Risiken des Tele-Underwritings: OLG Frankfurt stärkt Rechte von BU-Versicherten

Risiken des Tele-Underwritings: OLG Frankfurt stärkt Rechte von BU-Versicherten

Autor: Provimedia GmbH

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass Versicherer bei telefonischen Vertragsabschlüssen hohe Beweisanforderungen haben und unklare Fragen einen Rücktritt unwirksam machen können. Verbraucher sollten beim Abschluss einer BU-Versicherung sorgfältig alle relevanten Informationen angeben.

Berufsunfähigkeitsversicherung am Telefon: Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für viele Menschen eine wichtige Absicherung. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main beleuchtet die Risiken des sogenannten „Tele-Underwriting“, bei dem Gesundheitsfragen telefonisch geklärt werden. In einem konkreten Fall wurde einem Antragsteller, der eine BU-Versicherung abschloss, vorgeworfen, falsche Angaben gemacht zu haben, was zu einem Rücktritt des Versicherers führte.

„Die Hürden für Versicherer bei telefonischen Abschlüssen liegen extrem hoch.“ - OLG Frankfurt am Main

Das Gericht stellte fest, dass der Versicherer nachweisen muss, dass die Gesundheitsfragen ordnungsgemäß gestellt wurden. In dem besprochenen Fall konnte der Vermittler sich aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr konkret an das Telefonat erinnern, was zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Antragstellers führte. Dies zeigt, dass ungenaue oder pauschale Fragen nicht ausreichen, um einen Rücktritt vom Vertrag zu rechtfertigen.

Der konkrete Fall: Reinigungskraft und ihre BU-Versicherung

Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen gebürtigen Mexikaner, der 2018 eine BU-Versicherung mit einer monatlichen Prämie von 42,50 Euro für eine versicherte BU-Rente von 1.000 Euro abschloss. Der Antrag wurde telefonisch unter Beteiligung eines Dolmetschers gestellt. Später stellte sich heraus, dass der Antragsteller zahlreiche Vorerkrankungen hatte, die er im Telefonat nicht angegeben hatte.

Erkrankung Details
Rückenbeschwerden Ärztliche Behandlungen und Krankschreibung im relevanten Zeitraum
Depressionen Mittelgradige depressive Episode im Jahr 2016
Magenbeschwerden Helicobacter-Infektion und Antibiotikatherapie
Daumenschmerzen Ärztliche Behandlungen kurz vor dem Telefonat

Die Versicherung erklärte daraufhin den Rücktritt vom Vertrag und berief sich auf arglistige Täuschung. Das OLG entschied jedoch, dass der Rücktritt unwirksam war, da der Versicherer nicht nachweisen konnte, dass die Gesundheitsfragen korrekt gestellt wurden.

Rechtliche Grundlagen und Beweislast

Nach § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen. Das Gericht stellte klar, dass die Beweislast für die ordnungsgemäße Fragestellung beim Versicherer liegt. Dies bedeutet, dass ungenaue oder pauschale Fragen nicht ausreichen, um einen Rücktritt zu rechtfertigen.

„Der Versicherer muss konkret und präzise fragen.“ - OLG Frankfurt am Main

Das Urteil zeigt, dass Versicherer ihre Vertriebsprozesse beim Tele-Underwriting überarbeiten müssen, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Für Verbraucher ist es wichtig, beim Abschluss einer BU-Versicherung sorgfältig vorzugehen und alle relevanten Informationen anzugeben.

Praktische Tipps für Versicherungsnehmer

  • Fordern Sie Ihre Krankenakte vor Antragstellung an.
  • Bevorzugen Sie schriftliche Fragebögen anstelle von telefonischen Anträgen.
  • Prüfen Sie das zugesandte Antragsformular sorgfältig vor der Unterschrift.
  • Nutzen Sie die Unterstützung von Fachleuten bei Vorerkrankungen.

Das Urteil des OLG Frankfurt am Main stärkt die Rechte von Verbrauchern und zeigt die Risiken des Tele-Underwritings auf. Versicherte sollten sich bewusst sein, dass sie beim Abschluss einer BU-Versicherung sorgfältig und ehrlich vorgehen müssen, um böse Überraschungen im Leistungsfall zu vermeiden.

Zusammenfassung: Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Versicherer bei telefonischen Vertragsabschlüssen hohe Anforderungen an die Beweisführung haben. Unklare Fragen und fehlende Dokumentation können dazu führen, dass ein Rücktritt vom Vertrag nicht wirksam ist. Versicherte sollten beim Abschluss einer BU-Versicherung sorgfältig vorgehen und alle relevanten Informationen angeben.

Quelle: Anwalt.de

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