Rückwirkende Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung: Ansprüche und Fristen erklärt

Rückwirkende Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung: Ansprüche und Fristen erklärt

Autor: Provimedia GmbH

Veröffentlicht:

Kategorie: News

Zusammenfassung: Mitarbeiter können rückwirkend Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung beantragen, solange sie innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist handeln.

Rückwirkender Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

Im Expertenforum der AOK wurde eine Anfrage zu den Ansprüchen auf rückwirkende Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung behandelt. Ein Mitarbeiter eines neu akquirierten Unternehmens stellte fest, dass er versäumt hatte, die Bescheinigung zur privaten Krankenversicherung seiner Kinder einzureichen und wollte wissen, ob er rückwirkend Zuschüsse erhalten kann.

Das Expertenteam der AOK antwortete, dass es sich bei der Geltendmachung eines Beitragszuschusses um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch handelt, der auf dem Sozialgesetzbuch basiert. Der Anspruch auf den Zuschuss verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit, was bedeutet, dass in diesem Fall ein Anspruch auf den Zuschuss rückwirkend für vier Jahre besteht.

„Der Anspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit.“

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mitarbeiter, die versäumt haben, die erforderlichen Unterlagen einzureichen, dennoch Anspruch auf rückwirkende Zuschüsse haben, solange sie innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren handeln.

Quellen: