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Restschuldversicherung: Verbraucherschützer warnen vor teurer und lückenhafter Kreditabsicherung

13.08.2025 30 mal gelesen 0 Kommentare

Restschuldversicherung: Experten und Verbraucherschützer warnen vor teurer Kreditabsicherung

Restschuldversicherungen werden häufig beim Abschluss von Krediten wie Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten oder der Finanzierung von Geräten und Möbeln angeboten. Laut einer Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 haben 29 Prozent der befragten Verbraucher eine Restschuldversicherung (RSV) zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch deutlich: Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig.

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Die Versicherung soll im Versicherungsfall – etwa bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust – die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum übernehmen. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe. Dennoch gibt es laut Verbraucherzentrale zahlreiche Kritikpunkte:

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  • Fehlender Sachverstand bei Vermittlern: Restschuldversicherungen enthalten viele Ausschlüsse und Wartezeitklauseln, was das Produkt kompliziert macht. Vermittler sind oft keine Experten und können nicht immer beurteilen, ob der Kunde die Versicherung wirklich benötigt.
  • Viele Ausschlüsse: Die Vertragsbedingungen sind häufig schwer verständlich und enthalten umfangreiche Ausschluss- und Wartezeitklauseln sowie Karenzzeiten. Ob die Versicherung überhaupt zahlt, ist oft fraglich.
  • Undurchsichtige Kosten: Die Versicherungsprämie wird häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert, wodurch sich der Nettodarlehensbetrag erhöht. Die Versicherungskosten werden mit verzinst, was den effektiven Jahreszins tatsächlich erhöht, ohne dass dies im Kreditvertrag ausgewiesen werden muss.
  • Druck auf Verbraucher: Der Verkauf von Restschuldversicherungen ist für Versicherungsvertriebe wie Möbel- oder Autohäuser, Banken und Kreditportale lukrativ, da sie hohe Provisionen erhalten. Viele Kunden fühlen sich unter Druck gesetzt, die Versicherung abzuschließen.
"Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend." – Steffi Lemke, Ex-Bundesverbraucherschutzministerin, Anfang Januar 2025

Ab dem 2. Januar 2025 gilt laut § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher überrumpelt werden.

Studie/Untersuchung Ergebnis
BaFin-Studie 2019 29 % der Befragten haben eine Restschuldversicherung abgeschlossen
BaFin Mystery Shopping 2023 6 % der Testkäufer fühlten sich zum Abschluss gedrängt

Auch der Bund der Versicherten (BdV) rät von Restschuldversicherungen ab. Sie seien "massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen". Stattdessen empfiehlt der BdV, große Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Menschen bereits durch gesetzliche Absicherungen wie die Arbeitslosenversicherung oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geschützt sind. Bessere Alternativen zur Restschuldversicherung sind laut Experten die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbst wenn keine dieser Alternativen besteht, ist es laut Verbraucherzentrale häufig günstiger, auf die spezielle Absicherung der Kreditraten zu verzichten.

Kündigung und Widerruf der Restschuldversicherung

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Vertraglich festgelegte Fristen müssen eingehalten werden.
  2. Darlehens- und Versicherungsvertrag sind zwei unterschiedliche Verträge. Die Kündigung des einen bedeutet nicht automatisch die Kündigung des anderen.
  3. Prüfen, ob ein Widerruf möglich ist: Innerhalb von 14 Tagen, bei Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen.
  4. Für Verträge zwischen 2018 und Ende 2024: Eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung muss erneut in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden.
  5. Ab dem 2. Januar 2025 entfällt die nochmalige Widerrufsbelehrung. Kreditvertrag und Restschuldversicherung dürfen nicht mehr zeitgleich abgeschlossen werden.
  6. Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben erfolgen.

Im Falle eines Widerrufs bei einem echten Gruppenversicherungsvertrag muss der Versicherer nur den Teil der Prämien erstatten, der zeitlich nach Zugang des Widerrufs liegt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Wurde der Versicherungsnehmer nicht korrekt belehrt, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr gezahlten Prämien erstatten, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Bei Problemen mit der Versicherung kann eine Ombudsperson im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens helfen. Diese unabhängigen Helfer holen eine Stellungnahme der Gegenseite ein und machen einen Schlichtungsvorschlag.

Wichtige Fristen Details
Widerruf 14 Tage (bei Todesfallabsicherung 30 Tage)
Erstattungspflicht Unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs
Abschlussfrist ab 2025 Restschuldversicherung erst eine Woche nach Kreditvertrag möglich

Infobox: Wichtigste Erkenntnisse zur Restschuldversicherung

  • Restschuldversicherungen sind laut Verbraucherzentrale teuer und leisten wenig.
  • 29 % der Kreditnehmer haben eine solche Versicherung abgeschlossen (BaFin 2019).
  • Viele Ausschlüsse, komplizierte Bedingungen und undurchsichtige Kostenstruktur.
  • Ab 2. Januar 2025 darf die Versicherung erst eine Woche nach Kreditabschluss abgeschlossen werden.
  • Bessere Alternativen sind Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Kündigung und Widerruf sind möglich, Fristen und Formvorschriften beachten.

Quelle: inFranken.de, "Experten warnen: Diese teure Versicherung macht nur Ärger"

Quellen:

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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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