Private Krankenversicherung: Sparmodell oder tickende Kostenbombe?

15.03.2025 40 mal gelesen 0 Kommentare

Privat krankenversichern: Guter Spartipp oder Weg in die Altersarmut?

Zum Jahreswechsel 2025 sind die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) deutlich gestiegen. Laut dem PKV-Verband mussten zwei Drittel der Versicherten eine Erhöhung von durchschnittlich 18 Prozent hinnehmen. Das bedeutet, dass ein Monatsbeitrag von 700 Euro im Schnitt auf 825 Euro anstieg. In einigen Fällen betrug die Erhöhung sogar bis zu 40 Prozent. Im Vergleich dazu stiegen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weniger stark, nämlich um etwa 12 Prozent. Der maximale GKV-Beitrag liegt 2025 bei rund 943 Euro monatlich, während er 2024 noch bei 844 Euro lag.

Für Angestellte, die sich die Beiträge mit ihrem Arbeitgeber teilen, ist die GKV oft günstiger. Selbstständige hingegen zahlen den vollen Betrag allein, was die PKV für sie attraktiver machen kann. Besonders Beamte profitieren von der PKV, da der Staat mindestens 50 Prozent der Gesundheitskosten übernimmt, was ihre Beiträge auf etwa 270 Euro monatlich reduziert. Dennoch gibt es keine Garantie für dauerhaft günstige Beiträge in der PKV. Möglichkeiten zur Senkung der Beiträge umfassen die Überprüfung von Risikozuschlägen, die Erhöhung des Selbstbehalts oder einen Tarifwechsel innerhalb der PKV. Weitere Details finden Sie im Artikel von FOCUS Online unter: https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/privatpatienten/teure-krankenversicherung-privat-krankenversichern-guter-spartipp-oder-weg-in-die-altersarmut_id_260757040.html.

Unzulässige Beitragserhöhungen der DKV zur privaten Krankenversicherung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die DKV Deutsche Krankenversicherung einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten muss. In dem Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23) wurde festgestellt, dass verschiedene Beitragserhöhungen unwirksam waren, da sie nicht ausreichend begründet wurden. Der Kläger, der seit dem Jahr 2000 bei der DKV versichert ist, hatte die erhöhten Beiträge zunächst gezahlt, später jedoch die Rückzahlung gefordert. Das Gericht stellte klar, dass die Begründungen der DKV zu allgemein waren und nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen private Krankenversicherer darlegen, welche Rechnungsgrundlage – wie etwa die Sterbewahrscheinlichkeit oder die Kosten für Versicherungsleistungen – sich dauerhaft verändert hat, um eine Beitragserhöhung zu rechtfertigen. Im vorliegenden Fall fehlten diese spezifischen Angaben. Versicherungsnehmer, die ähnliche Fälle vermuten, sollten ihre Ansprüche prüfen lassen, da diese einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Weitere Informationen bietet der Artikel auf anwalt.de: https://www.anwalt.de/rechtstipps/unzulaessige-beitragserhoehungen-der-dkv-zur-privaten-krankenversicherung-240760.html.

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Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Parodontose in den letzten 3 Jahren dentZB.100: Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. 10,90EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss - bei Parodontose in den letzten 2 Jahren - für laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen bis Alter 19. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. Kündigung zum 31.12. unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate
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