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Private Krankenversicherung für Familien: Vorteile, Risiken und Fallstricke beim Krankengeld

02.08.2025 45 mal gelesen 0 Kommentare

Private Krankenversicherung: Chancen und Risiken für Familien

Immer mehr junge Familien stellen sich laut Wochenblatt Reporter die Frage, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch zu ihrem Lebensmodell passt oder ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sinnvoller wäre. Besonders für gutverdienende Paare, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen, und für Beamte mit Beihilfeansprüchen erscheint die PKV attraktiv. Dr. Berndt Schlemann, unabhängiger Versicherungsexperte, betont jedoch, dass die Entscheidung kein Selbstläufer ist und immer zur individuellen Lebens- und Einkommenssituation passen muss.

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Die PKV bietet laut Schlemann zahlreiche Vorteile, darunter:

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  • Einzelzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung
  • Umfangreiche Vorsorgeleistungen, auch für Kinder
  • Meist deutlich schnellere Terminvergabe
  • Bessere Zugänglichkeit zu modernen Therapien und spezialisierten Behandlungen

Gerade Eltern mit kleinen Kindern schätzen die Flexibilität und Qualität der Versorgung, insbesondere bei plötzlichen Krankenhausaufenthalten oder langwierigen Diagnosen. Ein häufiger Irrtum ist jedoch, dass Kinder automatisch kostenfrei mitversichert sind. In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag, wobei der Beitrag für Kinder oft vergleichsweise gering ist. Entscheidend sind der Gesundheitszustand beim Eintritt und der gewählte Tarif.

Für Selbstständige warnt Schlemann, dass die Beiträge unabhängig vom Einkommen weiterlaufen – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wer keine stabilen Rücklagen hat, sollte die Entscheidung für die PKV besonders sorgfältig abwägen.

Ein weiteres Thema ist die Beitragsentwicklung im Alter. Die PKV bildet zwar Rücklagen, um Beitragserhöhungen abzufedern, dennoch steigen die Beiträge mit der Zeit. Tarifwechsel innerhalb der PKV sind möglich und oft sinnvoll, sollten aber nur mit fachkundiger Beratung erfolgen.

Ein Wechsel zurück in die GKV ist nach dem Eintritt in die PKV nicht ohne Weiteres möglich, insbesondere wenn sich das Einkommen durch Elternzeit oder Teilzeitarbeit verändert. Schlemann empfiehlt daher einen realistischen Haushaltsplan und einen umfassenden Finanzcheck, bevor die Entscheidung für die PKV getroffen wird.

„Nur wer weiß, was er dauerhaft leisten kann, sollte über die PKV ernsthaft nachdenken.“ (Dr. Berndt Schlemann)

Ein Praxisbeispiel zeigt, dass ein Elternpaar mit zwei Kindern nach sorgfältigem Vergleich verschiedener Szenarien – etwa bei Krankheit, beruflicher Veränderung oder Familienzuwachs – den Wechsel in die PKV vollzog, um die beste Versorgung für die Kinder zu gewährleisten. Der Wechsel brachte ihnen neben schnelleren Terminen vor allem Sicherheit, da im Notfall keine Diskussionen über die Kostenübernahme geführt werden mussten.

Vorteile der PKV Risiken der PKV
  • Bessere Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung)
  • Schnellere Terminvergabe
  • Umfangreiche Vorsorge
  • Flexibilität bei Therapien
  • Jede Person zahlt eigenen Beitrag
  • Beiträge steigen im Alter
  • Rückkehr in GKV schwierig
  • Finanzielle Belastung bei Einkommensänderung

Infobox: Die PKV bietet Familien viele Vorteile, ist aber mit finanziellen und organisatorischen Risiken verbunden. Ein individueller Finanzcheck und eine langfristige Planung sind unerlässlich. (Quelle: Wochenblatt Reporter)

Nachteile beim Bezug von Krankengeld

Das Krankengeld ist ein zentrales soziales Sicherungsinstrument in Deutschland, das Beschäftigte nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber absichert. Wie Gegen Hartz IV berichtet, bringt der Bezug von Krankengeld jedoch zahlreiche finanzielle, soziale und arbeitsrechtliche Nachteile mit sich.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Brutto- beziehungsweise höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Für Besserverdienende greift eine Beitragsbemessungsgrenze, sodass sie spürbare Abschläge hinnehmen müssen. Zuschläge für Überstunden, Boni oder Schichtarbeit werden nicht berücksichtigt, was die finanzielle Situation zusätzlich verschärft. Laufende Fixkosten wie Miete oder Kreditraten bleiben jedoch unverändert bestehen.

Ein weiterer Nachteil ist, dass während des Bezugs von Krankengeld keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Die Krankenkasse führt lediglich pauschale Beiträge in Höhe von 80 Prozent des zuletzt versicherten Arbeitsentgelts ab, was zu Lücken im Versicherungskonto und langfristig zu niedrigeren Rentenpunkten führt. Ähnliche Defizite können auch in der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entstehen.

Steuerlich ist das Krankengeld zwar formal steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es das zu versteuernde Einkommen fiktiv erhöht und somit der persönliche Steuersatz steigt. Am Jahresende kann es dadurch zu Nachzahlungen kommen, insbesondere bei längerer Bezugsdauer oder zusätzlichen Einkünften.

Die Anspruchsprüfung ist streng: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen lückenlos und fristgerecht eingereicht werden. Schon eine eintägige Unterbrechung ohne gültige Bescheinigung kann dazu führen, dass der Anspruch komplett erlischt. Krankenkassen fordern zudem häufig medizinische Gutachten an, was von Versicherten als zusätzlicher psychischer Druck empfunden wird.

Auch aus Sicht des Arbeitgebers birgt der Krankengeldbezug Risiken. Langzeitkranke fürchten, dass ihre Aufgaben umverteilt oder Stellen gestrichen werden. Nach dem Ende des Krankengeldbezugs droht bei fehlender vollständiger Arbeitsfähigkeit das Auslaufen befristeter Arbeitsverträge oder eine personenbedingte Kündigung.

Nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren endet der Anspruch auf Krankengeld. Krankenkassen drängen oft schon früher auf medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Wer diese ohne triftigen Grund ablehnt, riskiert Leistungskürzungen.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann zur Falle werden: Privatversicherte erhalten ein Krankentagegeld, dessen Höhe frei vereinbart wird. Wer jedoch einen zu niedrigen Tagessatz gewählt hat, steht im Ernstfall vor finanziellen Problemen. Eine nachträgliche Erhöhung ist oft nicht mehr möglich oder sehr teuer.

„Krankengeld ist ein unverzichtbarer Baustein des sozialen Sicherungssystems, doch es ersetzt nicht das volle Einkommen und kann langfristige Folgen haben.“ (Gegen Hartz IV)
Nachteil Auswirkung
Reduziertes Einkommen Nur 70% des Bruttogehalts, max. 90% des Nettogehalts
Rentenlücken Pauschale Beiträge, weniger Rentenpunkte
Steuerliche Progression Erhöhter Steuersatz, Nachzahlungen möglich
Bürokratische Hürden Strenge Fristen, Risiko des Anspruchsverlusts
Psychosoziale Belastung Existenzängste, Schuldgefühle, Druck
Risiko bei PKV Krankentagegeld oft zu niedrig, Nachbesserung schwierig

Infobox: Der Bezug von Krankengeld ist mit erheblichen finanziellen, sozialen und organisatorischen Nachteilen verbunden. Betroffene sollten Fristen einhalten, Rücklagen bilden und die steuerlichen Auswirkungen beachten. (Quelle: Gegen Hartz IV)

Quellen:

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Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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