunterlagen: Nachträgliche Korrektur

Ein weiterer Fall betraf eine Beitragserhöhung, bei der die Versicherung unvollständige Vertragsunterlagen als Grundlage herangezogen hatte. Der Versicherte forderte die vollständigen Berechnungsgrundlagen an und stellte fest, dass die Kalkulation fehlerhaft war. Nach seinem Widerspruch musste die Versicherung die Erhöhung korrigieren und den Beitrag reduzieren.

5. Unterstützung durch Verbraucherzentralen: Erfolg durch externe Prüfung

Ein Versicherter wandte sich an eine Verbraucherzentrale, um die Rechtmäßigkeit seiner Beitragserhöhung prüfen zu lassen. Die Experten stellten fest, dass die Berechnungsgrundlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Nach einer erneuten Überprüfung durch die Versicherung wurde die Erhöhung zurückgenommen, und der Versicherte erhielt eine Rückerstattung.

Diese Beispiele zeigen, dass es sich lohnt, bei Beitragserhöhungen genau hinzusehen und aktiv zu werden. Mit einer fundierten Argumentation und gegebenenfalls rechtlicher Unterstützung können Versicherte unzulässige Erhöhungen erfolgreich anfechten und finanzielle Entlastung erreichen.

Unterstützung durch Experten: Warum eine rechtliche Prüfung von Vorteil sein kann

Eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung kann komplex und undurchsichtig sein. Oftmals ist es für Versicherte schwierig, die Rechtmäßigkeit der Anpassung eigenständig zu beurteilen. Genau hier kann die Unterstützung durch Experten entscheidend sein. Eine rechtliche Prüfung bietet nicht nur Klarheit, sondern auch konkrete Vorteile, die Ihnen helfen können, unzulässige Erhöhungen erfolgreich anzufechten.

1. Fachwissen und Erfahrung

Experten wie Fachanwälte für Versicherungsrecht oder spezialisierte Verbraucherzentralen verfügen über fundiertes Wissen zu den gesetzlichen Vorgaben und typischen Fehlern bei Beitragserhöhungen. Sie kennen die relevanten Paragrafen, prüfen die Begründungen der Versicherer und erkennen schnell, ob formale oder inhaltliche Mängel vorliegen.

2. Objektive Bewertung Ihrer Situation

Ein unabhängiger Experte kann Ihre individuelle Situation neutral analysieren. Er beurteilt, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, und zeigt Ihnen mögliche Schritte auf. Diese objektive Einschätzung hilft Ihnen, unnötige Kosten oder aussichtslose Verfahren zu vermeiden.

3. Zugang zu Berechnungsgrundlagen

Versicherer legen die genauen Berechnungsgrundlagen für Beitragserhöhungen oft nicht offen. Experten können jedoch Einsicht in diese Unterlagen verlangen und prüfen, ob die Kalkulationen korrekt und transparent sind. Dies ist ein entscheidender Vorteil, um mögliche Unregelmäßigkeiten aufzudecken.

4. Vermeidung von Fehlern im Widerspruch

Ein Widerspruch muss präzise formuliert und rechtlich einwandfrei sein, um Erfolg zu haben. Experten wissen, welche Argumente und Belege notwendig sind, und helfen Ihnen, formale Fehler zu vermeiden. Dadurch erhöhen sich Ihre Chancen, dass die Versicherung auf Ihre Einwände eingeht.

5. Unterstützung bei weiteren Schritten

Falls die Versicherung Ihren Widerspruch ablehnt, können Experten Sie bei der Einleitung weiterer Maßnahmen unterstützen, wie etwa einer Klage. Sie begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Versicherungsnehmer gewahrt bleiben.

Fazit: Eine rechtliche Prüfung durch Experten ist nicht nur sinnvoll, sondern oft auch notwendig, um unzulässige Beitragserhöhungen erfolgreich anzufechten. Sie profitieren von Fachwissen, einer objektiven Bewertung und professioneller Unterstützung, die Ihnen Zeit, Nerven und im besten Fall auch Geld spart.

Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Wenn eine Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) unwirksam ist, haben Sie das Recht, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten, insbesondere wenn die Erhöhung über mehrere Jahre hinweg unzulässig war. Doch wie gehen Sie dabei vor, und welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung?

1. Recht auf Rückerstattung

Stellt sich heraus, dass eine Beitragserhöhung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach – etwa aufgrund formaler Fehler oder fehlender Begründungen –, können Sie die Differenz zwischen dem erhöhten und dem ursprünglichen Beitrag zurückfordern. Dieses Recht ergibt sich aus der Unwirksamkeit der Erhöhung, da der Versicherer ohne gültige Grundlage keine höheren Beiträge verlangen darf.

2. Verjährungsfrist beachten

Die Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge unterliegt einer Verjährungsfrist. In der Regel können Sie Beiträge bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von der unzulässigen Erhöhung Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen können. Es ist daher wichtig, schnell zu handeln, sobald Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Erhöhung bestehen.

3. Schriftliche Forderung stellen

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie die Rückforderung schriftlich bei Ihrer Versicherung einreichen. Geben Sie dabei konkret an, welche Beträge Sie zurückfordern und auf welche rechtlichen Grundlagen Sie sich berufen. Eine klare und sachliche Formulierung erhöht die Erfolgschancen.

4. Unterstützung durch Experten

Falls die Versicherung Ihre Forderung ablehnt oder nicht reagiert, kann die Unterstützung durch einen Fachanwalt oder eine Verbraucherzentrale hilfreich sein. Diese Experten prüfen die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

5. Vergleichsangebote prüfen

In einigen Fällen bieten Versicherer an, einen Teil der zu viel gezahlten Beiträge im Rahmen eines Vergleichs zurückzuerstatten, um langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Solche Angebote sollten Sie jedoch genau prüfen, da sie oft unterhalb des tatsächlichen Rückforderungsbetrags liegen können.

Hinweis: Dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen und Korrespondenzen sorgfältig, um Ihre Forderung zu untermauern. Dazu gehören das ursprüngliche Erhöhungsschreiben, Ihr Widerspruch und gegebenenfalls die Antwort der Versicherung.

Mit einer gezielten Vorgehensweise und der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben können Sie sicherstellen, dass Ihnen zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden. Nutzen Sie Ihre Rechte, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Wechselmöglichkeiten: Ist der Umstieg in die gesetzliche Krankenversicherung eine Option?

Für viele Versicherte, die mit steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung (PKV) konfrontiert sind, stellt sich die Frage, ob ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich ist. Dieser Schritt ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und nicht für jeden umsetzbar. Es lohnt sich, die Optionen genau zu prüfen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

1. Voraussetzungen für den Wechsel in die GKV

  • Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze: Arbeitnehmer können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Bruttojahreseinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600 €) fällt. Dies kann beispielsweise durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder einen Wechsel in eine schlechter bezahlte Position erreicht werden.
  • Selbstständige und Freiberufler: Für Selbstständige ist der Wechsel schwieriger, da sie grundsätzlich nicht versicherungspflichtig sind. Eine Möglichkeit besteht jedoch, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen.
  • Rückkehr in die Familienversicherung: Ehepartner oder Kinder können unter bestimmten Umständen über die beitragsfreie Familienversicherung in die GKV aufgenommen werden, sofern sie kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen.
  • Alter unter 55 Jahren: Personen über 55 Jahren haben in der Regel keine Möglichkeit mehr, in die GKV zurückzukehren, es sei denn, sie waren kürzlich noch gesetzlich versichert.

2. Vorteile eines Wechsels in die GKV

  • Beitragsberechnung auf Basis des Einkommens, was vor allem für Personen mit geringem oder schwankendem Einkommen attraktiv ist.
  • Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden.
  • Keine Altersrückstellungen: Die Beiträge steigen nicht mit zunehmendem Alter, was langfristig Planungssicherheit bietet.

3. Herausforderungen und Einschränkungen

  • Ein Wechsel ist oft mit Einschnitten im Leistungsumfang verbunden, da die GKV in vielen Bereichen weniger Leistungen abdeckt als die PKV.
  • Der Schritt zurück in die GKV ist endgültig. Ein späterer Wiedereintritt in die PKV ist in der Regel nicht mehr möglich.
  • Für ältere Versicherte oder Personen mit hohem Einkommen kann der Wechsel unattraktiv sein, da die GKV-Beiträge einkommensabhängig sind und somit höher ausfallen können.

4. Alternative: Wechsel innerhalb der PKV

Falls ein Wechsel in die GKV nicht infrage kommt, kann ein Tarifwechsel innerhalb der PKV eine sinnvolle Alternative sein. Versicherte haben das Recht, in einen günstigeren Tarif ihres Anbieters zu wechseln, ohne die Altersrückstellungen zu verlieren. Dies kann eine deutliche finanzielle Entlastung bringen, ohne den Schutz der privaten Krankenversicherung aufzugeben.

Fazit: Der Wechsel in die GKV ist eine Option, die sorgfältig geprüft werden sollte. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren wie Einkommen, Alter und familiärer Situation ab. Eine Beratung durch Experten kann helfen, die beste Entscheidung zu treffen.

Schlussfolgerung: Wann ein Widerspruch sinnvoll ist und wie Sie erfolgreich vorgehen

Ein Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anpassung bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn die Begründung unzureichend ist, formale Fehler vorliegen oder die Berechnungsgrundlagen nicht transparent dargelegt wurden. Doch wann lohnt sich der Aufwand wirklich, und wie können Sie dabei erfolgreich vorgehen?

Wann ein Widerspruch angebracht ist:

  • Die Mitteilung zur Beitragserhöhung enthält keine klaren und nachvollziehbaren Gründe.
  • Die Fristen zur Ankündigung der Erhöhung wurden nicht eingehalten.
  • Es gibt Hinweise auf fehlerhafte oder fehlende Treuhänderprüfungen.
  • Die Berechnungsgrundlagen der Erhöhung erscheinen unplausibel oder unvollständig.

Ein Widerspruch ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie die finanziellen Belastungen durch die Erhöhung nicht tragen können oder Zweifel an der Seriosität der Anpassung haben. Dabei ist es wichtig, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

So gehen Sie erfolgreich vor:

  • Prüfen Sie die Mitteilung: Lesen Sie das Schreiben Ihrer Versicherung aufmerksam und achten Sie auf Details wie die Begründung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Handeln Sie fristgerecht: Beachten Sie die im Schreiben genannte Widerspruchsfrist. Reagieren Sie rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern.
  • Formulieren Sie Ihren Widerspruch klar: Verweisen Sie auf konkrete Mängel oder Unklarheiten und fordern Sie eine detaillierte Stellungnahme der Versicherung.
  • Holen Sie Expertenrat ein: Lassen Sie Ihren Fall von einem Fachanwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen, um rechtliche Fehler zu vermeiden und Ihre Position zu stärken.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Dokumentieren Sie den gesamten Prozess, einschließlich des Erhöhungsschreibens, Ihres Widerspruchs und der Antwort der Versicherung.

Fazit: Ein Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung ist immer dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder finanzielle Belastungen untragbar werden. Mit einer sorgfältigen Prüfung, klaren Argumenten und gegebenenfalls professioneller Unterstützung können Sie Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen und unzulässige Erhöhungen anfechten.


FAQ zu Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

Wann ist eine Beitragserhöhung in der PKV rechtlich zulässig?

Eine Beitragserhöhung ist rechtlich zulässig, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens 10 % über den kalkulierten Ausgaben liegen. Zudem muss die Erhöhung von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und detailliert begründet werden.

Welche Fehler bei Beitragserhöhungen kommen häufig vor?

Häufig treten Fehler wie unzureichende Begründungen, fehlerhafte Treuhänderprüfungen, fehlende Transparenz bei den Berechnungsgrundlagen oder Verstöße gegen Mitteilungsfristen auf. Solche Formfehler können die Beitragserhöhung unwirksam machen.

Wie kann ich Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung einlegen?

Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Angaben wie Versicherungsnummer, Datum des Erhöhungsschreibens und konkrete Einwände enthalten. Senden Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben, um die fristgerechte Zustellung nachweisen zu können.

Kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern?

Ja, wenn die Beitragserhöhung unwirksam war, können zu viel gezahlte Beiträge bis zu drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und die Unterstützung durch Experten sind hier besonders hilfreich.

Lohnt sich der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Ein Wechsel in die GKV ist unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Der Schritt sollte gut überlegt sein, da er oft mit Leistungseinschränkungen einhergeht und ab einem Alter von 55 Jahren meist ausgeschlossen ist.

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Zusammenfassung des Artikels

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind oft auf steigende Gesundheitskosten, demografische Entwicklungen oder gesetzliche Vorgaben zurückzuführen, doch Versicherte sollten diese kritisch prüfen, da Formfehler oder unzureichende Begründungen die Erhöhung unwirksam machen können. Rechtlich zulässig ist eine Anpassung nur bei klarer Kostensteigerung, unabhängiger Prüfung und fristgerechter sowie transparenter Mitteilung an den Versicherten.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie das Erhöhungsschreiben Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig. Achten Sie auf Details wie die Begründung der Beitragserhöhung, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und mögliche Formfehler.
  2. Beachten Sie die Widerspruchsfrist, die in der Regel ein bis zwei Monate beträgt. Versäumen Sie diese Frist nicht, um Ihre rechtlichen Ansprüche zu wahren.
  3. Formulieren Sie Ihren Widerspruch schriftlich und sachlich. Verweisen Sie auf unzureichende Begründungen, fehlende Transparenz oder andere gesetzliche Verstöße, um Ihre Position zu stärken.
  4. Holen Sie rechtlichen Rat ein, falls Sie unsicher sind. Fachanwälte für Versicherungsrecht oder Verbraucherzentralen können Ihnen helfen, die Rechtmäßigkeit der Erhöhung zu prüfen und Ihre Erfolgschancen zu verbessern.
  5. Versenden Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können. Bewahren Sie alle Unterlagen und Nachweise für mögliche weitere Schritte auf.

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Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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Naturheilverfahren Ambulante Zusatzversicherung Anbietervergleich

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Ambulante Behandlung Erstattet werden 80% für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH. Erstattet werden 80% für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH. Folgende Beratungen werden online und tele­fonisch bereit­gestellt: Grundsätzliche Erläuterungen zum PanTum Detect® Test Information und Beratung zum gesetz­lichen Krebs­früh­erkennungs­programm Beratung zu allen medi­zi­nischen Gesundheits­fragen durch Ärzte Teilnahme an einem Beratungs­programm bei Krebs­erkrankungen zur Auf­klärung und Beratung zu Diagnostik und Therapie­möglich­keiten Unter­stützung bei der Arzt- und Kranken­hauswahl Arzt-Termine-Service Arznei­mittel­beratung Ärztliche Zweitmeinung, auch vor Operationen Fitness- und Ernährungs­beratung
Vorsorge Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zuzahlungen und Impfungen max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zuzahlungen und Impfungen max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. Der Versicherer erstattet die Auf­wen­dungen notwendiger Folge­untersuchungen in Form einer PET-CT und einer MRT; Der Versicherer erstattet je Ver­siche­rungs­jahr einen PanTum Detect® Test zur Früh­erkennung bös­artiger Neu­bildungen.
Preis Alter 30 ca. 12,90€ mtl. / 60 ca. 28,70€ mtl. Alter 30 ca. 23,20€ mtl. / 60 ca. 47,60€ mtl. ca. 27,50€ mtl.
Arznei-, Heil- und Hilfmittel Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie u.a., Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen. max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie u.a., Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen. max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. keine Leistungen
Sehhilfen keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen
Stationäre Zuzahlungen Erstattet werden gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus Erstattet werden gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus keine Leistungen
Zahnbehandlung keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen
Zahnersatz keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen
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