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Restschuldversicherung bleibt Kostenfalle, Canada Life BU 2025 mit Verbesserungen und mehr Optionen

09.07.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare

Restschuldversicherung: Experten warnen vor teurer Kostenfalle

Die Restschuldversicherung, auch bekannt als Restkredit- oder Ratenschutzversicherung, wird häufig beim Abschluss von Krediten wie Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten oder der Finanzierung von Geräten und Möbeln angeboten. Laut einer Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 haben 29 Prozent der befragten Verbraucher eine solche Versicherung zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch ausdrücklich: „Sind teuer und leisten nur wenig“. Die Versicherung übernimmt im Versicherungsfall in der Regel die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum, wobei sich die Versicherungssumme nach der Kredithöhe richtet.

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  • Viele Vermittler verfügen laut Verbraucherzentrale nicht über den nötigen Sachverstand, um die komplexen Produkte angemessen zu erklären.
  • Vertragsbedingungen enthalten oft zahlreiche Ausschluss- und Wartezeitklauseln sowie Karenzzeiten, die die Leistungspflicht der Versicherung stark einschränken.
  • Die Kosten werden häufig als Einmalbetrag mit dem Kredit finanziert, was den Nettodarlehensbetrag und damit die Zinskosten erhöht. Diese zusätzlichen Kosten müssen nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden.
  • Verbraucher berichten von erheblichem Druck beim Abschluss, da Vermittler hohe Provisionen erhalten.

Ab dem 2. Januar 2025 gilt: Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke betont, dass viele Kunden bislang überrumpelt wurden und die Absicherung oft teuer und unzureichend war.

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Umfangreiche Marktuntersuchungen und Erhebungen haben in der Vergangenheit immer wieder erhebliche Missstände bei dem Vertrieb von Restschuldversicherungen aufgezeigt. (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit)

Die BaFin stellte in einer Untersuchung vom 29. Dezember 2023 fest, dass sich gut sechs Prozent der Testkäufer zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt fühlten.

Auch der Bund der Versicherten (BdV) rät von Restschuldversicherungen ab und bezeichnet sie als „massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen“. Stattdessen empfiehlt der BdV, große Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Menschen bereits durch gesetzliche Absicherungen wie die Arbeitslosenversicherung oder das Krankengeld geschützt sind. Bessere Alternativen zur Restschuldversicherung sind laut Experten die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wer eine Restschuldversicherung kündigen möchte, sollte die vertraglich festgelegten Fristen beachten und prüfen, ob ein Widerruf möglich ist. Bei Verträgen zwischen 2018 und Ende 2024 muss eine Woche nach Vertragserklärung erneut über das Widerrufsrecht belehrt werden. Ab dem 2. Januar 2025 entfällt diese Pflicht. Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben erfolgen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass bei einem Widerruf im Falle eines echten Gruppenversicherungsvertrags nur der Teil der Prämien zu erstatten ist, der zeitlich nach Zugang des Widerrufs liegt. Die Erstattung muss spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs erfolgen.

Bei Problemen mit der Versicherung können sich Verbraucher an eine Ombudsperson wenden, die als unabhängige Vertrauensperson agiert und einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet.

Wichtige Fakten zur Restschuldversicherung Quelle: inFranken.de
29 % der Verbraucher haben eine Restschuldversicherung abgeschlossen (BaFin-Studie 2019)
Abschluss erst eine Woche nach Kreditvertrag ab 02.01.2025 erlaubt
Viele Ausschlüsse, hohe Kosten, oft unzureichende Leistung
Alternativen: Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

Infobox: Die Restschuldversicherung steht massiv in der Kritik. Experten raten ab, da sie teuer ist, viele Ausschlüsse enthält und oft nicht die versprochene Sicherheit bietet. Ab 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher.

Canada Life BU Update 2025: Verbesserungen und neue Optionen

Die Canada Life hat ihr Berufsunfähigkeitsprodukt (BU) im Frühsommer 2025 erneut überarbeitet. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Anhebung der Höchstversicherungsgrenze für Studierende auf 2.000 Euro (zuvor 1.500 Euro). Schüler können bereits ab dem 10. Lebensjahr versichert werden und profitieren von einer Schulunfähigkeitsklausel. Die Nachversicherungsmöglichkeiten für Studierende und Ärzte wurden verbessert: Nach Abschluss des Studiums und Aufnahme einer Vollzeittätigkeit kann die Rente auf 75 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht werden – ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung. Dies gilt auch für Ärzte, die eine Praxis gründen oder übernehmen.

  • Bereits bei einer Krankschreibung von mehr als sechs Wochen übernimmt die Canada Life die BU-Beiträge.
  • Die Teilzeitklausel wurde klarer formuliert.
  • Bei Vertragsabschluss in der Elternzeit wird der letzte Beruf für die Einstufung zugrunde gelegt.
  • Eine Anwartschaft auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung bis maximal 300.000 Euro Versicherungssumme ist möglich.

Die Gesundheitsprüfung wurde bei Renten bis zu 3.000 Euro bereits vereinfacht. Neu ist, dass die Frage nach abgelehnten Anträgen entfällt. Die Canada Life betont, dass die bestehenden Gesundheitsfragen für die Preiskalkulation ausreichend seien.

„Wir sind überzeugt davon, dass unser derzeitiges Update einen starken Berufsunfähigkeitsschutz bietet. Gleichzeitig wissen wir auch aus eigener Erfahrung, dass sich das tägliche Leben ständig wandelt. Wir orientieren uns an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden, um ein bedarfsgerechtes, modernes Produkt anzubieten.“ (Canada Life, zitiert nach procontra)

Kritisch wird angemerkt, dass die Vielzahl an Optionen das Produkt sehr komplex macht. Neben der Arbeitskraftabsicherung können auch Hinterbliebenenschutz und Schutz bei schweren Krankheiten vereinbart werden. Die Canada Life kalkuliert mit einem garantierten Beitrag über die gesamte Laufzeit, was sich von deutschen Versicherern unterscheidet. Sollte die Kalkulation nicht aufgehen, hängt die Absicherung an der Finanzkraft des Versicherers.

Die Zielgruppe des Tarifs sind insbesondere Schüler, Studenten, Ärzte und Gutverdiener, die von den hohen Versicherungssummen profitieren. Die vielen Optionen erfordern jedoch eine intensive Beratung, da neben der Arbeitskraftabsicherung auch weitere Themen wie Hinterbliebenenschutz und Kalkulation besprochen werden müssen.

Neuerungen Canada Life BU 2025 Quelle: procontra
Höchstversicherungsgrenze für Studierende: 2.000 Euro
Schüler ab 10 Jahren versicherbar, Schulunfähigkeitsklausel
Nachversicherung auf 75 % des Bruttoeinkommens ohne erneute Prüfung
BU-Beiträge bei Krankschreibung > 6 Wochen übernommen
Anwartschaft auf Risikolebensversicherung bis 300.000 Euro
Bewertung: 8/10 Punkten

Infobox: Die Canada Life BU 2025 bietet zahlreiche Verbesserungen, insbesondere für Schüler, Studenten und Ärzte. Die Komplexität des Produkts erfordert jedoch eine ausführliche Beratung. Die Bewertung liegt bei 8 von 10 Punkten.

Quellen:

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Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
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Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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