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Steigende PKV-Beiträge 2026: Verbraucher müssen Tarife regelmäßig überprüfen

14.10.2025 87 mal gelesen 0 Kommentare

Private Krankenversicherung: Wenn die Beiträge steigen und steigen

Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet, dass viele privatversicherte Personen beim Abschluss ihrer PKV-Verträge nicht ausreichend über die zukünftigen Kostensteigerungen im Alter informiert wurden. Finanzexperte Holger Hinze betont, dass Versicherte diese höheren Kosten nicht einfach hinnehmen müssen und die Möglichkeit haben, den Tarif zu wechseln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte über 55 Jahre sogar von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

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„Eine regelmäßige Überprüfung der Tarife lohnt sich also.“ - Holger Hinze, Verbraucherzentrale Sachsen

Um den Betroffenen zu helfen, veranstaltet das Beratungszentrum Dresden einen Vortrag, der alle wichtigen Fragen zur privaten Krankenversicherung behandelt. Der Vortrag findet am Mittwoch, den 22. Oktober, um 16:00 Uhr in der Verbraucherzentrale in Dresden statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro pro Person.

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Zusammenfassung: Privatversicherte sollten ihre Tarife regelmäßig überprüfen und haben die Möglichkeit, den Tarif zu wechseln oder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.

PKV-Beiträge steigen 2026 um 13 Prozent

Wie die Gelbe Liste berichtet, steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 durchschnittlich um 13 Prozent. Rund 60 Prozent der Vollversicherten sind von dieser Erhöhung betroffen. Die Beitragserhöhung wird durch steigende Kosten für stationäre Behandlungen und ärztliche Leistungen sowie eine Erhöhung der Fallzahlen gerechtfertigt.

Zusätzlich wird auch ein Anstieg der Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung erwartet: Für Beihilfeberechtigte wird ein Anstieg um etwa 6 Prozent und für Nichtbeihilfeberechtigte um 16 Prozent prognostiziert. Diese Entwicklungen führen zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für viele Privatversicherte.

Zusammenfassung: Die PKV-Beiträge steigen 2026 um 13 Prozent, was eine erhebliche Belastung für viele Versicherte darstellt.

Krankenkassen im Test: Kostenvergleich zwischen PKV und GKV

Eine aktuelle Studie der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) untersucht die Effizienz von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung verzeichnete 2023 eine Kostenquote von 4,4 Prozent, während die private Krankenversicherung bei 12,1 Prozent liegt. Allerdings könnte die bereinigte Kostenquote der PKV bei 2,9 Prozent liegen, wenn man die hohen Abschlusskosten herausrechnet.

Die Studie zeigt, dass kleinere Krankenkassen oft geringere Verwaltungskosten aufweisen als große Anbieter. Dies deutet darauf hin, dass die Größe einer Kasse nicht zwangsläufig einen Effizienzvorteil bedeutet. Die Ergebnisse der Studie könnten wertvolle Impulse für die Gesundheitswirtschaft bieten, um Prozesse zu optimieren.

Zusammenfassung: Die Effizienz von PKV und GKV wird in einer neuen Studie untersucht, die zeigt, dass kleinere Kassen oft kostengünstiger arbeiten.

Steigende Sozialabgaben 2026: Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Selbstständige

Ab 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und Höchstbeiträge in der Sozialversicherung, was insbesondere Gutverdienende betrifft. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wird auf rund 101.400 Euro jährlich angehoben, während die für die Kranken- und Pflegeversicherung voraussichtlich 69.750 Euro betragen wird.

Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 77.400 Euro jährlich steigen, was für viele Arbeitnehmer und Selbstständige höhere Abzüge bedeutet. Gutverdienende müssen sich auf eine Mehrbelastung von rund 1.100 Euro pro Jahr einstellen, was die Diskussion über einen Wechsel in die private Krankenversicherung anheizt.

Zusammenfassung: Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026 führt zu höheren Sozialabgaben, insbesondere für Gutverdienende.

Chef der Techniker Krankenkasse ist privat versichert

Jens Baas, der Chef der Techniker Krankenkasse, berichtet in einem Interview, dass er selbst privat versichert ist. Trotz seiner Position in der größten gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland, hat er sich damals für eine private Krankenversicherung entschieden, was ihn bis heute begleitet. Dies wirft Fragen zur Systemfrage im deutschen Gesundheitswesen auf.

Seine Erfahrungen verdeutlichen die Herausforderungen und die Komplexität des deutschen Gesundheitssystems, insbesondere in Bezug auf die Wahl zwischen PKV und GKV.

Zusammenfassung: Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, ist privat versichert und thematisiert die Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems.

Umsatzstärkste Krankenvollversicherer 2024

Das Versicherungsjournal berichtet, dass die Debeka im Jahr 2024 weiterhin an der Spitze des Umsatzrankings der privaten Krankenversicherer steht. Mit einem Umsatz von fast 6,23 Milliarden Euro in der Vollversicherung liegt sie deutlich vor der DKV, die 3,29 Milliarden Euro erzielt hat. Die Axa und die Allianz folgen auf den Plätzen drei und vier.

Die Hallesche Krankenversicherung verzeichnete das stärkste Wachstum unter den umsatzstärksten Anbietern und konnte ihren Umsatz um 8,4 Prozent steigern. Diese Entwicklungen zeigen die Dynamik im Markt der privaten Krankenversicherungen und die unterschiedlichen Wachstumsraten der Anbieter.

Zusammenfassung: Die Debeka bleibt 2024 die umsatzstärkste private Krankenversicherung, während die Hallesche das größte Wachstum verzeichnet.

Quellen:

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Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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