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Restschuldversicherung: Experten und Verbraucherschützer warnen vor teurer Kreditabsicherung
Restschuldversicherungen werden häufig beim Abschluss von Krediten wie Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten oder der Finanzierung von Geräten und Möbeln angeboten. Laut einer Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 haben 29 Prozent der befragten Verbraucher eine Restschuldversicherung (RSV) zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch deutlich: Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig.
Die Versicherung soll im Versicherungsfall – etwa bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust – die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum übernehmen. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe. Dennoch gibt es laut Verbraucherzentrale zahlreiche Kritikpunkte:
- Fehlender Sachverstand bei Vermittlern: Restschuldversicherungen enthalten viele Ausschlüsse und Wartezeitklauseln, was das Produkt kompliziert macht. Vermittler sind oft keine Experten und können nicht immer beurteilen, ob der Kunde die Versicherung wirklich benötigt.
- Viele Ausschlüsse: Die Vertragsbedingungen sind häufig schwer verständlich und enthalten umfangreiche Ausschluss- und Wartezeitklauseln sowie Karenzzeiten. Ob die Versicherung überhaupt zahlt, ist oft fraglich.
- Undurchsichtige Kosten: Die Versicherungsprämie wird häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert, wodurch sich der Nettodarlehensbetrag erhöht. Die Versicherungskosten werden mit verzinst, was den effektiven Jahreszins tatsächlich erhöht, ohne dass dies im Kreditvertrag ausgewiesen werden muss.
- Druck auf Verbraucher: Der Verkauf von Restschuldversicherungen ist für Versicherungsvertriebe wie Möbel- oder Autohäuser, Banken und Kreditportale lukrativ, da sie hohe Provisionen erhalten. Viele Kunden fühlen sich unter Druck gesetzt, die Versicherung abzuschließen.
"Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend." – Steffi Lemke, Ex-Bundesverbraucherschutzministerin, Anfang Januar 2025
Ab dem 2. Januar 2025 gilt laut § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher überrumpelt werden.
Studie/Untersuchung | Ergebnis |
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BaFin-Studie 2019 | 29 % der Befragten haben eine Restschuldversicherung abgeschlossen |
BaFin Mystery Shopping 2023 | 6 % der Testkäufer fühlten sich zum Abschluss gedrängt |
Auch der Bund der Versicherten (BdV) rät von Restschuldversicherungen ab. Sie seien "massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen". Stattdessen empfiehlt der BdV, große Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Menschen bereits durch gesetzliche Absicherungen wie die Arbeitslosenversicherung oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geschützt sind. Bessere Alternativen zur Restschuldversicherung sind laut Experten die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbst wenn keine dieser Alternativen besteht, ist es laut Verbraucherzentrale häufig günstiger, auf die spezielle Absicherung der Kreditraten zu verzichten.
Kündigung und Widerruf der Restschuldversicherung
Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Vertraglich festgelegte Fristen müssen eingehalten werden.
- Darlehens- und Versicherungsvertrag sind zwei unterschiedliche Verträge. Die Kündigung des einen bedeutet nicht automatisch die Kündigung des anderen.
- Prüfen, ob ein Widerruf möglich ist: Innerhalb von 14 Tagen, bei Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen.
- Für Verträge zwischen 2018 und Ende 2024: Eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung muss erneut in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden.
- Ab dem 2. Januar 2025 entfällt die nochmalige Widerrufsbelehrung. Kreditvertrag und Restschuldversicherung dürfen nicht mehr zeitgleich abgeschlossen werden.
- Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben erfolgen.
Im Falle eines Widerrufs bei einem echten Gruppenversicherungsvertrag muss der Versicherer nur den Teil der Prämien erstatten, der zeitlich nach Zugang des Widerrufs liegt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Wurde der Versicherungsnehmer nicht korrekt belehrt, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr gezahlten Prämien erstatten, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Bei Problemen mit der Versicherung kann eine Ombudsperson im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens helfen. Diese unabhängigen Helfer holen eine Stellungnahme der Gegenseite ein und machen einen Schlichtungsvorschlag.
Wichtige Fristen | Details |
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Widerruf | 14 Tage (bei Todesfallabsicherung 30 Tage) |
Erstattungspflicht | Unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs |
Abschlussfrist ab 2025 | Restschuldversicherung erst eine Woche nach Kreditvertrag möglich |
Infobox: Wichtigste Erkenntnisse zur Restschuldversicherung
- Restschuldversicherungen sind laut Verbraucherzentrale teuer und leisten wenig.
- 29 % der Kreditnehmer haben eine solche Versicherung abgeschlossen (BaFin 2019).
- Viele Ausschlüsse, komplizierte Bedingungen und undurchsichtige Kostenstruktur.
- Ab 2. Januar 2025 darf die Versicherung erst eine Woche nach Kreditabschluss abgeschlossen werden.
- Bessere Alternativen sind Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Kündigung und Widerruf sind möglich, Fristen und Formvorschriften beachten.
Quelle: inFranken.de, "Experten warnen: Diese teure Versicherung macht nur Ärger"
Quellen: