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Restschuldversicherung: Verbraucherschützer warnen vor teurer Kostenfalle und neuen Regeln

02.07.2025 11 mal gelesen 0 Kommentare

Restschuldversicherung: Experten und Verbraucherschützer warnen vor teurer Kostenfalle

Die Restschuldversicherung, auch bekannt als Restkredit- oder Ratenschutzversicherung, wird häufig beim Abschluss von Krediten wie Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten oder der Finanzierung von Geräten und Möbeln angeboten. Laut einer Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 haben 29 Prozent der befragten Verbraucher eine solche Versicherung zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch ausdrücklich: Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig.

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Im Versicherungsfall übernimmt die Restschuldversicherung in der Regel die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe. Dennoch gibt es zahlreiche Kritikpunkte, die gegen die Notwendigkeit dieser Versicherung sprechen. Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Vermittler oft keinen ausreichenden Sachverstand besitzen und die Produkte durch viele Ausschlüsse, Wartezeitklauseln und Karenzzeiten sehr kompliziert sind. Die Vertragsbedingungen sind häufig schwer verständlich, was die Transparenz für Verbraucher erheblich einschränkt.

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Kritikpunkt Beschreibung
Fehlender Sachverstand Vermittler sind oft keine Experten, viele Ausschlüsse und Wartezeiten erschweren die Beratung.
Viele Ausschlüsse Ob die Versicherung zahlt, ist oft fraglich; Vertragsbedingungen sind schwer verständlich.
Undurchsichtige Kosten Prämie wird häufig als Einmalbetrag mit dem Kredit finanziert, was die Zinskosten erhöht. Die tatsächlichen Kosten werden im effektiven Jahreszins nicht ausgewiesen.
Druck auf Verbraucher Verbraucher fühlen sich oft gedrängt, eine Restschuldversicherung abzuschließen, da Vermittler hohe Provisionen erhalten.

Ein weiteres Problem ist der undurchsichtige Umgang mit den Kosten. Die Versicherungsprämie wird häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert, wodurch sich der Nettodarlehensbetrag und damit auch die Zinskosten erhöhen. Diese zusätzlichen Kosten müssen laut Bericht nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden, was dazu führt, dass der tatsächliche effektive Jahreszins oft höher ist als der im Kreditvertrag genannte Zinssatz.

Auch der Druck auf Verbraucher ist ein zentrales Thema. Für Versicherungsvertriebe wie Möbel- oder Autohäuser, Banken und Kreditportale war der Verkauf von Restschuldversicherungen bislang sehr lukrativ, da sie hohe Provisionen erhielten. Laut einer Marktuntersuchung und dem Mystery Shopping der BaFin vom 29. Dezember 2023 fühlten sich gut sechs Prozent der Testkäufer zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt.

Offiziell erklärt Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend."

Ab dem 2. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Im § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist festgelegt, dass der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags abgeben darf.

Auch der Bund der Versicherten (BdV) rät von Restschuldversicherungen ab. Sie seien "massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen". Stattdessen empfiehlt der BdV, großvolumige Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern.

  • Viele Menschen besitzen bereits eine gesetzliche Absicherung, etwa durch die Arbeitslosenversicherung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Alternativen zur Restschuldversicherung sind die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Auch ohne diese speziellen Versicherungen ist es häufig günstiger, auf die teure Restschuldversicherung zu verzichten.

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Dabei sind die vertraglich festgelegten Fristen zu beachten. Darlehens- und Versicherungsvertrag sind zwei unterschiedliche Verträge, die separat gekündigt werden müssen. Ein Widerruf ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen, bei der Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen möglich. Für Verträge, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, muss eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden. Ab dem 2. Januar 2025 entfällt diese erneute Widerrufsbelehrung, da Kreditvertrag und Restschuldversicherung nicht mehr zeitgleich abgeschlossen werden dürfen. Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben erfolgen.

Abschließend weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass viele Versicherungen – mit Ausnahme der Restschuldversicherung – als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Eine genaue Berechnung ermöglicht der Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen.

Wichtige Erkenntnisse
Restschuldversicherungen sind teuer, leisten wenig und sind oft schwer verständlich.
Ab 2. Januar 2025 darf der Abschluss erst eine Woche nach Kreditvertrag erfolgen.
Alternativen wie Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist sinnvoller.
Kündigung und Widerruf sind möglich, Fristen und Formvorschriften müssen beachtet werden.

Quelle: inFranken.de, "Experten warnen vor Versicherung - Millionen Deutsche haben sie"

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Restschuldversicherungen sind teuer, leisten wenig und gelten als intransparent; ab 2025 darf der Abschluss erst eine Woche nach Kreditvertrag erfolgen. Alternativen wie Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung werden empfohlen.

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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
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Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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