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Experten warnen vor Restschuldversicherungen: Millionen Deutsche betroffen
Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich vor dem Abschluss von Restschuldversicherungen (RSV), die häufig beim Abschluss von Krediten – etwa für Autos, Möbel oder Geräte – angeboten werden. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2019 haben 29 Prozent der befragten Verbraucher eine solche Versicherung zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen. Die Versicherung soll im Falle von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust die Kreditraten übernehmen, doch Experten halten das Produkt für teuer und wenig leistungsfähig.
Studie (BaFin, 2019) | Ergebnis |
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Abschlussquote RSV | 29 % der Befragten |
Die Verbraucherzentrale kritisiert insbesondere die hohen Kosten, die geringe Leistung und die komplizierten Vertragsbedingungen der Restschuldversicherung. Die Versicherungsprämie wird häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert, was den Nettodarlehensbetrag und damit auch die Zinskosten erhöht. Diese zusätzlichen Kosten müssen nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden, sodass der tatsächliche Zinssatz oft höher ist als im Kreditvertrag angegeben.
- Viele Ausschlüsse und Wartezeitklauseln erschweren die Durchsetzung von Ansprüchen.
- Vertragsbedingungen sind oft schwer verständlich.
- Vertriebspersonal ist häufig nicht ausreichend qualifiziert.
- Verbraucher fühlen sich beim Abschluss unter Druck gesetzt.
"Für Versicherungsvertriebe wie Möbel- oder Autohäuser, Banken und Kreditportale war bislang der Verkauf von Restschuldversicherungen lukrativ, vor allem da sie hohe Provisionen erhielten." (Verbraucherzentrale, zitiert nach inFranken.de)
Ab dem 2. Januar 2025 dürfen Restschuldversicherungsverträge erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). Ex-Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke erklärte dazu, dass viele Kunden bislang überrumpelt wurden und die Absicherung oft teuer und unzureichend war.
- 29 % der Kreditnehmer haben eine RSV abgeschlossen (BaFin, 2019).
- Ab 02.01.2025: Abschluss der RSV erst eine Woche nach Kreditvertrag möglich.
- Verbraucherzentrale und Bund der Versicherten raten von RSV ab.
Bund der Versicherten: Restschuldversicherung ist "massiv überteuert"
Auch der Bund der Versicherten (BdV) spricht sich klar gegen Restschuldversicherungen aus. Die Experten bezeichnen die Produkte als "massiv überteuert" und wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz als nicht empfehlenswert. Stattdessen rät der BdV dazu, große Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Menschen bereits durch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert sind. Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenkasse bis zu 72 Wochen Krankengeld. Die Arbeitslosenversicherung ist für alle unselbstständigen Arbeitnehmer verpflichtend.
- Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gelten als bessere Alternativen.
- Gesetzliche Absicherung kann in vielen Fällen die Kreditraten abdecken.
- BdV: Restschuldversicherung ist "massiv überteuert".
- Empfehlung: Risikolebensversicherung statt RSV.
- Gesetzliche Absicherung oft ausreichend.
Kündigung und Widerruf der Restschuldversicherung
Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese grundsätzlich kündigen. Dabei sind die vertraglich festgelegten Fristen zu beachten. Wichtig ist, dass Darlehens- und Versicherungsvertrag zwei unterschiedliche Verträge sind und separat gekündigt werden müssen. Ein Widerruf ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen, bei Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen möglich.
Für Verträge, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, gilt: Der Versicherungsnehmer muss eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden. Bei ab dem 2. Januar 2025 abgeschlossenen Verträgen entfällt diese erneute Widerrufsbelehrung, da Kreditvertrag und Restschuldversicherung nicht mehr zeitgleich abgeschlossen werden dürfen.
- Kündigung oder Widerruf immer per Einwurfeinschreiben versenden.
- Bei Widerruf muss der Versicherer den zeitlich nach Zugang des Widerrufs liegenden Teil der Prämie erstatten.
- Erstattung spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
- Kündigung und Widerruf sind möglich, Fristen beachten!
- Erstattung der Prämie bei Widerruf gesetzlich geregelt.
Ombudsperson als Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten
Bei Ärger mit der Versicherung können sich Verbraucher an eine Ombudsperson wenden. Diese unabhängige Instanz vermittelt zwischen den Parteien und kann einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Die Ombudsperson holt nach einer Beschwerde eine Stellungnahme der Gegenseite ein und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
"Ombudsperson: Eine unparteiische Person oder Institution, die als Ansprechpartner für Beschwerden oder Hinweise dient, insbesondere in Bezug auf Fehlverhalten oder Rechtsverstöße." (inFranken.de)
- Ombudsperson hilft bei Streitigkeiten mit Versicherungen.
- Schlichtungsverfahren kann außergerichtliche Lösung bieten.
Quellen: inFranken.de, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bund der Versicherten (BdV), Bundeszentrale für politische Bildung
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