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Restschuldversicherung: Verbraucherschützer warnen vor teurer Kostenfalle und lückenhaftem Schutz

23.07.2025 26 mal gelesen 0 Kommentare

Restschuldversicherung: Experten und Verbraucherschützer warnen vor teurer Kostenfalle

Die Restschuldversicherung wird häufig beim Abschluss von Krediten angeboten, etwa bei Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten oder der Finanzierung von Geräten und Möbeln. Laut einer Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 haben 29 Prozent der befragten Verbraucher eine Restschuldversicherung (RSV) zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch: Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig.

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  • Restschuldversicherungen werden auch als Restkreditversicherung oder Ratenschutzversicherung bezeichnet.
  • Im Versicherungsfall übernimmt die Versicherung in der Regel die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum.
  • Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe.

Die Verbraucherzentrale kritisiert insbesondere den fehlenden Sachverstand bei den Vermittlern. Restschuldversicherungen enthalten viele Ausschlüsse und Wartezeitklauseln, was das Produkt kompliziert macht. Vermittler sind häufig keine Experten und können die Notwendigkeit einer solchen Versicherung nicht ausreichend beurteilen. Zudem sind die Vertragsbedingungen oft schwer verständlich und enthalten zahlreiche Ausschluss- und Karenzzeiten, sodass unklar bleibt, wann die Versicherung tatsächlich zahlt.

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Ein weiterer Kritikpunkt ist der undurchsichtige Umgang mit den Kosten. Die Versicherungsprämie wird häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert, wodurch sich der Nettodarlehensbetrag erhöht. Dadurch steigen auch die Zinskosten, da die Versicherungskosten mit verzinst werden. Diese zusätzlichen Kosten müssen laut Bericht nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden, was dazu führt, dass der tatsächliche effektive Jahreszins oft höher ist als im Kreditvertrag angegeben.

Die Verbraucherzentrale bemängelt außerdem den Druck, der auf Verbraucher ausgeübt wird. Für Versicherungsvertriebe wie Möbel- oder Autohäuser, Banken und Kreditportale war der Verkauf von Restschuldversicherungen bislang lukrativ, da sie hohe Provisionen erhielten. Viele Kunden hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten.

Offiziell erklärt Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend."

Für Neuverträge ab dem 2. Januar 2025 gilt: Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Laut § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darf der Versicherer einen Restschuldversicherungsvertrag, der sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bezieht, nur dann schließen, wenn der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Darlehensvertrags abgegeben hat.

Marktuntersuchungen und Erhebungen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zeigen erhebliche Missstände beim Vertrieb von Restschuldversicherungen. Verbraucher hatten oft den Eindruck, dass sie ohne Restschuldversicherung keinen Darlehensvertrag erhalten oder höhere Zinsen zahlen müssten. Die letzte Marktuntersuchung und das Mystery Shopping der BaFin vom 29. Dezember 2023 ergaben, dass sich gut sechs Prozent der Testkäufer zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt fühlten.

Bund der Versicherten: "Wir raten ab"

Auch der Bund der Versicherten (BdV) spricht sich klar gegen Restschuldversicherungen aus. Nach Angaben des BdV sind diese Versicherungen "massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen". Stattdessen empfiehlt der BdV, großvolumige Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern.

  • Restschuldversicherungen werden üblicherweise bei der Aufnahme von Darlehen angeboten.
  • Sie sind laut BdV massiv überteuert und bieten keinen ausreichenden Schutz.
  • Alternativen sind Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Verbraucherorganisation weist darauf hin, dass viele Menschen bereits eine gesetzliche Absicherung besitzen, mit der bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit der Lebensunterhalt zunächst bestritten werden kann. Arbeitnehmer sind zudem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Bei Krankheit gewährt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung, ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis zu 72 Wochen.

Auch ohne Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung und ohne gesetzliche Absicherung ist es laut Experten häufig günstiger, auf die teure Restschuldversicherung zu verzichten.

Kündigung und Widerruf der Restschuldversicherung

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Dabei sind vertraglich festgelegte Fristen zu beachten. Darlehens- und Versicherungsvertrag sind zwei unterschiedliche Verträge, daher muss die Restschuldversicherung separat gekündigt werden. Es sollte geprüft werden, ob ein Widerruf möglich ist: Innerhalb von 14 Tagen, bei Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen.

  • Bei Verträgen zwischen 2018 und Ende 2024 muss eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden.
  • Ab dem 02.01.2025 entfällt die nochmalige Widerrufsbelehrung, da Kreditvertrag und Restschuldversicherung nicht mehr zeitgleich abgeschlossen werden dürfen.
  • Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben erfolgen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass der Versicherer bei einem Widerruf im Falle eines echten Gruppenversicherungsvertrags nur den Teil der Prämien zu erstatten hat, der zeitlich nach dem Zugang des Widerrufs liegt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Ist der Hinweis auf das Widerrufsrecht unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien erstatten, sofern keine Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen wurden.

Ombudsperson und Steuerliche Aspekte

Bei Ärger mit der Versicherung kann ein Schlichtungsverfahren bei einer Ombudsperson helfen. Diese unabhängigen Helfer holen nach einer Beschwerde eine Stellungnahme der Gegenseite ein und machen einen Schlichtungsvorschlag.

Abgesehen von der Restschuldversicherung lassen sich viele Versicherungen als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu zählen beispielsweise auch die Kirchensteuer. Ein Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen kann dabei helfen, die Möglichkeiten zu prüfen.

Wichtige Fakten zur Restschuldversicherung Quelle: inFranken.de
29 % der Verbraucher haben eine Restschuldversicherung abgeschlossen (BaFin-Studie 2019)
Ab 02.01.2025: Abschluss der Versicherung erst eine Woche nach Kreditvertrag möglich
6 % der Testkäufer fühlten sich zum Abschluss gedrängt (BaFin, 29.12.2023)

Infobox: Die Restschuldversicherung steht massiv in der Kritik. Experten und Verbraucherschützer raten von ihr ab, da sie teuer ist, viele Ausschlüsse enthält und oft keinen ausreichenden Schutz bietet. Ab 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen, die Verbraucher besser schützen sollen. Alternativen wie Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist sinnvoller.

Quelle: inFranken.de

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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