Privatversicherte sichern Milliarden-Mehrumsatz im Gesundheitswesen und entlasten Praxen

30.04.2025 12 mal gelesen 0 Kommentare

Mehrumsatz im Gesundheitswesen durch Privatversicherte deutlich gestiegen

Im Jahr 2023 haben Arztpraxen in Deutschland mit der Behandlung von privat Krankenversicherten (PKV) einen durchschnittlichen Mehrumsatz von rund 74.000 Euro pro Jahr erzielt. Insgesamt belief sich der Mehrumsatz durch Privatversicherte auf etwa acht Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um rund 940 Millionen Euro gestiegen. Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) berichtet in seinem Jahresbericht, dass PKV-Versicherte bei ambulanten Ärztinnen und Ärzten einen Finanzierungsanteil von 21,4 Prozent leisten, obwohl ihr Bevölkerungsanteil nur 10,4 Prozent beträgt.

Der gesamte Mehrumsatz, den PKV-Versicherte im Vergleich zu gesetzlich Versicherten für Gesundheitsleistungen mehr bezahlen, lag 2023 bei rund 14,46 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von mehr als 14 Prozent beziehungsweise 1,8 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. In der stationären Versorgung fällt der Mehrumsatz mit 390 Millionen Euro deutlich geringer aus. Wären PKV-Versicherte nach den gleichen Vorgaben wie GKV-Versicherte abgerechnet worden, hätten sich hypothetische GKV-Ausgaben von 12,38 Milliarden Euro ergeben, tatsächlich lagen die Ausgaben bei 12,76 Milliarden Euro.

Versorgungsbereich Mehrumsatz 2023 (Mrd. Euro)
Ambulant-ärztliche Versorgung 14,23
Zahnärztliche Versorgung 3,02
Arznei- und Verbandmittel 1,07
Heilmittel 1,10
Hilfsmittel 0,56

Die Leistungsausgaben der PKV-Versicherten in den betrachteten Bereichen lagen 2023 bei insgesamt 44,95 Milliarden Euro, während die der GKV-Versicherten bei 243,29 Milliarden Euro lagen. Bei PKV-Versicherten entfiel der größte Teil der Ausgaben auf die ambulant-ärztliche Versorgung (31,7 Prozent), bei GKV-Versicherten auf die stationäre Versorgung (96,53 Milliarden Euro).

Quelle: Deutsches Ärzteblatt
  • PKV-Versicherte generieren einen überproportionalen Mehrumsatz im Gesundheitswesen.
  • Der Finanzierungsanteil der PKV liegt deutlich über dem Bevölkerungsanteil.

Infobox: Privatversicherte sorgen für einen erheblichen Mehrumsatz im Gesundheitswesen, insbesondere in der ambulanten Versorgung. Ihr Anteil an der Finanzierung liegt weit über ihrem Bevölkerungsanteil.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Die Wahl für Beamte

Für Beamte ist die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung eine zentrale Weichenstellung mit langfristigen Folgen. Krankenversicherungsexperte Sven Bruns betont, dass die PKV für Beamte besonders attraktiv ist, da im Pensionsalter grundsätzlich 70 Prozent der Kosten von der Beihilfe übernommen werden (Ausnahme Hessen). Somit ist nur eine 30-prozentige private Krankenversicherung nötig, was die Kosten im Alter erheblich senkt.

Die Beihilfe des Dienstherrn ist in erster Linie für die PKV vorgesehen. In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) gibt es eine pauschale Beihilfe, die einen Zuschuss zu den GKV-Beiträgen erlaubt. Dieser Zuschuss beträgt immer 50 Prozent, während die individuelle Beihilfe bei der PKV bis zu 70 Prozent steigen kann. In anderen Ländern und beim Bund müssen Beamte die GKV-Kosten selbst tragen.

  • Ledige und verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind: 50 Prozent Beihilfe
  • Ab dem zweiten Kind: 70 Prozent Beihilfe
  • Beihilfeberechtigte Ehepartner und Pensionäre: 70 Prozent
  • Kinder: 80 Prozent (in Sachsen 90 Prozent)

Die PKV für Beamte ist eine Restkostenabsicherung, die oft geringere Beiträge als die GKV erfordert und umfangreichere Leistungen bieten kann. Ein späterer Wechsel der Krankenversicherung ist meist nicht sinnvoll, da Altersrückstellungen verloren gehen können. Die Wahl des richtigen Tarifs hängt vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und Leistungsumfang ab.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Infobox: Die PKV bietet Beamten durch die Beihilfe des Dienstherrn oft erhebliche finanzielle Vorteile, insbesondere im Alter. Die individuelle Situation und die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes sind entscheidend.

Krankenkassen schlagen Alarm: Finanzielle Krise im Gesundheitssystem

Die gesetzlichen Krankenkassen DAK und AOK haben einen dringenden Appell an die neue Gesundheitsministerin Nina Warken gerichtet, bis zur Sommerpause gesetzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuleiten. Andreas Storm, Chef der DAK, spricht von der „größten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik“ und warnt vor einem möglichen Kollaps des Gesundheitssystems in den nächsten 18 Monaten, falls nicht rasch gehandelt wird. Auch die AOK fordert sofortige Maßnahmen zur Beitragssatzstabilisierung.

Während die GKV in finanziellen Schwierigkeiten steckt, wächst die Bedeutung der Privatversicherten. Laut einer Studie des PKV-Verbands machen Privatversicherte nur 10,4 Prozent der Bevölkerung aus, tragen aber 21,4 Prozent zur Finanzierung der ambulant-ärztlichen Versorgung bei. Im Vorjahr waren es noch 20,4 Prozent. In der zahnärztlichen Versorgung liegt der Anteil bei 22,6 Prozent, bei Arzneimitteln bei 13,1 Prozent. Der Mehrumsatz der Privatversicherten stieg auf 14,46 Milliarden Euro, das sind 1,8 Milliarden Euro bzw. 14,2 Prozent mehr als im Vorjahr.

„Die private Krankenversicherung sichert jeder Arztpraxis pro Jahr im Schnitt mehr als 73.000 Euro zusätzlich, die ohne PKV wegfallen würden. Dieses Geld ermöglicht eine bessere personelle und technische Ausstattung der Arztpraxen. Das kommt allen Patienten zugute.“ (Thomas Brahm, Vorsitzender des PKV-Verbands)
Quelle: N-TV
  • Gesetzliche Krankenkassen fordern schnelle Reformen zur Finanzstabilisierung.
  • Privatversicherte tragen überproportional zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei.

Infobox: Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt, während Privatversicherte einen immer größeren Anteil an der Finanzierung des Gesundheitssystems übernehmen.

Pflegekosten: Private Vorsorge kann finanzielle Lücke schließen

Eine Studie der Rating-Agentur Assekurata im Auftrag des PKV-Verbands zeigt, dass Pflegebedürftige im Heim durchschnittlich mehr als 3.000 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen müssen. Die reinen Pflegekosten bei stationärer Unterbringung betragen derzeit 1.764 Euro pro Monat (Bundesdurchschnitt laut PKV-Pflegedatenbank). Eine vollständige Absicherung durch ein monatliches Pflegegeld von 1.800 Euro ist bei Versicherungsbeginn im Alter von 25 Jahren bereits ab 32 Euro monatlich möglich, für 35-Jährige ab 47 Euro und für 45-Jährige ab 71 Euro.

Die Studie betont, dass der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung umso günstiger ist, je früher sie abgeschlossen wird. Der Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD sieht eine große Pflegereform vor, die unter anderem Anreize zur eigenverantwortlichen Vorsorge schaffen soll. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, fordert, die kapitalgedeckte Eigenvorsorge zu stärken, um Steuer- und Beitragszahler vor Überlastung zu schützen.

Alter bei Versicherungsbeginn Monatlicher Beitrag für 1.800 Euro Pflegegeld
25 Jahre 32 Euro
35 Jahre 47 Euro
45 Jahre 71 Euro
Quelle: Presseportal
  • Pflegebedürftige zahlen im Heim durchschnittlich über 3.000 Euro monatlich selbst.
  • Pflegezusatzversicherungen bieten bereits ab 32 Euro monatlich eine vollständige Absicherung.

Infobox: Die private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke bei steigenden Pflegekosten effektiv schließen, insbesondere bei frühem Abschluss.

Privatversicherte finanzieren Gesundheitssystem immer stärker mit

Der Anteil der Privatversicherten an der Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems nimmt weiter zu. Laut einer unveröffentlichten Studie des PKV-Verbands, aus der die „Rheinische Post“ zitiert, tragen Privatversicherte trotz ihres geringen Bevölkerungsanteils von 10,4 Prozent überdurchschnittlich zur ambulanten ärztlichen Versorgung bei. Ihr Finanzierungsanteil lag 2023 bei 21,4 Prozent, im Vorjahr waren es noch 20,4 Prozent.

Auch in anderen Versorgungsbereichen ist der Anteil hoch: In der zahnärztlichen Versorgung lag er 2023 bei 22,6 Prozent, bei Arzneimitteln bei 13,1 Prozent. Der Mehrumsatz der Privatversicherten stieg auf 14,46 Milliarden Euro, das sind 1,8 Milliarden Euro bzw. 14,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Die höheren Einnahmen werden auf höhere Honorare und weniger Regulierung für Privatpatienten zurückgeführt.

Quelle: Hasepost
  • Privatversicherte tragen überproportional zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei.
  • Der Mehrumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.

Infobox: Privatversicherte gewinnen als Finanzierungsquelle für das Gesundheitssystem weiter an Bedeutung, insbesondere in der ambulanten und zahnärztlichen Versorgung.

Quellen:

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Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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