Krankenversicherungsrechner für Voll- und Zusatzversicherung
Jetzt Krankenvoll- oder ZusatzKV selbst berechnen und bares Geld sparen!
LET'S GO!
Anzeige

Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar: Der Höchstbetrag erklärt

02.12.2025 9 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit hängt von den individuellen Umständen, wie dem Einkommen und der Anzahl der versicherten Personen, ab.
  • Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, wie für Pflegeversicherungen, können ebenfalls zur steuerlichen Entlastung beitragen.

Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar: Der Höchstbetrag erklärt

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet nicht nur umfassenden Schutz für Ihre Gesundheit, sondern auch steuerliche Vorteile. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Absetzbarkeit der Beiträge, insbesondere der Höchstbetrag, den Sie von Ihrer Steuerlast abziehen können. Dieser Höchstbetrag variiert je nach Ihrer persönlichen Situation und den Arten von Versicherungen, die Sie abgeschlossen haben.

Werbung

Im Allgemeinen gilt: Die Beiträge zur PKV können in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt jedoch einen Höchstbetrag, der sich nach dem Einkommen und dem Familienstand richtet. Die genauen Beträge können sich von Jahr zu Jahr ändern, daher ist es wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Höchstgrenzen zu informieren.

Krankenversicherungsrechner für Voll- und Zusatzversicherung
Jetzt selbst berechnen und bares Geld sparen!
LET'S GO!
Anzeige

Für das Jahr 2023 gelten folgende Höchstbeträge:

  • Für Arbeitnehmer: Der Höchstbetrag liegt bei etwa 1.900 Euro für die Basisabsicherung.
  • Für Selbstständige: Hier können bis zu 3.800 Euro geltend gemacht werden, wenn auch Pflegeversicherungsbeiträge enthalten sind.

Besonderheiten gibt es, wenn Sie zusätzliche Leistungen in Ihrer PKV haben, etwa Zahnzusatzversicherungen oder Auslandsreisekrankenversicherungen. Diese können nicht immer in voller Höhe abgesetzt werden, und hier gilt es, die genauen Regelungen zu beachten.

Eine wichtige Frage ist auch, wie Sie Ihre Beiträge am besten dokumentieren. Belege und Nachweise sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um im Falle einer Steuerprüfung alles nachweisen zu können.

Wenn Sie Unterstützung bei der steuerlichen Geltendmachung Ihrer PKV-Beiträge benötigen, bietet die Allianz umfassende Beratungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) oder nutzen Sie unser Online-Portal für weitere Informationen.

Überlegen Sie sich auch, welche zusätzlichen Versicherungskosten Sie möglicherweise absetzen können, um Ihre Steuerlast weiter zu optimieren. Eine individuelle Beratung kann Ihnen helfen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung

Die steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein wichtiger Aspekt, der viele Versicherte betrifft. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Beiträge zur PKV in voller Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihre monatlichen oder jährlichen Beiträge steuerlich geltend machen können, was Ihre Steuerlast erheblich senken kann.

Die Absetzbarkeit erfolgt jedoch nicht uneingeschränkt. Ein entscheidender Punkt ist, dass die abzugsfähigen Beiträge nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag anerkannt werden. Diese Höchstbeträge sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie Ihrem Versicherungsstatus und ob Sie zusätzliche Versicherungen abgeschlossen haben. Es ist ratsam, die genauen Beträge und Regelungen jährlich zu überprüfen, da sie sich ändern können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass nicht alle Kosten im Zusammenhang mit der PKV automatisch absetzbar sind. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Basisabsicherung: Nur die Kosten für die grundlegende Krankenversicherung sind in der Regel absetzbar.
  • Zusatzversicherungen: Beiträge zu Zusatzversicherungen, wie Zahnzusatz- oder Auslandskrankenversicherungen, können unter Umständen nur teilweise abgesetzt werden.
  • Beitragsrückerstattungen: Sollten Sie eine Rückerstattung von Ihrem Versicherer erhalten, mindert dies den abzugsfähigen Betrag.

Für die steuerliche Geltendmachung ist es wichtig, dass Sie alle entsprechenden Nachweise und Belege sorgfältig aufbewahren. Diese können bei einer Steuerprüfung verlangt werden. Zudem sollten Sie sich überlegen, ob die Inanspruchnahme eines Steuerberaters sinnvoll sein könnte, um alle Möglichkeiten zur Absetzbarkeit optimal auszuschöpfen.

Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer PKV haben oder individuelle Beratung wünschen, steht Ihnen die Allianz gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) für eine persönliche Beratung.

Höchstbeträge für die Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen

Die Höchstbeträge für die Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen sind entscheidend, um Ihre Steuerlast effektiv zu senken. Diese Beträge sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und können je nach individuellen Umständen variieren. Hier sind die wichtigsten Informationen zu den Höchstbeträgen:

  • Allgemeiner Höchstbetrag: Für Arbeitnehmer beträgt der Höchstbetrag zur Absetzbarkeit der Beiträge zur PKV in der Regel 1.900 Euro jährlich.
  • Selbstständige: Selbstständige können bis zu 3.800 Euro absetzen, wenn sie auch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
  • Familienstand: Verheiratete können die Höchstbeträge für beide Partner in der Steuererklärung geltend machen, was zu einer höheren steuerlichen Entlastung führen kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der abzugsfähigen Beiträge auch von der Art der abgeschlossenen Versicherung abhängt. Während die Basisabsicherung in der Regel vollständig absetzbar ist, können Zusatzversicherungen wie Zahn- oder Auslandskrankenversicherungen nur eingeschränkt abgesetzt werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Absetzbarkeit nur für tatsächliche Beiträge gilt. Sollten Sie beispielsweise eine Rückerstattung von Ihrer Versicherung erhalten, mindert dies den abzugsfähigen Betrag für das betreffende Jahr.

Für eine präzise Berechnung Ihrer abzugsfähigen Beiträge empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen und Nachweise sorgfältig zu dokumentieren. Dies erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern ist auch wichtig für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes.

Bei Fragen zu spezifischen Höchstbeträgen oder zur optimalen steuerlichen Gestaltung Ihrer PKV-Beiträge können Sie sich gerne an die Allianz wenden. Nutzen Sie die Telefonnummer 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) für eine individuelle Beratung.

Unterschied zwischen Basis- und Zusatzversicherung

Der Unterschied zwischen Basis- und Zusatzversicherung ist für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge geht.

Die Basisversicherung ist die grundlegende Krankenversicherung, die die notwendigen medizinischen Leistungen abdeckt. Dazu gehören:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • Medikamentenversorgung
  • Vorbeugende Maßnahmen

Die Beiträge zur Basisversicherung sind in der Regel vollständig steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, um Ihre Steuerlast zu verringern.

Im Gegensatz dazu umfasst die Zusatzversicherung optionale Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen. Hierzu zählen:

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Zusatzversicherung ist oft eingeschränkt. Während einige Zusatzleistungen möglicherweise teilweise absetzbar sind, müssen Sie sich über die genauen Regelungen informieren, da nicht alle Kosten in vollem Umfang anerkannt werden.

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Kombination aus Basis- und Zusatzversicherung für viele Versicherte sinnvoll sein kann, um umfassenden Schutz zu gewährleisten. Beachten Sie jedoch, dass die Wahl der richtigen Versicherung nicht nur steuerliche Überlegungen, sondern auch Ihre individuellen Bedürfnisse und den gewünschten Versicherungsschutz berücksichtigen sollte.

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung zu Ihrem Versicherungsschutz und den steuerlichen Aspekten können Sie die Allianz unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) kontaktieren.

Beispiele zur Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit

Die Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung (PKV) kann auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber mit einigen Beispielen wird der Prozess klarer. Hier sind einige illustrative Berechnungen, die Ihnen helfen, die Absetzbarkeit besser zu verstehen.

Angenommen, Sie sind ein Arbeitnehmer und zahlen monatlich 300 Euro für Ihre Basisversicherung. Das ergibt:

  • Monatlicher Beitrag: 300 Euro
  • Jährlicher Beitrag: 300 Euro x 12 = 3.600 Euro

In diesem Fall können Sie die vollen 3.600 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Da der Höchstbetrag für Arbeitnehmer in der Regel bei 1.900 Euro liegt, können Sie dennoch nur diesen Betrag steuerlich geltend machen.

Für Selbstständige sieht die Rechnung anders aus. Wenn Sie beispielsweise 500 Euro monatlich für Ihre Basisversicherung zahlen und zusätzlich 100 Euro für eine Zahnzusatzversicherung, ergibt sich folgendes:

  • Monatlicher Beitrag Basisversicherung: 500 Euro
  • Monatlicher Beitrag Zahnzusatzversicherung: 100 Euro
  • Jährlicher Gesamtbeitrag: (500 + 100) Euro x 12 = 7.200 Euro

Da Selbstständige bis zu 3.800 Euro für die PKV und die Pflegeversicherung absetzen können, wären die 3.800 Euro Ihr absetzbarer Betrag, während die restlichen 3.400 Euro nicht absetzbar sind.

Ein weiteres Beispiel zeigt, wie Rückerstattungen die Absetzbarkeit beeinflussen. Wenn Sie im Jahr 2023 4.000 Euro für Ihre PKV gezahlt haben, aber eine Rückerstattung von 500 Euro erhalten haben, können Sie nur die tatsächlichen Zahlungen von 3.500 Euro in Ihrer Steuererklärung ansetzen.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, Ihre Beiträge genau zu dokumentieren und die Höchstbeträge im Blick zu behalten. Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen zur Berechnung Ihrer steuerlichen Absetzbarkeit empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch die Allianz. Sie erreichen uns unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr).

Tipps zur optimalen Nutzung der Höchstbeträge

Um die Höchstbeträge für die Absetzbarkeit Ihrer privaten Krankenversicherungsbeiträge optimal zu nutzen, gibt es einige wertvolle Tipps, die Sie beachten sollten:

  • Frühzeitige Planung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsverträge und die Höhe Ihrer Beiträge. Eine frühzeitige Planung hilft Ihnen, die absetzbaren Beträge besser im Blick zu behalten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
  • Vermeidung von Unterbrechungen: Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungsschutz lückenlos bleibt. Unterbrechungen können dazu führen, dass Sie nicht die vollen Höchstbeträge absetzen können.
  • Jährliche Beitragsübersicht: Lassen Sie sich jährlich eine Übersicht Ihrer gezahlten Beiträge von Ihrem Versicherer ausstellen. Diese Übersicht erleichtert die Steuererklärung und hilft Ihnen, die absetzbaren Beträge korrekt anzugeben.
  • Berücksichtigung von Rückerstattungen: Wenn Sie Rückerstattungen von Ihrer Versicherung erhalten, ziehen Sie diese Beträge von den abzugsfähigen Kosten ab. Dies sorgt dafür, dass Sie nur die tatsächlichen Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben.
  • Zusatzversicherungen prüfen: Überlegen Sie, ob Zusatzversicherungen notwendig sind. Einige dieser Versicherungen sind nur teilweise absetzbar. Informieren Sie sich genau, welche Kosten absetzbar sind und welche nicht.
  • Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Absetzbarkeit optimal gestalten können, ziehen Sie in Betracht, einen Steuerberater zu konsultieren. Dies kann Ihnen helfen, die steuerlichen Vorteile maximal auszuschöpfen.

Die richtige Strategie zur Nutzung der Höchstbeträge kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast erheblich zu senken. Für weitere Informationen oder persönliche Beratung steht Ihnen die Allianz gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr).

Besonderheiten bei der Absetzbarkeit von Pflegeversicherungsbeiträgen

Die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Pflegeversicherung weist einige Besonderheiten auf, die für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) von Bedeutung sind. Grundsätzlich können die Beiträge zur Pflegeversicherung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, jedoch gibt es spezifische Regelungen, die es zu beachten gilt.

Hier sind die wichtigsten Punkte zur Absetzbarkeit von Pflegeversicherungsbeiträgen:

  • Höchstbeträge: Die Pflegeversicherungsbeiträge sind in die Gesamtsumme der absetzbaren Sonderausgaben integriert. Für Selbstständige kann dies zu einem höheren absetzbaren Betrag führen, da sie bis zu 3.800 Euro für die PKV und die Pflegeversicherung insgesamt absetzen können.
  • Basis- und Zusatzpflegeversicherung: Ähnlich wie bei der Krankenversicherung müssen Sie zwischen Basis- und Zusatzpflegeversicherungen unterscheiden. Die Beiträge zur Basispflegeversicherung sind in der Regel vollständig absetzbar, während Zusatzversicherungen in der Höhe ihrer Absetzbarkeit variieren können.
  • Altersgrenze: Besonders für ältere Versicherte kann die Pflegeversicherung steuerlich vorteilhaft sein. Die absetzbaren Beträge können sich erhöhen, wenn die Versicherten älter sind oder eine höhere Pflegebedürftigkeit haben. Dies kann sich positiv auf die Steuerlast auswirken.
  • Rückerstattungen: Achten Sie darauf, Rückerstattungen von Ihrer Pflegeversicherung korrekt zu berücksichtigen. Diese mindern den abzugsfähigen Betrag und sollten in Ihrer Steuererklärung entsprechend aufgeführt werden.

Zusätzlich ist es ratsam, sich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf die Absetzbarkeit von Pflegeversicherungsbeiträgen zu informieren. Die steuerlichen Regelungen können sich ändern, und eine aktuelle Übersicht hilft Ihnen, Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.

Für individuelle Fragen und eine detaillierte Beratung steht Ihnen die Allianz jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr).

Beratungsmöglichkeiten bei der Allianz

Die Allianz bietet ihren Kunden verschiedene Beratungsmöglichkeiten, um die optimale Nutzung der privaten Krankenversicherung und deren steuerliche Aspekte zu gewährleisten. Diese Beratungsangebote sind darauf ausgelegt, Ihnen maßgeschneiderte Informationen und Unterstützung zu bieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

  • Persönliche Beratung vor Ort: In vielen Städten bietet die Allianz persönliche Beratungsgespräche an. Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt mit einem Experten zu sprechen, der Ihre spezifische Situation analysiert und Ihnen individuelle Lösungen vorschlägt.
  • Telefonische Beratung: Sie können die Hotline unter 0800 4740 102 anrufen. Die Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 18 Uhr. Hier stehen Ihnen kompetente Mitarbeiter zur Verfügung, die Ihnen bei Fragen zur Absetzbarkeit und zu Ihren Versicherungsverträgen helfen.
  • Online-Portal: Über das Online-Portal der Allianz haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verträge zu verwalten und Informationen zu erhalten. Das Portal bietet zudem eine Übersicht über Ihre Beiträge und deren steuerliche Relevanz.
  • Live-Chat: Eine weitere bequeme Möglichkeit ist der Live-Chat auf der Website der Allianz. Hier können Sie in Echtzeit mit einem Berater kommunizieren und Ihre Fragen sofort klären.

Die Kombination dieser verschiedenen Beratungsangebote ermöglicht es Ihnen, alle relevanten Informationen zur privaten Krankenversicherung und deren steuerlichen Aspekten an einem Ort zu erhalten. Dies erleichtert nicht nur die Entscheidungsfindung, sondern sorgt auch dafür, dass Sie von den besten Angeboten und Steuervergünstigungen profitieren können.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Fragen direkt an die Experten der Allianz zu richten und die für Sie passende Lösung zu finden. Bei weiteren Anliegen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Kontaktinformationen für individuelle Anfragen

Für individuelle Anfragen zur privaten Krankenversicherung und den steuerlichen Aspekten stehen Ihnen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Die Allianz bietet einen umfassenden Service, um sicherzustellen, dass Sie alle Informationen erhalten, die Sie benötigen.

  • Telefonische Anfragen: Sie können die Hotline unter 0800 4740 102 erreichen. Die Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 18 Uhr für Sie da.
  • E-Mail-Kontakt: Bei detaillierteren Fragen oder Anliegen können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren. Schreiben Sie an [email protected], um eine schriftliche Antwort auf Ihre Anfrage zu erhalten.
  • Persönliche Beratung: Wenn Sie eine persönliche Beratung bevorzugen, können Sie einen Termin in einer der zahlreichen Allianz-Filialen vereinbaren. Dies ermöglicht eine individuelle Klärung Ihrer Fragen und eine maßgeschneiderte Beratung.
  • Online-Portal: Nutzen Sie das Online-Portal der Allianz für eine einfache Vertragsverwaltung und zur Einsichtnahme in Ihre Versicherungsdetails. Hier können Sie auch Ihre Anfragen direkt stellen.
  • Live-Chat: Für sofortige Unterstützung steht Ihnen der Live-Chat auf der Website der Allianz zur Verfügung. Hier können Sie in Echtzeit mit einem Berater kommunizieren und Ihre Fragen schnell klären.

Diese vielfältigen Kontaktmöglichkeiten garantieren, dass Sie jederzeit die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Anliegen direkt an die Allianz zu wenden!

Online-Portal zur Verwaltung Ihrer Verträge

Das Online-Portal der Allianz bietet Ihnen eine benutzerfreundliche Plattform zur Verwaltung Ihrer Verträge. Hier können Sie nicht nur Ihre Versicherungspolicen einsehen, sondern auch zahlreiche Funktionen nutzen, die Ihnen die Verwaltung erleichtern.

  • Vertragsübersicht: Sie erhalten einen klaren Überblick über alle Ihre Versicherungsverträge, einschließlich der Details zu Ihren Beiträgen und Leistungen.
  • Beitragsverwaltung: Im Online-Portal können Sie Ihre Zahlungsinformationen einsehen, Änderungen vornehmen und zukünftige Zahlungen planen.
  • Dokumentenmanagement: Alle relevanten Dokumente, wie Verträge und Beitragsbescheinigungen, sind digital verfügbar. So haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Unterlagen.
  • Änderungsanträge: Änderungen an Ihrem Versicherungsschutz können direkt im Portal beantragt werden, was den Prozess erheblich vereinfacht.
  • Steuerunterlagen: Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, benötigte Unterlagen für Ihre Steuererklärung herunterzuladen, um die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge zu erleichtern.

Die Nutzung des Online-Portals ist nicht nur bequem, sondern auch sicher. Ihre Daten werden geschützt, und die Benutzeroberfläche ist intuitiv gestaltet, sodass Sie schnell und effizient die gewünschten Informationen finden können.

Für weitere Informationen oder Unterstützung beim Zugriff auf das Online-Portal steht Ihnen die Hotline der Allianz unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) zur Verfügung. Nutzen Sie die Vorteile der digitalen Verwaltung und behalten Sie Ihre Versicherungen stets im Blick!

Hinweis auf die Verwendung von Cookies und Datenschutzerklärung

Die Allianz legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Transparenz in der Verwendung von Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, um die Nutzung unserer Website zu optimieren und Ihnen eine bessere Benutzererfahrung zu bieten.

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Verwendung von Cookies und zur Datenschutzerklärung:

  • Arten von Cookies: Wir verwenden sowohl technische Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, als auch analytische Cookies, die uns helfen, das Nutzerverhalten zu analysieren und unsere Angebote zu verbessern.
  • Einwilligung: Beim ersten Besuch unserer Website werden Sie um Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies gebeten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit zu ändern.
  • Datenschutz: Ihre persönlichen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Wir erheben nur die Daten, die für die Bereitstellung unserer Dienste erforderlich sind, und geben diese nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter.
  • Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns gespeicherten Daten zu erhalten und können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Für weitere Informationen zu unserer Datenschutzpraxis und den spezifischen Regelungen zur Verwendung von Cookies empfehlen wir Ihnen, unsere vollständige Datenschutzerklärung zu lesen.

Bei Fragen oder Anliegen bezüglich unserer Datenschutzrichtlinien oder der Verwendung von Cookies können Sie sich jederzeit an uns wenden. Nutzen Sie dazu gerne unsere Hotline unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr).


FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung

Was ist der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von PKV-Beiträgen?

Für Arbeitnehmer liegt der Höchstbetrag bei etwa 1.900 Euro, während Selbstständige bis zu 3.800 Euro absetzen können, inklusive Pflegeversicherungsbeiträge.

Welche Kosten sind grundsätzlich absetzbar?

In der Regel sind die Beiträge zur Basisabsicherung der privaten Krankenversicherung vollständig absetzbar. Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz- oder Auslandskrankenversicherungen können nur teilweise abgesetzt werden.

Wie beeinflussen Rückerstattungen die Absetzbarkeit?

Rückerstattungen, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten, mindern den abzugsfähigen Betrag. Daher können Sie nur die tatsächlich gezahlten Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben.

Muss ich Belege für die Versicherungsbeiträge aufbewahren?

Ja, es ist wichtig, dass Sie alle Belege und Nachweise über Ihre gezahlten Beiträge aufbewahren, da diese bei einer Steuerprüfung angefordert werden können.

Wie kann ich mich zur steuerlichen Absetzbarkeit beraten lassen?

Die Allianz bietet umfassende Beratungsmöglichkeiten an. Sie können uns unter 0800 4740 102 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) kontaktieren oder unser Online-Portal nutzen.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Unterhaltung der Leser*innen und stellen keine Anlageberatung und keine Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Die Inhalte dieser Website geben ausschließlich unsere subjektive, persönliche Meinung wieder.

Die Leser*innen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu den Inhalten dieser Website eine eigene Meinung zu bilden und sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bevor sie konkrete Anlageentscheidungen treffen.

Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

Zusammenfassung des Artikels

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind steuerlich absetzbar, wobei Höchstbeträge von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und bis zu 3.800 Euro für Selbstständige gelten. Zusatzversicherungen können nur eingeschränkt abgesetzt werden, weshalb eine individuelle Beratung sinnvoll ist.

...
Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Online-Termin. Oft ergeben sich schon wertvolle Ideen im ersten Telefonat.

Wählen Sie eine der beiden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten oder einen Termin zu vereinbaren.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich regelmäßig über Höchstbeträge: Die absetzbaren Höchstbeträge für die PKV können sich jährlich ändern. Halten Sie sich über aktuelle Werte informiert, um Ihre Steuererklärung optimal vorzubereiten.
  2. Dokumentieren Sie Ihre Beiträge: Bewahren Sie alle Belege und Nachweise Ihrer gezahlten PKV-Beiträge sorgfältig auf. Diese sind wichtig für Ihre Steuererklärung und im Falle einer Steuerprüfung.
  3. Überprüfen Sie Zusatzversicherungen: Achten Sie darauf, welche Zusatzversicherungen Sie haben und wie diese steuerlich absetzbar sind. Nicht alle Zusatzleistungen sind in vollem Umfang absetzbar.
  4. Nutzen Sie Steuerberatung: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre PKV-Beiträge optimal absetzen können, ziehen Sie die Unterstützung eines Steuerberaters in Betracht. Dies kann Ihnen helfen, alle möglichen steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.
  5. Planen Sie Ihre Beiträge frühzeitig: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsverträge und deren Höhe, um sicherzustellen, dass Sie die absetzbaren Beträge im Blick behalten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen können.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

Barmenia - Zahn90+BD

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl)
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer.

Hallesche ZE90+ZB100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Keine Erstattung
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Kündigungsfrist Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit.

Barmenia - Zahn1H+BD

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten
Zahnersatz 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen
Gesundheitsprüfung Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer.

Bayrische - Privat100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung.
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZL

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl.
Zahnstaffel Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZK

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
Tabelle horizontal scrollen für mehr Anbieter
Counter