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Reform der Pflegeversicherung: Mehrheit der Deutschen fordert solidarische Vollversicherung

25.10.2025 20 mal gelesen 0 Kommentare

Reform ante portas: Und täglich grüßt die „solidarische Pflegevollversicherung“

Die soziale Pflegeversicherung in Deutschland steht vor einer grundlegenden Reform. Bund und Länder haben erste Zwischenergebnisse präsentiert, die unter anderem eine Nachjustierung bei den Pflegegraden, insbesondere bei Pflegegrad 1, sowie Änderungen am Pflegevorsorgefond umfassen. Aktuell sind rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, und die Reform soll auch neue, gebündelte Beratungsleistungen für diese Gruppe bieten. Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) betont, dass noch viel Arbeit vor uns liege.

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„Es liegt noch Arbeit vor uns“, hat etwa Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) betont.

Die Diskussion um eine „solidarische Pflegevollversicherung“, die alle pflegebedingten Kosten abdecken würde, wird von einem Bündnis aus Sozialverbänden, Gewerkschaften und Pflegeverbänden gefordert. Eine Umfrage zeigt, dass 65 Prozent der Bevölkerung für den Ausbau der Pflegeversicherung zur Vollversicherung sind, während nur 18 Prozent eine verpflichtende private Zusatzversicherung befürworten. Das Bündnis sieht dies als klaren Auftrag an die Bundesregierung, die Pflegeversicherung zu reformieren.

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Zusammenfassung: Die Reform der sozialen Pflegeversicherung ist in vollem Gange, mit dem Ziel, die Leistungen für Pflegebedürftige zu verbessern. Eine Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für eine solidarische Pflegevollversicherung aus.

Versicherungskammer Bayern muss PKV-Beiträge teils kräftig erhöhen

Die Versicherungskammer Bayern (VKB) plant für 2026 erhebliche Beitragserhöhungen für ihre privat Krankenversicherten, die in der Spitze über 30 Prozent betragen könnten. Betroffen sind vor allem die rund 360.000 Vollversicherten der VKB, zu der auch die Union Krankenversicherung (UKV) und die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) gehören. Die letzte Beitragsanpassung für den Tarif „GesundheitVARIO“ fand erst 2023 statt, und die VKB sieht sich aufgrund steigender Leistungsausgaben gezwungen, die Beiträge erneut zu erhöhen.

Die VKB empfiehlt ihren Kunden, Optionen wie einen Tarifwechsel oder die Erhöhung des jährlichen Selbstbehaltes zu prüfen, um die Auswirkungen der Beitragserhöhung abzumildern. Die durchschnittliche marktweite Beitragsanpassung wird vom PKV-Verband auf etwa 13 Prozent geschätzt.

Zusammenfassung: Die VKB plant für 2026 erhebliche Beitragserhöhungen, die vor allem den Tarif „GesundheitVARIO“ betreffen. Kunden sollten ihre Optionen zur Beitragsreduzierung prüfen.

Pflegevollversicherung: Gerechte Idee oder Geschenk für Wohlhabende?

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 65 Prozent der Deutschen eine Pflegevollversicherung wünschen, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für die stationäre Unterbringung im Pflegeheim liegt derzeit bei 3.108 Euro, was viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung fordert daher eine Reform, die auch Privatversicherte einbezieht und eine Bürgerversicherung einführt.

Der PKV-Verband hingegen kritisiert diesen Vorschlag und argumentiert, dass eine solche Reform vor allem wohlhabenden Pflegebedürftigen zugutekommen würde. Laut dem Verband könnten zwei Drittel der deutschen Rentnerhaushalte die Eigenanteile an den stationären Pflegekosten selbst tragen.

Zusammenfassung: Die Diskussion um die Pflegevollversicherung polarisiert, mit einer Mehrheit der Bevölkerung, die für eine umfassende Reform ist, während die PKV vor den finanziellen Folgen warnt.

PKV-Rating: Franke und Bornberg kürt die besten Voll-Tarife

Im aktuellen Rating von Franke und Bornberg wurden 897 Tarife von 31 Anbietern untersucht. Nur 70 dieser Tarife erhielten die Bestnote „FFF+“, was einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Analyse zeigt, dass die Mehrheit der Vollversicherungen im mittleren Leistungsbereich angesiedelt ist, während keine wirklich schlechten Tarife auf dem Markt sind.

Die besten Tarife bieten unter anderem eine freie Arztwahl und eine Erstattung oberhalb der Höchstsätze der GOÄ. Die Analyse berücksichtigt 18 Untersuchungsbereiche mit insgesamt 108 Detailkriterien, um die Qualität der Tarife zu bewerten.

Zusammenfassung: Das Rating von Franke und Bornberg zeigt, dass die Qualität der PKV-Tarife insgesamt gestiegen ist, wobei nur 70 von 897 Tarifen die Bestnote „FFF+“ erhielten.

Leistbarkeit von privater Gesundheitsvorsorge oft begrenzt

Eine Umfrage der UNIQA zeigt, dass nur 16 Prozent der Österreicher alle für sie wichtigen Gesundheitsleistungen uneingeschränkt bezahlen können. 38 Prozent der Befragten geben an, dass sie dies nicht können. Die Zahlungsbereitschaft für eine private Krankenversicherung liegt im Schnitt bei 54 Euro pro Monat, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt.

Die UNIQA versucht, durch kleinteiligere Produkte, wie spezielle Tarife für die Nutzung von Privatärzten, die Leistbarkeit zu verbessern. Rund 3,6 Millionen Menschen in Österreich sind privat krankenversichert, und viele Befragte möchten ihr Wissen über Finanzvorsorge erweitern, um besser für ihre Gesundheitsversorgung gerüstet zu sein.

Zusammenfassung: Die Leistbarkeit privater Gesundheitsvorsorge ist für viele Österreicher ein Problem, obwohl die Zahlungsbereitschaft für private Krankenversicherungen gestiegen ist.

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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