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Restschuldversicherung: Teuer und oft nutzlos – Experten raten ab

15.10.2025 34 mal gelesen 0 Kommentare

Versicherung mit viel Ärger für Kunden - aber Millionen Deutsche haben sie

Die Restschuldversicherung (RSV) wird häufig beim Abschluss eines Kredits angeboten, um die Kreditraten im Falle von Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust abzusichern. Experten der Verbraucherzentrale warnen jedoch vor dieser Versicherung, da sie oft teuer ist und nur wenig leistet. Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 zeigt, dass 29 Prozent der befragten Verbraucher eine RSV abgeschlossen haben, was die weit verbreitete Nutzung dieser Versicherung unterstreicht.

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„Sind teuer und leisten nur wenig“ - Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass viele Vermittler von Restschuldversicherungen keine Experten sind und die Produkte oft kompliziert sind. Zudem enthalten die Vertragsbedingungen zahlreiche Ausschlüsse und Wartezeitklauseln, die die Wahrscheinlichkeit verringern, dass die Versicherung im Ernstfall tatsächlich greift.

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Zusammenfassung: Die Restschuldversicherung wird häufig als notwendig erachtet, ist jedoch teuer und bietet oft unzureichenden Schutz. Experten raten von ihrem Abschluss ab.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Statt einer Restschuldversicherung empfehlen Experten, eine bedarfsgerechte Risikolebensversicherung abzuschließen. Diese kann eine bessere Absicherung bei großen Finanzierungen bieten. Zudem sind viele Menschen bereits gesetzlich abgesichert, was die Notwendigkeit einer RSV weiter in Frage stellt.

  • Risikolebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Die Verbraucherorganisation weist darauf hin, dass Arbeitnehmer in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind und im Krankheitsfall der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung leistet.

Zusammenfassung: Experten empfehlen, anstelle einer Restschuldversicherung auf Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückzugreifen, da diese oft eine bessere Absicherung bieten.

Kündigung und Widerruf der Restschuldversicherung

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Dabei ist es wichtig, die vertraglich festgelegten Fristen zu beachten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb von 14 Tagen oder bei Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen.

Ab dem 2. Januar 2025 ist es gesetzlich verboten, einen Kreditvertrag und eine Restschuldversicherung gleichzeitig abzuschließen. Dies soll verhindern, dass Verbraucher unter Druck gesetzt werden, eine RSV abzuschließen, um einen Kredit zu erhalten.

Zusammenfassung: Die Kündigung und der Widerruf einer Restschuldversicherung sind möglich, wobei bestimmte Fristen und Regelungen zu beachten sind. Ab 2025 dürfen Kreditverträge und RSV nicht mehr gleichzeitig abgeschlossen werden.

Ombudsperson als Ansprechpartner bei Problemen

Bei Problemen mit der Restschuldversicherung können Verbraucher sich an eine Ombudsperson wenden. Diese unparteiische Person vermittelt zwischen den Parteien und kann bei der Klärung von Beschwerden helfen. Die Ombudsperson ist eine wichtige Anlaufstelle für Verbraucher, die Unterstützung bei rechtlichen Fragen oder Unregelmäßigkeiten benötigen.

Zusammenfassung: Ombudspersonen bieten Unterstützung bei Problemen mit Versicherungen und helfen, Beschwerden zu klären.

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Die Restschuldversicherung wird oft als notwendig erachtet, ist jedoch teuer und bietet wenig Schutz; Experten empfehlen stattdessen Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ab 2025 dürfen Kreditverträge nicht mehr gleichzeitig mit einer RSV abgeschlossen werden, um Verbraucher zu schützen.

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Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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