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Restschuldversicherung: Experten warnen vor teurer und oft nutzloser Absicherung
Beim Abschluss eines Kredits wird Verbrauchern häufig eine Restschuldversicherung angeboten. Laut einer Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 haben 29 Prozent der befragten Verbraucher eine solche Versicherung zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen. Die Restschuldversicherung soll die Kreditraten im Falle von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust absichern. Doch Experten und Verbraucherschützer sehen darin eine teure und wenig leistungsfähige Lösung.
Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich: Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig. Sie werden vor allem bei Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten sowie bei der Finanzierung von Geräten oder Möbeln angeboten. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe, doch im Versicherungsfall wird die monatliche Kreditrate meist nur für einen begrenzten Zeitraum übernommen.
"Sind teuer und leisten nur wenig", so die Verbraucherzentrale zur Restschuldversicherung.
- Restschuldversicherungen enthalten viele Ausschlüsse und Wartezeitklauseln, was das Produkt kompliziert macht.
- Oft sind die Vermittler keine Experten und können nicht beurteilen, ob der Kunde die Versicherung wirklich benötigt.
- Die Vertragsbedingungen sind häufig schwer verständlich und enthalten umfangreiche Ausschluss- und Karenzzeiten.
- Die Versicherungsprämie wird oft als Einmalbetrag mit dem Kredit finanziert, was den Nettodarlehensbetrag und damit die Zinskosten erhöht.
- Diese zusätzlichen Kosten müssen nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden, sodass der tatsächliche Zinssatz oft höher ist als angegeben.
- Verbraucher fühlen sich beim Abschluss häufig unter Druck gesetzt, da der Verkauf für Vermittler wie Banken, Autohäuser oder Kreditportale lukrativ ist.
Eine Marktuntersuchung und das Mystery Shopping der BaFin vom 29. Dezember 2023 zeigten, dass sich gut sechs Prozent der Testkäufer zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt fühlten. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weist auf erhebliche Missstände beim Vertrieb dieser Versicherungen hin. Viele Verbraucher hatten den Eindruck, dass sie ohne Restschuldversicherung keinen Darlehensvertrag bekommen hätten oder höhere Zinsen zahlen müssten.
Jahr | Abschlussquote Restschuldversicherung | Gefühlte Drängung zum Abschluss |
---|---|---|
2019 (BaFin-Studie) | 29 % | - |
2023 (BaFin Mystery Shopping) | - | 6 % |
Ab dem 2. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Dies soll verhindern, dass Verbraucher überrumpelt werden. Ex-Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke erklärte dazu Anfang Januar 2025, dass viele Kunden bislang keine Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen und die Absicherung oft teuer und unzureichend war.
- 29 % der Kreditnehmer haben eine Restschuldversicherung abgeschlossen (BaFin 2019).
- 6 % der Testkäufer fühlten sich zum Abschluss gedrängt (BaFin 2023).
- Ab 02.01.2025: Abschluss erst eine Woche nach Kreditvertrag möglich.
Alternativen und Empfehlungen der Verbraucherschützer
Der Bund der Versicherten (BdV) rät ebenfalls von Restschuldversicherungen ab. Sie seien "massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen". Stattdessen empfiehlt der BdV, großvolumige Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Menschen bereits durch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert sind. Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen weiter, danach übernimmt die Krankenkasse bis zu 72 Wochen das Krankengeld. Bessere Alternativen zur Restschuldversicherung sind laut Experten die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch ohne diese Absicherungen ist es häufig günstiger, auf die teure Restschuldversicherung zu verzichten.
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung schützt bei Jobverlust.
- Lohnfortzahlung und Krankengeld sichern das Einkommen bei Krankheit.
- Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bieten besseren Schutz zu meist geringeren Kosten.
- BdV: Restschuldversicherung ist "massiv überteuert".
- Empfohlene Alternativen: Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Gesetzliche Absicherung oft ausreichend.
Kündigung und Widerruf der Restschuldversicherung
Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Dabei sind vertraglich festgelegte Fristen zu beachten. Wichtig ist, dass Darlehens- und Versicherungsvertrag zwei unterschiedliche Verträge sind. Die Restschuldversicherung muss separat gekündigt werden. Ein Widerruf ist laut Verbraucherzentrale innerhalb von 14 Tagen, bei der Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen möglich.
Für Verträge, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, gilt: Eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung muss erneut in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden. Bei ab dem 2. Januar 2025 abgeschlossenen Verträgen entfällt diese nochmalige Widerrufsbelehrung, da Kreditvertrag und Restschuldversicherung nicht mehr zeitgleich abgeschlossen werden dürfen. Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben erfolgen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass bei einem Widerruf im Falle eines echten Gruppenversicherungsvertrags nur der Teil der Prämien zu erstatten ist, der zeitlich nach Zugang des Widerrufs liegt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Wurde der Versicherungsnehmer nicht korrekt belehrt, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr gezahlten Prämien erstatten, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
- Kündigung und Widerruf sind möglich, Fristen beachten!
- Widerruf: 14 Tage (bzw. 30 Tage bei Todesfallabsicherung).
- Erstattung der Prämie spätestens 30 Tage nach Widerruf.
Hilfe bei Streitfällen und steuerliche Aspekte
Bei Problemen mit der Versicherung können sich Verbraucher an eine Ombudsperson wenden. Diese unabhängigen Helfer holen nach einer Beschwerde eine Stellungnahme der Gegenseite ein und machen einen Schlichtungsvorschlag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, diese Möglichkeit bei Ärger mit der Versicherung zu nutzen.
Abschließend weist inFranken.de darauf hin, dass viele Versicherungen – abgesehen von der Restschuldversicherung – als sogenannte Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Eine gute Möglichkeit, sich mit der Steuer auseinanderzusetzen, bietet der Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
- Ombudsperson hilft bei Streitfällen mit der Versicherung.
- Viele Versicherungen sind steuerlich absetzbar (Sonderausgaben).
Quellen: inFranken.de, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bund der Versicherten (BdV), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Quellen: