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Risikolebensversicherung legt 2023 zu, Qualität vieler Tarife bleibt verbesserungswürdig

21.05.2025 18 mal gelesen 0 Kommentare

Risikolebensversicherung: Wachstum nach Jahren der Stagnation – Qualität bleibt ausbaufähig

Die Risikolebensversicherung in Deutschland erlebt nach Jahren rückläufiger Neuabschlüsse wieder einen Aufschwung. Im Jahr 2023 wurden laut einer Analyse des map-report insgesamt 9,89 Millionen Policen gezählt, was einem Zuwachs von 4,34 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Damit ist erstmals seit 2019 wieder ein Wachstum bei den Vertragszahlen zu verzeichnen. Die steigende Nachfrage wird insbesondere auf die wachsende Bedeutung der Hinterbliebenenabsicherung und die zunehmende Immobiliennachfrage zurückgeführt.

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Jahr Anzahl Policen Veränderung zum Vorjahr
2023 9,89 Millionen +4,34 %

Doch trotz des Wachstums bleibt die Qualität vieler Tarife hinter den Erwartungen zurück. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat für das Rating RLV 2025 insgesamt 103 Tarife und Tarifvarianten von 56 Gesellschaften nach 36 Kriterien untersucht. Die Spitzengruppe wächst mit 28 Produkten zwar leicht, jedoch erfüllen viele Tarife die Mindestkriterien der beiden höchsten Bewertungsstufen nicht. Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, kritisiert:

„Trotz der großen Verbreitung sehen wir bei den Versicherern in den letzten Jahren wenig Ehrgeiz, den gestiegenen Erwartungen von Verbrauchern gerecht zu werden.“
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Ein zentrales Qualitätsmerkmal bleibt die Nachversicherungsgarantie, die es Versicherten ermöglicht, ihre Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – etwa nach Heirat, Geburt oder Immobilienkauf. Franke betont:

„Je flexibler eine Risikoversicherung, umso besser schützt sie in jeder Lebensphase.“
Allerdings weist er darauf hin, dass insbesondere Versicherte mit Vorerkrankungen diese Option nutzen, was zu mehr risikoreichen Verträgen im Bestand führen kann.

  • Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Kundenfreundliche Verlängerungsoptionen: Flexible Laufzeitverlängerung als Kriterium für Top-Bewertung
  • Vorgezogene Todesfallleistung: Auszahlung bei schwerer Erkrankung als Qualitätsmerkmal

Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg, hebt die Bedeutung kundenfreundlicher Verlängerungsoptionen hervor. Ohne flexible Laufzeitverlängerung schafft es ein Tarif nicht an die Spitze des Ratings. Auch die Anpassung an den neuen Höchstrechnungszins von einem Prozent sei vielerorts ausgeblieben.

Franke sieht dennoch eine positive Entwicklung für die Zukunft:

„Die steigende Nachfrage bei Immobilien wird das Geschäft mit Risikolebensversicherungen weiter beflügeln. Versicherer sind gut beraten, sich eine gute Ausgangsposition für den zu erwartenden Qualitätswettbewerb zu schaffen.“

Untersuchte Tarife Untersuchte Gesellschaften Bewertungskriterien Spitzengruppe
103 56 36 28 Produkte

Infobox: Die Risikolebensversicherung verzeichnet 2023 ein Wachstum von 4,34 Prozent auf 9,89 Millionen Policen. Die Qualität vieler Tarife bleibt jedoch ausbaufähig, insbesondere bei Flexibilität und kundenfreundlichen Optionen. Die Rating-Experten von Franke und Bornberg sehen Nachholbedarf bei Innovation und Anpassung an neue Marktbedingungen. (Quelle: Versicherungsbote)

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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