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Versicherung mit viel Ärger für Kunden - aber Millionen Deutsche haben sie
Die Restschuldversicherung (RSV) wird häufig beim Abschluss eines Kredits angeboten, um die Kreditraten im Falle von Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust abzusichern. Experten der Verbraucherzentrale warnen jedoch vor dieser Versicherung, da sie oft teuer ist und nur wenig leistet. Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 zeigt, dass 29 Prozent der befragten Verbraucher eine RSV abgeschlossen haben, was die weit verbreitete Nutzung dieser Versicherung unterstreicht.
„Sind teuer und leisten nur wenig“ - Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass viele Vermittler von Restschuldversicherungen keine Experten sind und die Produkte oft kompliziert sind. Zudem enthalten die Vertragsbedingungen zahlreiche Ausschlüsse und Wartezeitklauseln, die die Wahrscheinlichkeit verringern, dass die Versicherung im Ernstfall tatsächlich greift.
Zusammenfassung: Die Restschuldversicherung wird häufig als notwendig erachtet, ist jedoch teuer und bietet oft unzureichenden Schutz. Experten raten von ihrem Abschluss ab.
Alternativen zur Restschuldversicherung
Statt einer Restschuldversicherung empfehlen Experten, eine bedarfsgerechte Risikolebensversicherung abzuschließen. Diese kann eine bessere Absicherung bei großen Finanzierungen bieten. Zudem sind viele Menschen bereits gesetzlich abgesichert, was die Notwendigkeit einer RSV weiter in Frage stellt.
- Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Die Verbraucherorganisation weist darauf hin, dass Arbeitnehmer in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind und im Krankheitsfall der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung leistet.
Zusammenfassung: Experten empfehlen, anstelle einer Restschuldversicherung auf Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückzugreifen, da diese oft eine bessere Absicherung bieten.
Kündigung und Widerruf der Restschuldversicherung
Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Dabei ist es wichtig, die vertraglich festgelegten Fristen zu beachten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb von 14 Tagen oder bei Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen.
Ab dem 2. Januar 2025 ist es gesetzlich verboten, einen Kreditvertrag und eine Restschuldversicherung gleichzeitig abzuschließen. Dies soll verhindern, dass Verbraucher unter Druck gesetzt werden, eine RSV abzuschließen, um einen Kredit zu erhalten.
Zusammenfassung: Die Kündigung und der Widerruf einer Restschuldversicherung sind möglich, wobei bestimmte Fristen und Regelungen zu beachten sind. Ab 2025 dürfen Kreditverträge und RSV nicht mehr gleichzeitig abgeschlossen werden.
Ombudsperson als Ansprechpartner bei Problemen
Bei Problemen mit der Restschuldversicherung können Verbraucher sich an eine Ombudsperson wenden. Diese unparteiische Person vermittelt zwischen den Parteien und kann bei der Klärung von Beschwerden helfen. Die Ombudsperson ist eine wichtige Anlaufstelle für Verbraucher, die Unterstützung bei rechtlichen Fragen oder Unregelmäßigkeiten benötigen.
Zusammenfassung: Ombudspersonen bieten Unterstützung bei Problemen mit Versicherungen und helfen, Beschwerden zu klären.
Quellen: