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Steigende Sozialversicherungsbeiträge 2026: Wer sind die Hauptbetroffenen?

27.09.2025 13 mal gelesen 0 Kommentare

Steigende Sozialversicherungsbeiträge 2026: Wer ist betroffen?

Die Bundesregierung plant für das Jahr 2026 eine signifikante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Laut einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums werden vor allem Gutverdienerinnen und Gutverdiener mit spürbaren Mehrkosten rechnen müssen, jedoch sind alle Einkommensgruppen betroffen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung soll von derzeit 66.150 Euro auf 69.750 Euro jährlich angehoben werden, was einem monatlichen Anstieg von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro entspricht.

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Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ist eine Erhöhung von 96.600 Euro auf 101.400 Euro jährlich vorgesehen, was monatlich einem Anstieg von 8.050 Euro auf 8.450 Euro entspricht. Diese Änderungen werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Selbstständige betreffen.

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„Die regelmäßige Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt entsprechend der Lohnentwicklung und soll die finanzielle Stabilität der Sozialversicherung gewährleisten.“ - Frankfurter Rundschau

Zusammenfassung: Die geplanten Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen betreffen alle Einkommensgruppen, wobei Gutverdiener am stärksten belastet werden. Die Anhebung der Grenzen soll die finanzielle Stabilität der Sozialversicherung sichern.

Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze

Parallel zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben. Diese Grenze bestimmt, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Die Versicherungspflichtgrenze wird von 73.800 Euro auf 77.400 Euro jährlich angehoben, was monatlich 6.450 Euro statt bisher 6.150 Euro bedeutet. Dies erschwert den Wechsel in die private Krankenversicherung, da Angestellte künftig deutlich mehr verdienen müssen, um diese Option zu haben.

Die Mehrbelastung variiert je nach Einkommenshöhe erheblich. Gutverdiener an der neuen Beitragsbemessungsgrenze müssen mit zusätzlichen monatlichen Kosten von rund 60 Euro rechnen, was einer jährlichen Mehrbelastung von etwa 720 Euro entspricht.

Zusammenfassung: Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze erschwert den Wechsel in die private Krankenversicherung, da Angestellte künftig ein höheres Einkommen nachweisen müssen.

Besonders betroffene Gruppen

Besonders stark betroffen sind Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihre Beiträge vollständig selbst tragen müssen. Auch Arbeitgeber spüren die Auswirkungen, da sie die Hälfte der Sozialabgaben übernehmen und somit mit höheren Personalkosten rechnen müssen. Experten warnen zudem vor einer doppelten Belastung, da parallel zur Anhebung der Bemessungsgrenze auch eine Erhöhung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet wird.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026 stabil bleiben sollen, jedoch erscheint dies angesichts der prognostizierten Defizite unwahrscheinlich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken schätzt das Defizit der Krankenkassen allein für 2026 auf 4 Milliarden Euro, hinzu kommen 2 Milliarden Euro Minus in der sozialen Pflegeversicherung.

Zusammenfassung: Selbstständige und Arbeitgeber sind besonders von den Beitragserhöhungen betroffen, während die Stabilität der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung in Frage steht.

Marktentwicklung der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) zeigt eine stagnierende Entwicklung in der Vollversicherung. Ende 2024 waren 8,739 Millionen Personen in der Krankheitskostenvollversicherung abgesichert, was lediglich einen Zuwachs von 29.563 Versicherten gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Ursachen für diese Stagnation sind vielfältig, darunter die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs, die insbesondere Selbstständige belasten.

Die Versicherungspflichtgrenze wird in den kommenden Jahren weiter steigen, was den Zugang zur PKV für viele Angestellte erschwert. Im Jahr 2024 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro, 2025 steigt sie auf 73.800 Euro und 2026 voraussichtlich auf 77.400 Euro.

Zusammenfassung: Die PKV zeigt stagnierende Zahlen in der Vollversicherung, während die steigenden Versicherungspflichtgrenzen den Zugang zur PKV für viele Angestellte erschweren.

Beitragseinnahmen der PKV

Trotz der stagnierenden Bestände in der Vollversicherung steigen die Beitragseinnahmen der PKV. Die gebuchten Bruttobeiträge in der Vollversicherung stiegen von 30,9 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 32,1 Milliarden Euro im Jahr 2024. Dies ist eine direkte Folge gestiegener Gesundheitskosten, auf die die Unternehmen mit Beitragserhöhungen reagieren müssen.

Die vier bestplatzierten Anbieter in der PKV erreichen weiterhin hohe Bewertungen in der Ascore-Untersuchung nach Finanzkennzahlen. Insgesamt wurden 32 private Krankenversicherungsunternehmen analysiert, von denen nur vier die höchste Bewertung erhielten.

Zusammenfassung: Die Beitragseinnahmen der PKV steigen trotz stagnierender Bestände, was auf die gestiegenen Gesundheitskosten zurückzuführen ist.

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Die geplanten Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge ab 2026 betreffen alle Einkommensgruppen, wobei Gutverdiener am stärksten belastet werden und die Stabilität der Beitragssätze fraglich ist. Zudem erschwert die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze den Zugang zur privaten Krankenversicherung für viele Angestellte.

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Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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