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SPD schlägt höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung vor

24.06.2025 6 mal gelesen 0 Kommentare

Vorschlag zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Der kommissarische SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat laut SZ.de vorgeschlagen, die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung anzuheben. Ziel dieses Vorschlags ist es, die angespannte Finanzlage vieler Krankenkassen zu entspannen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein zentrales Element im deutschen Sozialstaat: Sie legt fest, bis zu welcher Höhe des Bruttolohns Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei.

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Im Jahr der Berichterstattung liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei 5.512,50 Euro monatlich. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils einen bestimmten Prozentsatz ihres Lohns bis zu dieser Grenze in die Sozialversicherung einzahlen. Wer mehr verdient, zahlt für den darüber hinausgehenden Teil seines Einkommens keine Beiträge mehr zur Krankenversicherung.

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Jahr Beitragsbemessungsgrenze (monatlich)
aktuell 5.512,50 Euro

Würde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, müssten Beschäftigte mit höheren Einkommen auch auf den darüber hinausgehenden Teil ihres Bruttolohns Beiträge zur Krankenversicherung abführen. Dies würde die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen erhöhen und könnte die Finanzlage der Kassen verbessern.

  • Die Sozialkassen für Rente, Arbeitslosigkeit und Krankheit finanzieren sich im Wesentlichen durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern sowie teilweise Rentnern und Selbständigen.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze definiert die maximale Höhe des beitragspflichtigen Einkommens.
„Wer mehr verdient, muss davon nichts mehr in die Sozialversicherung zahlen. Bei der Krankenversicherung liegt die Grenze dieses Jahr bei 5512,50 Euro im Monat. Würde man sie anheben, so müssten Beschäftigte, die mehr verdienen, auch von diesem Teil des Bruttolohns Beiträge zur Krankenversicherung abführen.“ (SZ.de)

Die Diskussion um die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist Teil einer breiteren Debatte über die Finanzierung der Sozialversicherungen in Deutschland. Die SPD sieht darin eine Möglichkeit, die Einnahmen der Krankenkassen zu stabilisieren, ohne die Beitragssätze für alle zu erhöhen.

Wichtige Erkenntnisse
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt aktuell bei 5.512,50 Euro monatlich.
  • Eine Anhebung würde vor allem Gutverdiener stärker belasten und die Einnahmen der Krankenkassen erhöhen.
  • Der Vorschlag stammt vom kommissarischen SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf.

Quelle: SZ.de, „Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: Vorschlag zur Anhebung“

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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