Restschuldversicherung: Experten und Verbraucherschützer warnen vor teurer Kostenfalle
Die Restschuldversicherung, auch bekannt als Restkredit- oder Ratenschutzversicherung, wird häufig beim Abschluss von Krediten wie Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten oder der Finanzierung von Geräten und Möbeln angeboten. Laut einer Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 haben 29 Prozent der befragten Verbraucher eine solche Versicherung zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch ausdrücklich: Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig.
Im Versicherungsfall übernimmt die Restschuldversicherung in der Regel die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe. Dennoch gibt es zahlreiche Kritikpunkte, die gegen die Notwendigkeit dieser Versicherung sprechen. Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Vermittler oft keinen ausreichenden Sachverstand besitzen und die Produkte durch viele Ausschlüsse, Wartezeitklauseln und Karenzzeiten sehr kompliziert sind. Die Vertragsbedingungen sind häufig schwer verständlich, was die Transparenz für Verbraucher erheblich einschränkt.
Kritikpunkt | Beschreibung |
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Fehlender Sachverstand | Vermittler sind oft keine Experten, viele Ausschlüsse und Wartezeiten erschweren die Beratung. |
Viele Ausschlüsse | Ob die Versicherung zahlt, ist oft fraglich; Vertragsbedingungen sind schwer verständlich. |
Undurchsichtige Kosten | Prämie wird häufig als Einmalbetrag mit dem Kredit finanziert, was die Zinskosten erhöht. Die tatsächlichen Kosten werden im effektiven Jahreszins nicht ausgewiesen. |
Druck auf Verbraucher | Verbraucher fühlen sich oft gedrängt, eine Restschuldversicherung abzuschließen, da Vermittler hohe Provisionen erhalten. |
Ein weiteres Problem ist der undurchsichtige Umgang mit den Kosten. Die Versicherungsprämie wird häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert, wodurch sich der Nettodarlehensbetrag und damit auch die Zinskosten erhöhen. Diese zusätzlichen Kosten müssen laut Bericht nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden, was dazu führt, dass der tatsächliche effektive Jahreszins oft höher ist als der im Kreditvertrag genannte Zinssatz.
Auch der Druck auf Verbraucher ist ein zentrales Thema. Für Versicherungsvertriebe wie Möbel- oder Autohäuser, Banken und Kreditportale war der Verkauf von Restschuldversicherungen bislang sehr lukrativ, da sie hohe Provisionen erhielten. Laut einer Marktuntersuchung und dem Mystery Shopping der BaFin vom 29. Dezember 2023 fühlten sich gut sechs Prozent der Testkäufer zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt.
Offiziell erklärt Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend."
Ab dem 2. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Im § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist festgelegt, dass der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags abgeben darf.
Auch der Bund der Versicherten (BdV) rät von Restschuldversicherungen ab. Sie seien "massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen". Stattdessen empfiehlt der BdV, großvolumige Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern.
- Viele Menschen besitzen bereits eine gesetzliche Absicherung, etwa durch die Arbeitslosenversicherung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Alternativen zur Restschuldversicherung sind die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Auch ohne diese speziellen Versicherungen ist es häufig günstiger, auf die teure Restschuldversicherung zu verzichten.
Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Dabei sind die vertraglich festgelegten Fristen zu beachten. Darlehens- und Versicherungsvertrag sind zwei unterschiedliche Verträge, die separat gekündigt werden müssen. Ein Widerruf ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen, bei der Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen möglich. Für Verträge, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, muss eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden. Ab dem 2. Januar 2025 entfällt diese erneute Widerrufsbelehrung, da Kreditvertrag und Restschuldversicherung nicht mehr zeitgleich abgeschlossen werden dürfen. Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben erfolgen.
Abschließend weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass viele Versicherungen – mit Ausnahme der Restschuldversicherung – als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Eine genaue Berechnung ermöglicht der Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
Wichtige Erkenntnisse |
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Restschuldversicherungen sind teuer, leisten wenig und sind oft schwer verständlich. |
Ab 2. Januar 2025 darf der Abschluss erst eine Woche nach Kreditvertrag erfolgen. |
Alternativen wie Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist sinnvoller. |
Kündigung und Widerruf sind möglich, Fristen und Formvorschriften müssen beachtet werden. |
Quelle: inFranken.de, "Experten warnen vor Versicherung - Millionen Deutsche haben sie"
Quellen: