Steigende Krankenkassenbeiträge: Wechsel zur PKV jetzt sinnvoll?

04.02.2025 81 mal gelesen 0 Kommentare

Der Markt für Krankenversicherungen bewegt sich

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, dass der Markt für Krankenversicherungen derzeit in Bewegung ist. Besonders auffällig sind die gestiegenen Kosten für die Krankenversicherung, die viele Angestellte dazu bringen, ihre Gehaltsabrechnungen genauer zu prüfen. Fast alle gesetzlichen Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge deutlich erhöht. Dies könnte für viele Versicherte ein Anlass sein, über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken. Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Der Markt für Krankenversicherungen bewegt sich" auf der Webseite der FAZ unter: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/pro-finanzen/der-markt-fuer-krankenversicherungen-bewegt-sich-110272532.html.

PKV-Ombudsmann hatte 2024 viel zu tun

Wie der Versicherungsmonitor berichtet, verzeichnete der Ombudsmann für die private Krankenversicherung (PKV) im Jahr 2024 einen deutlichen Anstieg an Beschwerden. Diese Zunahme betraf alle Themengebiete, mit denen sich die Schlichtungsstelle befasst. Ein möglicher Grund für die gestiegene Zahl an Beschwerden könnte der Anstieg der Leistungsfälle in der PKV sein. Besonders auffällig war ein Sondereffekt in der Pflegepflichtversicherung. Weitere Details können im Artikel "PKV-Ombudsmann hatte 2024 viel zu tun" auf der Webseite des Versicherungsmonitors nachgelesen werden: https://versicherungsmonitor.de/2025/02/04/pkv-ombudsmann-hatte-2024-viel-zu-tun/.

PKV warnt: Pflege-Bürgerversicherung gefährdet Generationengerechtigkeit

Das Online-Magazin EU-Schwerbehinderung berichtet über die Kritik des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) an der vorgeschlagenen Pflege-Bürgerversicherung. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, bezeichnet den Vorschlag als "absurd" angesichts des demografischen Wandels. Er argumentiert, dass das Umlageverfahren der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) immer weniger junge Beitragszahler für eine wachsende Zahl älterer Pflegebedürftiger vorsieht. Die PKV hingegen habe seit 1995 Rücklagen gebildet, um der Alterung der Gesellschaft finanziell vorzubeugen. Reuther warnt, dass eine Abschaffung der privaten Pflegeversicherung die jüngeren Generationen überlasten und das gesamte Pflegesystem destabilisieren würde. Weitere Informationen finden Sie im Artikel "PKV warnt: Pflege-Bürgerversicherung gefährdet Generationengerechtigkeit" auf der Webseite von EU-Schwerbehinderung: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/27655-pkv-warnt-pflege-buergerversicherung-gefaehrdet-generationengerechtigkeit.

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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